Zivil genutztes Kriegs- und Armeematerial

ShortId
04.3774
Id
20043774
Updated
28.07.2023 13:03
Language
de
Title
Zivil genutztes Kriegs- und Armeematerial
AdditionalIndexing
09;Bewaffnung;öffentliche Ordnung;Polizei;Armeematerial
1
  • L03K040204, Bewaffnung
  • L04K04030304, Polizei
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04020305, Armeematerial
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die im Postulat aufgeworfenen Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Die leihweise Abgabe von Armeematerial an zivile Behörden ist in der Verordnung des Bundesrates über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten geregelt. Demnach kann Armeematerial für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten abgegeben werden, wenn das Material nicht der Geheimhaltung unterliegt und die Einsatzbereitschaft der Armee dadurch nicht beeinträchtigt wird. Zivile Unternehmen dürfen durch die Abgabe dieses Materials nicht übermässig konkurrenziert werden. Dem Gesuchsteller wird für die leihweise Abgabe von Armeematerial gemäss Gebührentarif VBS Rechnung gestellt.</p><p>Falls zur Bedienung des Armeematerials militärisches Personal benötigt wird, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.: Die zivile oder ausserdienstliche Tätigkeit muss von nationaler oder internationaler Bedeutung respektive von öffentlichem Interesse sein; es muss der Nachweis erbracht werden, dass zivile Mittel nicht ausreichen; die Tätigkeit muss mit einem militärischen Ausbildungseffekt verbunden sein.</p><p>Mangels personeller Ressourcen wird keine Statistik geführt über Armeematerial, das seitens ziviler Stellen beantragt, aber durch die Armee nicht bewilligt wurde.</p><p>Im Jahr 2004 wurde nach vorläufiger Jahresabrechnung folgendes Armeematerial zivilen Stellen zur Verfügung gestellt:</p><p>- Material der Luftwaffe</p><p>Helikopter: 1533 Stunden (u. a. 674 Stunden zugunsten der Polizei und 517 Stunden zugunsten des Grenzwachtkorps); F/A-18: 263 Stunden (WEF); PC 7: 113 Stunden (WEF);</p><p>- Material zugunsten der Polizei</p><p>Zwei Schützenpanzer der Militärpolizei während dem ganzen Jahr, drei Schützenpanzer der Militärpolizei während drei Tagen zur Ausbildung, diverse Armeefahrzeuge für Transporte und Fahrschulen während einzelnen Tagen bis mehreren Wochen, drei Restlichtverstärker 95 während 286 Tagen im Rahmen der Botschaftsbewachungen, verschiedenes weiteres Kleinmaterial (Funkgeräte, Schlauchboote, Beleuchtungsmittel usw. während Einzeltagen);</p><p>- Material zugunsten des Zivilschutzes</p><p>278 Puch während 324 Tagen, 18 VW-Busse während 31 Tagen, verschiedenes Kleinmaterial wie Schutzanzüge, Benzinbohrhammer usw.;</p><p>- Material zugunsten der Feuerwehren</p><p>Fünf Puch während zehn Tagen, 30 VW-Busse während 21 Tagen, einen Lastwagen mit Anhänger während sechs Tagen, verschiedenes Kleinmaterial (Kompressoren, Zelte);</p><p>- Material zugunsten der Kantone</p><p>Verschiedene Kleinfahrzeuge während Einzeltagen, verschiedenes ABC-Schutzmaterial, weiteres Kleinmaterial;</p><p>- Material zugunsten der SBB</p><p>Zwei Hocharbeitsbühnen während 31 Tagen, einen Gabelstapler während 18 Tagen;</p><p>- World Economic Forum Davos </p><p>Zugunsten der Kantonspolizei Graubünden wurde im Rahmen des WEF sehr umfangreiches Material (Transportmittel, Werkzeuge, ABC-Schutzmittel, Büromaterial und vieles anderes mehr) zur Verfügung gestellt.</p><p>Der Bundesrat ist auch weiterhin entschlossen, die leihweise Abgabe von Armeematerial umsichtig zu handhaben und die Anfragen der Gesuchsteller sorgfältig prüfen zu lassen. Die Unterstützung der Polizeikorps zur Wahrung der Sicherheit in unserem Land geniesst dabei in nationalem Interesse Priorität.