Gesundheitsrisiko Mobilfunk

ShortId
04.3773
Id
20043773
Updated
27.07.2023 20:17
Language
de
Title
Gesundheitsrisiko Mobilfunk
AdditionalIndexing
2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Grundversorgung;Antenne;Übertragungsnetz;Gesundheitsrisiko;Mobiltelefon;medizinische Forschung
1
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L06K120202010101, Antenne
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L04K01050512, medizinische Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Zuständig für die Frage eines Moratoriums ist die Konzessionsbehörde, die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Diese erachtet ein Moratorium angesichts der bereits geltenden strengen Vorsorgegrenzwerte heute nicht für gerechtfertigt. Sobald die Resultate der derzeit laufenden Replikationsstudie vorliegen - sie werden gegen Ende 2005 erwartet -, werden die zuständigen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Buwal; das Bundesamt für Gesundheit, BAG; und das Bundesamt für Kommunikation, Bakom) eine Lagebeurteilung vornehmen. Gestützt darauf würde der Bundesrat nötigenfalls prüfen, ob eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vorzunehmen wäre.</p><p>2. Drei der vier UMTS-Konzessionärinnen geben an, die Versorgungsvorgaben bis Ende 2004 grundsätzlich eingehalten zu haben. Aus dieser Sicht drängt sich deshalb bei diesen Konzessionärinnen keine Änderung der Auflage auf. Das Bakom wird aber die Einhaltung der geforderten Abdeckung überprüfen. Die vierte Konzessionärin hat bisher keine Infrastruktur aufgebaut. Die Comcom ist zuständig, auf Antrag des Bakom über allfällige Massnahmen zu befinden.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass angesichts der schnellen Entwicklung neuer Technologien und der damit verbundenen Unsicherheiten über Gesundheitsrisiken eine kompetente und neutrale Information der Bevölkerung wichtig ist. Die involvierten Bundesämter Buwal, BAG und Bakom kommen diesem Informationsauftrag bereits heute nach. Eine breitangelegte Aufklärungskampagne ist aufgrund der bestehenden Ressourcenknappheit nicht vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine spezifischen Weisungen für die Bundesverwaltung bezüglich der Verwendung von Mobiltelefonen erlassen. Der Bundesrat unterstützt aber die Empfehlungen des BAG für einen freiwilligen, vorsorglichen Umgang mit nichtionisierender Strahlung (NIS), die sich nicht nur auf Mobiltelefone, sondern auf alle privaten und öffentlichen NIS-Quellen beziehen. Falls sich der Wissensstand betreffend mögliche Gesundheitsrisiken verändert, wird der Bundesrat entsprechend zum Schutz der Bevölkerung reagieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung telefoniert heute mobil, bis vor kurzer Zeit ausschliesslich über das GSM-Netz. Auf dem Schweizer Markt sind seit neuestem UMTS-Mobiltelefone erhältlich, die grosse Datenmengen empfangen können. Ob sich diese neue Technologie durchsetzen wird, ist schwer abzuschätzen. Sukzessive schliessen die grossen Mobilfunkanbieter die Lücken im bestehenden GSM-Netz und stellen gleichzeitig auf Vorrat UMTS-Anlagen auf. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) schreibt den Konzessionärinnen vor, bis Ende 2004 mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit der neuen Technologie versorgen zu müssen.</p><p>Gleichzeitig besteht eine grosse Unsicherheit betreffend die Schädigung der Gesundheit durch UMTS-Strahlung. Einsprachen gegen geplante Anlagen gelangen in rauen Mengen an die zuständigen Gemeinden. Eine im Herbst 2003 veröffentlichte holländische Studie zeigt auf, dass das Wohlbefinden von Testpersonen durch UMTS-Strahlung vom Typ einer Mobilfunk-Basisstation beeinträchtigt werden kann. Diese Studie wird in der Schweiz nun unter Schirmherrschaft der ETH Zürich wiederholt. Die Resultate werden für Ende 2005 erwartet. Im Mai hat das Bundesamt für Gesundheit Massnahmen zur Reduktion der Strahlenbelastung beim Handy-Telefonieren empfohlen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Hält er es angesichts der laufenden Studie, die die Resultate der holländischen Studie bestätigen oder negieren wird, nicht für angebracht, für den Bau von UMTS-Anlagen ein Moratorium prüfen zu lassen? Wenn nein, wieso nicht?</p><p>2. Bis Ende 2004 müssen die UMTS-Konzessionärinnen gemäss Vorgaben der Comcom mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit der neuen Technologie versorgen. Können diese Vorgaben eingehalten werden? Wenn nein: Ist in diesem Fall nicht eine Änderung der Versorgungspflicht (durch die Comcom) angebracht?</p><p>3. Ist er bereit, angesichts der grossen Verunsicherung in der Bevölkerung eine Aufklärungskampagne zu lancieren mit dem Ziel, über potenzielle gesundheitliche Risiken des Mobilfunks zu informieren?</p><p>4. Hat er für die Bundesverwaltung Weisungen betreffend die Einschränkung des Gebrauchs von Mobiltelefonen gemacht? Solche Weisungen sollten sowohl Kosten senkend als auch Risiko minimierend wirken und könnten auf den Empfehlungen des BAG aufbauen.</p>
