Transparenz bei der Steuerbelastung

ShortId
04.3757
Id
20043757
Updated
27.07.2023 21:26
Language
de
Title
Transparenz bei der Steuerbelastung
AdditionalIndexing
24;Steuererhöhung;Gebühren;Steuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;wirtschaftliche Auswirkung;Haushaltsplan;Bundesratsbeschluss;Gesetz;Steuerbelastung;Haushaltsverfahren;Gesetzesproduktion
1
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L03K110702, Steuer
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L04K11070309, Steuererhöhung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
  • L06K050301010302, Bundesratsbeschluss
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L03K110201, Haushaltsverfahren
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit längerer Zeit verliert die Schweiz an Standortattraktivität durch eine wachsende Belastung der Volkswirtschaft durch Steuern, Abgaben und Gebühren. Obwohl diese Ursachen der serbelnden Konjunktur inzwischen hinlänglich erkannt und erwiesen sind, bleiben in Aussicht gestellte Steuersenkungsmassnahmen meist nur Lippenbekenntnisse. Vielmehr werden noch laufend neue Steuerbelastungen aufgebürdet. Offenbar ist das Bewusstsein nicht vorhanden, wie gravierend sich entsprechende Beschlüsse von Parlament und Bundesrat auswirken. Wären die finanziellen Folgen solcher Beschlüsse dagegen in der Rechnung ausgewiesen, würde dieses Bewusstsein im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz möglicherweise verbessert.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Grenzen der Steuerbelastung, die sich aus dem internationalen Steuerwettbewerb ergeben, bewusst. In seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 hat er sich denn auch zum Ziel gesetzt, die Steuerquote unseres Landes zu stabilisieren und zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standortattraktivität längerfristig eine Senkung anzustreben. Unter Ausklammerung der im Jahre 1999 für die AHV eingeführten zweckbestimmten Mehrwertsteueranteile wird die Vorgabe einer Stabilisierung mit rund 10 Prozent erfüllt. Wie der Bundesrat im Bericht in Beantwortung des Postulates Vallender "Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970-2000" u. a. darlegt, fällt die steuerliche Belastung im internationalen Vergleich sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen Personen tief aus. Die Belastung bleibt auch unter Berücksichtigung der Kausalabgaben vorteilhaft. Negativ fällt indes die Dynamik, insbesondere ab 1990, auf, auch wenn die Belastung weiterhin unter dem OECD-Durchschnitt liegt. Der Bundesrat wird alles daransetzen, das Ziel einer tiefen Steuerbelastung weiter zu verfolgen und ihm die nötige Priorität einzuräumen.</p><p>Die vom Motionär angesprochene Informationspolitik bei Anpassungen von Steuern, Abgaben und Gebühren kann einen Beitrag zur Verwirklichung dieses Zieles leisten. Der Bundesrat legt daher im Rahmen von Steuervorlagen seit je grossen Wert auf eine transparente und umfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowohl in betragsmässiger als auch in zeitlicher Hinsicht. Die eidgenössischen Räte sind damit in der Lage, die finanziellen Konsequenzen der Vorlage auf den Bundeshaushalt zu beurteilen und in deren Kenntnis zu beschliessen. </p><p>Darüber hinaus werden die eidgenössischen Räte mit der Budgetbotschaft sowohl über Erhöhungen als auch über Reduktionen von Steuern und Abgaben, die sich im Voranschlag niederschlagen, informiert. Entsprechende Erläuterungen finden sich bereits im allgemeinen Botschaftsteil. Beim Kommentar zu den Einnahmen werden neben der konjunkturell bedingten Entwicklung der Einnahmen auch die diskretionären Massnahmen eingehend dargelegt. Im Zahlenteil der Botschaft werden schliesslich alle Anpassungen bei den Steuern und Entgelten in den Begründungen zu den jeweiligen Rubriken näher erläutert. Die vom Motionär geforderte Transparenz bei der Steuerbelastung ist somit bereits heute verwirklicht. Ein zusätzlicher Informationsgewinn durch eine weitere, jährlich zu veröffentlichende Liste über die Anpassungen von Steuern, Abgaben und Gebühren ist nicht ersichtlich und aus Kosten- und Nutzenüberlegungen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, künftig gleichzeitig mit dem Budget auch folgende Zahlen offen zu legen:</p><p>- die im vorangegangenen Jahr durch das Parlament beschlossenen Gesetzesgrundlagen für neue Steuern, Abgaben und Gebühren und deren zu erwartende finanzielle Folgen; </p><p>- die zusätzliche oder höhere Steuern, Abgaben und Gebühren auslösenden Beschlüsse, welche im vorangegangenen Jahr vom Bundesrat in Kraft gesetzt worden sind; </p><p>- die Steuern, Abgaben und Gebühren (inkl. Verwaltungsgebühren), welche gestützt auf bestehende Gesetzesgrundlagen vom Bundesrat im vorangegangenen Jahr erhöht wurden.</p>
