Vollständige Aufhebung der Postmonopole

ShortId
04.3740
Id
20043740
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Vollständige Aufhebung der Postmonopole
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;Post;Staatsmonopol;privates Unternehmen;Privatisierung;Monopol;Deregulierung
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0703010103, Monopol
  • L04K05070115, Privatisierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da eine lückenlose Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen durch Streiks ebenso wie durch die Missachtung von GAV gefährdet wird und nicht mehr gewährleistet werden kann, ist der Aufbau von privaten Versorgungsketten zu fördern. Dies setzt voraus, dass die verbleibenden Monopolbereiche der Post vollständig aufgehoben werden.</p>
  • <p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (Gesamtschau Postwesen) legte der Bundesrat in sieben Leitsätzen die künftige Postpolitik dar. Der Postmarkt soll schrittweise und kontrolliert geöffnet werden. Mit dem Leitsatz Nr. 6 in der Form des Allgemeinen Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 2002 (BBl 2003 157) haben die eidgenössischen Räte das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:</p><p>1. Der Paketmarkt sollte demnach per 1. Januar 2004 vollständig geöffnet werden.</p><p>2. Auf das Jahr 2006 soll die Monopolgrenze für die adressierte Briefpost auf 100 Gramm gesenkt werden, sofern die Finanzierung der Grundversorgung sichergestellt ist und die Auswirkungen der schrittweisen Marktöffnung in der Schweiz und in der EU evaluiert sind.</p><p>3. Nach 2006 wird der Bundesrat dem Parlament unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der schrittweisen Marktöffnung und der Entwicklungen im europäischen Umfeld die weiteren Schritte beantragen.</p><p>Der erste Marktöffnungsschritt wurde mit der Revision des Postgesetzes und der Postverordnung umgesetzt: Per 1. Januar 2004 wurde zunächst der Paketmarkt vollständig geöffnet. Pakete bis 20 Kilogramm unterstehen neu den nicht reservierten Diensten und unterliegen für die privaten Anbieter der Konzessionspflicht. Hinsichtlich des zweiten Öffnungsschrittes, der Senkung der Monopolgrenze für die adressierte Briefpost von bisher 1 Kilogramm neu auf 100 Gramm, findet in diesem Jahr die geforderte Evaluation der Auswirkungen der Marktöffnung statt. Zudem wird 2005 der erste Tätigkeitsbericht der Postregulationsbehörde vorliegen. Gestützt auf diese Grundlagen wird der Bundesrat über die Umsetzung des gemäss Gesamtschau geplanten Öffnungsschrittes befinden. Er wird also insbesondere beurteilen, ob die Grundversorgung auch bei einer Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm gesichert und finanziert ist.</p><p>Wie erwähnt, wird der Bundesrat nach 2006 dem Parlament unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der schrittweisen Marktöffnung und der Entwicklung im europäischen Umfeld Bericht erstatten und die weiteren Schritte beantragen. Insbesondere wird auch die vom Postulanten aufgeworfene Frage nach dem Verhältnis zwischen einer vollständigen Aufhebung des Monopolbereiches und der Sicherstellung der Grundversorgung zu beurteilen sein; der Antrag des Bundesrates bezieht sich deshalb nur auf das Postulat selber und nicht auch auf dessen Begründung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, ob eine vollständige Aufhebung des Monopolbereiches der Post die Grundversorgung mit Postdienstleistungen besser gewährleisten würde.</p>
  • Vollständige Aufhebung der Postmonopole
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da eine lückenlose Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen durch Streiks ebenso wie durch die Missachtung von GAV gefährdet wird und nicht mehr gewährleistet werden kann, ist der Aufbau von privaten Versorgungsketten zu fördern. Dies setzt voraus, dass die verbleibenden Monopolbereiche der Post vollständig aufgehoben werden.</p>
    • <p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (Gesamtschau Postwesen) legte der Bundesrat in sieben Leitsätzen die künftige Postpolitik dar. Der Postmarkt soll schrittweise und kontrolliert geöffnet werden. Mit dem Leitsatz Nr. 6 in der Form des Allgemeinen Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 2002 (BBl 2003 157) haben die eidgenössischen Räte das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:</p><p>1. Der Paketmarkt sollte demnach per 1. Januar 2004 vollständig geöffnet werden.</p><p>2. Auf das Jahr 2006 soll die Monopolgrenze für die adressierte Briefpost auf 100 Gramm gesenkt werden, sofern die Finanzierung der Grundversorgung sichergestellt ist und die Auswirkungen der schrittweisen Marktöffnung in der Schweiz und in der EU evaluiert sind.</p><p>3. Nach 2006 wird der Bundesrat dem Parlament unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der schrittweisen Marktöffnung und der Entwicklungen im europäischen Umfeld die weiteren Schritte beantragen.</p><p>Der erste Marktöffnungsschritt wurde mit der Revision des Postgesetzes und der Postverordnung umgesetzt: Per 1. Januar 2004 wurde zunächst der Paketmarkt vollständig geöffnet. Pakete bis 20 Kilogramm unterstehen neu den nicht reservierten Diensten und unterliegen für die privaten Anbieter der Konzessionspflicht. Hinsichtlich des zweiten Öffnungsschrittes, der Senkung der Monopolgrenze für die adressierte Briefpost von bisher 1 Kilogramm neu auf 100 Gramm, findet in diesem Jahr die geforderte Evaluation der Auswirkungen der Marktöffnung statt. Zudem wird 2005 der erste Tätigkeitsbericht der Postregulationsbehörde vorliegen. Gestützt auf diese Grundlagen wird der Bundesrat über die Umsetzung des gemäss Gesamtschau geplanten Öffnungsschrittes befinden. Er wird also insbesondere beurteilen, ob die Grundversorgung auch bei einer Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm gesichert und finanziert ist.</p><p>Wie erwähnt, wird der Bundesrat nach 2006 dem Parlament unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der schrittweisen Marktöffnung und der Entwicklung im europäischen Umfeld Bericht erstatten und die weiteren Schritte beantragen. Insbesondere wird auch die vom Postulanten aufgeworfene Frage nach dem Verhältnis zwischen einer vollständigen Aufhebung des Monopolbereiches und der Sicherstellung der Grundversorgung zu beurteilen sein; der Antrag des Bundesrates bezieht sich deshalb nur auf das Postulat selber und nicht auch auf dessen Begründung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, ob eine vollständige Aufhebung des Monopolbereiches der Post die Grundversorgung mit Postdienstleistungen besser gewährleisten würde.</p>
    • Vollständige Aufhebung der Postmonopole

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