Beherbergung Illegaler - ein Kavaliersdelikt?
- ShortId
-
04.3743
- Id
-
20043743
- Updated
-
28.07.2023 13:28
- Language
-
de
- Title
-
Beherbergung Illegaler - ein Kavaliersdelikt?
- AdditionalIndexing
-
2811;politisches Asyl;Ausschaffung;Strafe;strafbare Handlung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Ausweisung
- 1
-
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L03K050101, Strafe
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L05K0501020202, Ausweisung
- L06K010801020102, Ausschaffung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Januar 2004 beauftragte der Vorsteher des EJPD die betroffenen Bundesämter seines Departementes und das Grenzwachtkorps, den aktuellen Zustand im Bereich der illegalen Migration zu erheben. Dieser Bericht zur illegalen Migration wurde der Öffentlichkeit am 29. Juni 2004 vorgestellt. Davon ausgehend haben die beteiligten Bundesämter eine Reihe von prioritären Massnahmen vorgeschlagen, beispielsweise die verstärkten Personenkontrollen an der Grenze und im Inland, die Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Asyl- und des Ausländergesetzes sowie verstärkte Kontrollen im Inland gegen Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt.</p><p>Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen kann ohne gesetzliche Anpassungen umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Asylgesetzes hat der Bundesrat am 25. August 2004 zudem Ergänzungs- und Änderungsanträge gestellt. Dies betrifft namentlich die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Ein- und Ausgrenzung, die Einführung der kurzfristigen Festhaltung, die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft, die Not- statt Sozialhilfe für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie Massnahmen zur Beschleunigung der Beschwerdeverfahren.</p><p>Über die Zahl, die Lebenssituation und die Aufenthaltsdauer der illegal anwesenden Personen sind naturgemäss keine verlässlichen Angaben möglich. Schätzungen gehen für die Schweiz von 50 000 bis 300 000 Personen aus. Gemäss einer Studie von Professor Schneider (Universität Linz) waren 2004 in der Schweiz schätzungsweise rund 90 000 ausländische Arbeitskräfte illegal beschäftigt. In der gleichen Studie wird die Zahl der illegal beschäftigten Personen in Österreich mit 114 000 und in Deutschland mit 1 205 000 Personen angegeben.</p><p>2. Wer das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz erleichtert, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft (Art. 23 Anag). Mit dieser Strafe kann Busse verbunden werden; in leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden. Besteht Bereicherungsabsicht, beträgt die Strafe Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken (Art. 23 Abs. 2 Anag). Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen ergibt sich Folgendes:</p><p>- Erleichtern der/des rechtswidrigen Einreise/Aufenthalts: 794 im Jahr 2000, davon 294 Schweizer; 698 im Jahr 2001, davon 288 Schweizer; 569 im Jahr 2002, davon 235 Schweizer;</p><p>- Erleichtern der/des rechtswidrigen Einreise/Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht: 49 im Jahr 2001, davon 22 Schweizer; 60 im Jahr 2001, davon 21 Schweizer; 39 im Jahr 2002, davon 13 Schweizer.</p><p>Der Nationalrat hat einer generellen Verschärfung der Strafbestimmungen im neuen Ausländergesetz zugestimmt. Dies gilt auch bei den obenerwähnten Tatbeständen (vgl. Art. 111 EAuG). Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich hier nicht um Bagatelldelikte handelt. Die Ahndung dieser Strafbestimmungen liegt im Einzelfall bei den unabhängigen Gerichten.</p><p>3./4. Sowohl das geltende Recht als auch die im neuen Ausländergesetz vorgesehene Regelung stellen den rechtsprechenden Behörden ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um den Straftatbestand der Erleichterung der rechtswidrigen Einreise (bzw. des rechtswidrigen Aufenthalts) zu ahnden. Abklärungen in Deutschland haben ergeben, dass die dort geltenden Strafbestimmungen mit den schweizerischen vergleichbar sind.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Presse wird immer wieder von Personen berichtet, die illegale Aufenthalter beherbergen und vor den Behörden verstecken. Nicht selten werden in solchen Berichten diese Handlungen als Kavaliersdelikt abgetan oder gar als lobenswerter humanitärer Akt gelobt und mit einer Kritik an der Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik verbunden. Die Strafe für diese Delikte ist in der Regel lediglich eine geringe Busse. Dabei handelt es sich um Handlungen, welche die ganze Asyl- und Ausländerpolitik untergraben und darüber hinaus der Schwarzarbeit und der Kriminalität Vorschub leisten. Angesichts dieser Missstände bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Lage in Bezug auf die Zahl der illegalen Aufenthalter in der Schweiz? Wie sieht er die Situation der Schweiz im Vergleich zum Ausland?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass es sich bei der Beherbergung Illegaler nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um strafbare Handlungen, welche die Bemühungen von Gesetzgeber und Behörden um die dringend notwendige Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechtes untergraben und letzten Endes zunichte machen?</p><p>3. Hat er Kenntnis darüber, wie vergleichbare Staaten Europas ähnliche Delikte ahnden? Teilt er die Meinung, dass die Schweiz im Vergleich lascher vorgeht?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass eine Busse zu wenig abschreckend wirkt und sich eine Revision der Gesetzesgrundlagen in Richtung Verschärfung aufdrängt? Ist er bereit, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesrevision vorzuschlagen?</p>