  • Transparenz bei der Steuerbelastung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit längerer Zeit verliert die Schweiz an Standortattraktivität durch eine wachsende Belastung der Volkswirtschaft durch Steuern, Abgaben und Gebühren. Obwohl diese Ursachen der serbelnden Konjunktur inzwischen hinlänglich erkannt und erwiesen sind, bleiben in Aussicht gestellte Steuersenkungsmassnahmen meist nur Lippenbekenntnisse. Vielmehr werden noch laufend neue Steuerbelastungen aufgebürdet. Offenbar ist das Bewusstsein nicht vorhanden, wie gravierend sich entsprechende Beschlüsse von Parlament und Bundesrat auswirken. Wären die finanziellen Folgen solcher Beschlüsse dagegen in der Rechnung ausgewiesen, würde dieses Bewusstsein im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz möglicherweise verbessert.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Grenzen der Steuerbelastung, die sich aus dem internationalen Steuerwettbewerb ergeben, bewusst. In seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 hat er sich denn auch zum Ziel gesetzt, die Steuerquote unseres Landes zu stabilisieren und zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standortattraktivität längerfristig eine Senkung anzustreben. Unter Ausklammerung der im Jahre 1999 für die AHV eingeführten zweckbestimmten Mehrwertsteueranteile wird die Vorgabe einer Stabilisierung mit rund 10 Prozent erfüllt. Wie der Bundesrat im Bericht in Beantwortung des Postulates Vallender "Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970-2000" u. a. darlegt, fällt die steuerliche Belastung im internationalen Vergleich sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen Personen tief aus. Die Belastung bleibt auch unter Berücksichtigung der Kausalabgaben vorteilhaft. Negativ fällt indes die Dynamik, insbesondere ab 1990, auf, auch wenn die Belastung weiterhin unter dem OECD-Durchschnitt liegt. Der Bundesrat wird alles daransetzen, das Ziel einer tiefen Steuerbelastung weiter zu verfolgen und ihm die nötige Priorität einzuräumen.</p><p>Die vom Motionär angesprochene Informationspolitik bei Anpassungen von Steuern, Abgaben und Gebühren kann einen Beitrag zur Verwirklichung dieses Zieles leisten. Der Bundesrat legt daher im Rahmen von Steuervorlagen seit je grossen Wert auf eine transparente und umfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowohl in betragsmässiger als auch in zeitlicher Hinsicht. Die eidgenössischen Räte sind damit in der Lage, die finanziellen Konsequenzen der Vorlage auf den Bundeshaushalt zu beurteilen und in deren Kenntnis zu beschliessen. </p><p>Darüber hinaus werden die eidgenössischen Räte mit der Budgetbotschaft sowohl über Erhöhungen als auch über Reduktionen von Steuern und Abgaben, die sich im Voranschlag niederschlagen, informiert. Entsprechende Erläuterungen finden sich bereits im allgemeinen Botschaftsteil. Beim Kommentar zu den Einnahmen werden neben der konjunkturell bedingten Entwicklung der Einnahmen auch die diskretionären Massnahmen eingehend dargelegt. Im Zahlenteil der Botschaft werden schliesslich alle Anpassungen bei den Steuern und Entgelten in den Begründungen zu den jeweiligen Rubriken näher erläutert. Die vom Motionär geforderte Transparenz bei der Steuerbelastung ist somit bereits heute verwirklicht. Ein zusätzlicher Informationsgewinn durch eine weitere, jährlich zu veröffentlichende Liste über die Anpassungen von Steuern, Abgaben und Gebühren ist nicht ersichtlich und aus Kosten- und Nutzenüberlegungen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, künftig gleichzeitig mit dem Budget auch folgende Zahlen offen zu legen:</p><p>- die im vorangegangenen Jahr durch das Parlament beschlossenen Gesetzesgrundlagen für neue Steuern, Abgaben und Gebühren und deren zu erwartende finanzielle Folgen; </p><p>- die zusätzliche oder höhere Steuern, Abgaben und Gebühren auslösenden Beschlüsse, welche im vorangegangenen Jahr vom Bundesrat in Kraft gesetzt worden sind; </p><p>- die Steuern, Abgaben und Gebühren (inkl. Verwaltungsgebühren), welche gestützt auf bestehende Gesetzesgrundlagen vom Bundesrat im vorangegangenen Jahr erhöht wurden.</p>
    • Transparenz bei der Steuerbelastung

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