  • Gesundheitsrisiko Mobilfunk
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zuständig für die Frage eines Moratoriums ist die Konzessionsbehörde, die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Diese erachtet ein Moratorium angesichts der bereits geltenden strengen Vorsorgegrenzwerte heute nicht für gerechtfertigt. Sobald die Resultate der derzeit laufenden Replikationsstudie vorliegen - sie werden gegen Ende 2005 erwartet -, werden die zuständigen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Buwal; das Bundesamt für Gesundheit, BAG; und das Bundesamt für Kommunikation, Bakom) eine Lagebeurteilung vornehmen. Gestützt darauf würde der Bundesrat nötigenfalls prüfen, ob eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vorzunehmen wäre.</p><p>2. Drei der vier UMTS-Konzessionärinnen geben an, die Versorgungsvorgaben bis Ende 2004 grundsätzlich eingehalten zu haben. Aus dieser Sicht drängt sich deshalb bei diesen Konzessionärinnen keine Änderung der Auflage auf. Das Bakom wird aber die Einhaltung der geforderten Abdeckung überprüfen. Die vierte Konzessionärin hat bisher keine Infrastruktur aufgebaut. Die Comcom ist zuständig, auf Antrag des Bakom über allfällige Massnahmen zu befinden.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass angesichts der schnellen Entwicklung neuer Technologien und der damit verbundenen Unsicherheiten über Gesundheitsrisiken eine kompetente und neutrale Information der Bevölkerung wichtig ist. Die involvierten Bundesämter Buwal, BAG und Bakom kommen diesem Informationsauftrag bereits heute nach. Eine breitangelegte Aufklärungskampagne ist aufgrund der bestehenden Ressourcenknappheit nicht vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine spezifischen Weisungen für die Bundesverwaltung bezüglich der Verwendung von Mobiltelefonen erlassen. Der Bundesrat unterstützt aber die Empfehlungen des BAG für einen freiwilligen, vorsorglichen Umgang mit nichtionisierender Strahlung (NIS), die sich nicht nur auf Mobiltelefone, sondern auf alle privaten und öffentlichen NIS-Quellen beziehen. Falls sich der Wissensstand betreffend mögliche Gesundheitsrisiken verändert, wird der Bundesrat entsprechend zum Schutz der Bevölkerung reagieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung telefoniert heute mobil, bis vor kurzer Zeit ausschliesslich über das GSM-Netz. Auf dem Schweizer Markt sind seit neuestem UMTS-Mobiltelefone erhältlich, die grosse Datenmengen empfangen können. Ob sich diese neue Technologie durchsetzen wird, ist schwer abzuschätzen. Sukzessive schliessen die grossen Mobilfunkanbieter die Lücken im bestehenden GSM-Netz und stellen gleichzeitig auf Vorrat UMTS-Anlagen auf. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) schreibt den Konzessionärinnen vor, bis Ende 2004 mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit der neuen Technologie versorgen zu müssen.</p><p>Gleichzeitig besteht eine grosse Unsicherheit betreffend die Schädigung der Gesundheit durch UMTS-Strahlung. Einsprachen gegen geplante Anlagen gelangen in rauen Mengen an die zuständigen Gemeinden. Eine im Herbst 2003 veröffentlichte holländische Studie zeigt auf, dass das Wohlbefinden von Testpersonen durch UMTS-Strahlung vom Typ einer Mobilfunk-Basisstation beeinträchtigt werden kann. Diese Studie wird in der Schweiz nun unter Schirmherrschaft der ETH Zürich wiederholt. Die Resultate werden für Ende 2005 erwartet. Im Mai hat das Bundesamt für Gesundheit Massnahmen zur Reduktion der Strahlenbelastung beim Handy-Telefonieren empfohlen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Hält er es angesichts der laufenden Studie, die die Resultate der holländischen Studie bestätigen oder negieren wird, nicht für angebracht, für den Bau von UMTS-Anlagen ein Moratorium prüfen zu lassen? Wenn nein, wieso nicht?</p><p>2. Bis Ende 2004 müssen die UMTS-Konzessionärinnen gemäss Vorgaben der Comcom mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit der neuen Technologie versorgen. Können diese Vorgaben eingehalten werden? Wenn nein: Ist in diesem Fall nicht eine Änderung der Versorgungspflicht (durch die Comcom) angebracht?</p><p>3. Ist er bereit, angesichts der grossen Verunsicherung in der Bevölkerung eine Aufklärungskampagne zu lancieren mit dem Ziel, über potenzielle gesundheitliche Risiken des Mobilfunks zu informieren?</p><p>4. Hat er für die Bundesverwaltung Weisungen betreffend die Einschränkung des Gebrauchs von Mobiltelefonen gemacht? Solche Weisungen sollten sowohl Kosten senkend als auch Risiko minimierend wirken und könnten auf den Empfehlungen des BAG aufbauen.</p>
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