- Beherbergung Illegaler - ein Kavaliersdelikt?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Januar 2004 beauftragte der Vorsteher des EJPD die betroffenen Bundesämter seines Departementes und das Grenzwachtkorps, den aktuellen Zustand im Bereich der illegalen Migration zu erheben. Dieser Bericht zur illegalen Migration wurde der Öffentlichkeit am 29. Juni 2004 vorgestellt. Davon ausgehend haben die beteiligten Bundesämter eine Reihe von prioritären Massnahmen vorgeschlagen, beispielsweise die verstärkten Personenkontrollen an der Grenze und im Inland, die Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Asyl- und des Ausländergesetzes sowie verstärkte Kontrollen im Inland gegen Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt.</p><p>Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen kann ohne gesetzliche Anpassungen umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Asylgesetzes hat der Bundesrat am 25. August 2004 zudem Ergänzungs- und Änderungsanträge gestellt. Dies betrifft namentlich die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Ein- und Ausgrenzung, die Einführung der kurzfristigen Festhaltung, die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft, die Not- statt Sozialhilfe für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie Massnahmen zur Beschleunigung der Beschwerdeverfahren.</p><p>Über die Zahl, die Lebenssituation und die Aufenthaltsdauer der illegal anwesenden Personen sind naturgemäss keine verlässlichen Angaben möglich. Schätzungen gehen für die Schweiz von 50 000 bis 300 000 Personen aus. Gemäss einer Studie von Professor Schneider (Universität Linz) waren 2004 in der Schweiz schätzungsweise rund 90 000 ausländische Arbeitskräfte illegal beschäftigt. In der gleichen Studie wird die Zahl der illegal beschäftigten Personen in Österreich mit 114 000 und in Deutschland mit 1 205 000 Personen angegeben.</p><p>2. Wer das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz erleichtert, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft (Art. 23 Anag). Mit dieser Strafe kann Busse verbunden werden; in leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden. Besteht Bereicherungsabsicht, beträgt die Strafe Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken (Art. 23 Abs. 2 Anag). Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen ergibt sich Folgendes:</p><p>- Erleichtern der/des rechtswidrigen Einreise/Aufenthalts: 794 im Jahr 2000, davon 294 Schweizer; 698 im Jahr 2001, davon 288 Schweizer; 569 im Jahr 2002, davon 235 Schweizer;</p><p>- Erleichtern der/des rechtswidrigen Einreise/Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht: 49 im Jahr 2001, davon 22 Schweizer; 60 im Jahr 2001, davon 21 Schweizer; 39 im Jahr 2002, davon 13 Schweizer.</p><p>Der Nationalrat hat einer generellen Verschärfung der Strafbestimmungen im neuen Ausländergesetz zugestimmt. Dies gilt auch bei den obenerwähnten Tatbeständen (vgl. Art. 111 EAuG). Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich hier nicht um Bagatelldelikte handelt. Die Ahndung dieser Strafbestimmungen liegt im Einzelfall bei den unabhängigen Gerichten.</p><p>3./4. Sowohl das geltende Recht als auch die im neuen Ausländergesetz vorgesehene Regelung stellen den rechtsprechenden Behörden ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um den Straftatbestand der Erleichterung der rechtswidrigen Einreise (bzw. des rechtswidrigen Aufenthalts) zu ahnden. Abklärungen in Deutschland haben ergeben, dass die dort geltenden Strafbestimmungen mit den schweizerischen vergleichbar sind.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Presse wird immer wieder von Personen berichtet, die illegale Aufenthalter beherbergen und vor den Behörden verstecken. Nicht selten werden in solchen Berichten diese Handlungen als Kavaliersdelikt abgetan oder gar als lobenswerter humanitärer Akt gelobt und mit einer Kritik an der Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik verbunden. Die Strafe für diese Delikte ist in der Regel lediglich eine geringe Busse. Dabei handelt es sich um Handlungen, welche die ganze Asyl- und Ausländerpolitik untergraben und darüber hinaus der Schwarzarbeit und der Kriminalität Vorschub leisten. Angesichts dieser Missstände bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Lage in Bezug auf die Zahl der illegalen Aufenthalter in der Schweiz? Wie sieht er die Situation der Schweiz im Vergleich zum Ausland?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass es sich bei der Beherbergung Illegaler nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um strafbare Handlungen, welche die Bemühungen von Gesetzgeber und Behörden um die dringend notwendige Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechtes untergraben und letzten Endes zunichte machen?</p><p>3. Hat er Kenntnis darüber, wie vergleichbare Staaten Europas ähnliche Delikte ahnden? Teilt er die Meinung, dass die Schweiz im Vergleich lascher vorgeht?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass eine Busse zu wenig abschreckend wirkt und sich eine Revision der Gesetzesgrundlagen in Richtung Verschärfung aufdrängt? Ist er bereit, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesrevision vorzuschlagen?</p>
- Beherbergung Illegaler - ein Kavaliersdelikt?
Back to List