Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- ShortId
-
04.3748
- Id
-
20043748
- Updated
-
28.07.2023 11:07
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- AdditionalIndexing
-
09;paramilitärische Einheit;Offizier;Kriegsrecht;privates Unternehmen;Legalität;Söldner
- 1
-
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L04K04020314, paramilitärische Einheit
- L04K04020316, Söldner
- L04K04010205, Kriegsrecht
- L05K0402030301, Offizier
- L04K08020502, Legalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Auftrag und im Sold der Schweiz arbeiten private Sicherheitskräfte. So wird etwa die Schweizer Botschaft in Bagdad durch eine südafrikanische Firma geschützt, deren Angestellte offenbar nicht alle einen makellosen Ruf haben.</p><p>Ehemalige Offiziere und Spitzenbeamte des VBS wie Peter Regli pflegen mit privaten Militärunternehmen geschäftliche Beziehungen und bringen dort ihr im Auftrag des Bundes erworbenes militärisches Know-how ein.</p><p>Diese Engagements finden ohne rechtlich verbindliche Bestimmungen statt. So ist heute unklar, ob die Angestellten dieser privaten militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten gelten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen (sogenannte "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private security companies") und deren Personal ist ungewiss. Sollten durch Angestellte dieser für die Schweiz arbeitenden militärischen Firmen Kriegsverbrechen verübt werden, wäre nicht sichergestellt, dass diese auch geahndet würden und wer dafür die Verantwortung zu übernehmen hätte. Sollten in solche Firmen ehemalige Schweizer Offiziere oder Spitzenbeamte verwickelt sein, könnte dies zu erheblichen aussenpolitischen Belastungen führen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird das von der Motionärin aufgeworfene Problem im Rahmen der Umsetzung des Postulates Stähelin 04.3267, "Private Sicherheitsfirmen", prüfen. Dieses vom Ständerat am 8. Oktober 2004 angenommene Postulat ist inhaltlich umfassender als die vorliegende Motion. Dem Parlament soll in einigen Monaten ein Bericht unterbreitet werden, der eine Gesamtschau der betreffenden Problematik enthält. Anhand dieses Berichtes kann dann beurteilt werden, ob ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht oder nicht. Der Bundesrat erachtet es dagegen als verfrüht, zwingende gesetzliche Bestimmungen bereits jetzt vorzuschlagen, ohne die Situation zuvor untersucht zu haben, zumal die Motionärin nicht näher präzisiert, in welche Richtung der Gesetzgeber tätig werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über den Umgang und den Einsatz privater Militärunternehmen und Sicherheitskräfte im Ausland im Auftrag der Schweiz sowie den Übertritt von ehemaligen Schweizer Offizieren und Spitzenbeamten in solche Firmen rechtlich verbindliche Bestimmungen zu erlassen.</p>
- Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Auftrag und im Sold der Schweiz arbeiten private Sicherheitskräfte. So wird etwa die Schweizer Botschaft in Bagdad durch eine südafrikanische Firma geschützt, deren Angestellte offenbar nicht alle einen makellosen Ruf haben.</p><p>Ehemalige Offiziere und Spitzenbeamte des VBS wie Peter Regli pflegen mit privaten Militärunternehmen geschäftliche Beziehungen und bringen dort ihr im Auftrag des Bundes erworbenes militärisches Know-how ein.</p><p>Diese Engagements finden ohne rechtlich verbindliche Bestimmungen statt. So ist heute unklar, ob die Angestellten dieser privaten militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten gelten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen (sogenannte "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private security companies") und deren Personal ist ungewiss. Sollten durch Angestellte dieser für die Schweiz arbeitenden militärischen Firmen Kriegsverbrechen verübt werden, wäre nicht sichergestellt, dass diese auch geahndet würden und wer dafür die Verantwortung zu übernehmen hätte. Sollten in solche Firmen ehemalige Schweizer Offiziere oder Spitzenbeamte verwickelt sein, könnte dies zu erheblichen aussenpolitischen Belastungen führen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird das von der Motionärin aufgeworfene Problem im Rahmen der Umsetzung des Postulates Stähelin 04.3267, "Private Sicherheitsfirmen", prüfen. Dieses vom Ständerat am 8. Oktober 2004 angenommene Postulat ist inhaltlich umfassender als die vorliegende Motion. Dem Parlament soll in einigen Monaten ein Bericht unterbreitet werden, der eine Gesamtschau der betreffenden Problematik enthält. Anhand dieses Berichtes kann dann beurteilt werden, ob ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht oder nicht. Der Bundesrat erachtet es dagegen als verfrüht, zwingende gesetzliche Bestimmungen bereits jetzt vorzuschlagen, ohne die Situation zuvor untersucht zu haben, zumal die Motionärin nicht näher präzisiert, in welche Richtung der Gesetzgeber tätig werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über den Umgang und den Einsatz privater Militärunternehmen und Sicherheitskräfte im Ausland im Auftrag der Schweiz sowie den Übertritt von ehemaligen Schweizer Offizieren und Spitzenbeamten in solche Firmen rechtlich verbindliche Bestimmungen zu erlassen.</p>
- Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
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