</p><p>Die Fragen des Postulanten wurden mit den obigen Ausführungen bereits beantwortet, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:</p><p>- Welches Kriegs- oder Armeematerial wurde 2004 von zivilen Behörden, insbesondere Polizeien, angefordert und in welcher Menge?</p><p>- Welches Kriegs- und Armeematerial wurde tatsächlich zur Verfügung gestellt und von zivilen Behörden, insbesondere Polizeien, benutzt (z. B. Überwachungs- oder Aufklärungsdrohnen, Helikopter usw.)?</p><p>- Welche Politik gedenkt der Bundesrat in diesem Bereich in Zukunft zu verfolgen?</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, in jedem Fall die Kriterien bekannt zu geben, nach denen er die Benutzung von Kriegs- oder Armeematerial durch zivile Behörden erlaubt oder ablehnt.</p>
  • Zivil genutztes Kriegs- und Armeematerial
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die im Postulat aufgeworfenen Fragen zusammenfassend wie folgt:</p><p>Die leihweise Abgabe von Armeematerial an zivile Behörden ist in der Verordnung des Bundesrates über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten geregelt. Demnach kann Armeematerial für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten abgegeben werden, wenn das Material nicht der Geheimhaltung unterliegt und die Einsatzbereitschaft der Armee dadurch nicht beeinträchtigt wird. Zivile Unternehmen dürfen durch die Abgabe dieses Materials nicht übermässig konkurrenziert werden. Dem Gesuchsteller wird für die leihweise Abgabe von Armeematerial gemäss Gebührentarif VBS Rechnung gestellt.</p><p>Falls zur Bedienung des Armeematerials militärisches Personal benötigt wird, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.: Die zivile oder ausserdienstliche Tätigkeit muss von nationaler oder internationaler Bedeutung respektive von öffentlichem Interesse sein; es muss der Nachweis erbracht werden, dass zivile Mittel nicht ausreichen; die Tätigkeit muss mit einem militärischen Ausbildungseffekt verbunden sein.</p><p>Mangels personeller Ressourcen wird keine Statistik geführt über Armeematerial, das seitens ziviler Stellen beantragt, aber durch die Armee nicht bewilligt wurde.</p><p>Im Jahr 2004 wurde nach vorläufiger Jahresabrechnung folgendes Armeematerial zivilen Stellen zur Verfügung gestellt:</p><p>- Material der Luftwaffe</p><p>Helikopter: 1533 Stunden (u. a. 674 Stunden zugunsten der Polizei und 517 Stunden zugunsten des Grenzwachtkorps); F/A-18: 263 Stunden (WEF); PC 7: 113 Stunden (WEF);</p><p>- Material zugunsten der Polizei</p><p>Zwei Schützenpanzer der Militärpolizei während dem ganzen Jahr, drei Schützenpanzer der Militärpolizei während drei Tagen zur Ausbildung, diverse Armeefahrzeuge für Transporte und Fahrschulen während einzelnen Tagen bis mehreren Wochen, drei Restlichtverstärker 95 während 286 Tagen im Rahmen der Botschaftsbewachungen, verschiedenes weiteres Kleinmaterial (Funkgeräte, Schlauchboote, Beleuchtungsmittel usw. während Einzeltagen);</p><p>- Material zugunsten des Zivilschutzes</p><p>278 Puch während 324 Tagen, 18 VW-Busse während 31 Tagen, verschiedenes Kleinmaterial wie Schutzanzüge, Benzinbohrhammer usw.;</p><p>- Material zugunsten der Feuerwehren</p><p>Fünf Puch während zehn Tagen, 30 VW-Busse während 21 Tagen, einen Lastwagen mit Anhänger während sechs Tagen, verschiedenes Kleinmaterial (Kompressoren, Zelte);</p><p>- Material zugunsten der Kantone</p><p>Verschiedene Kleinfahrzeuge während Einzeltagen, verschiedenes ABC-Schutzmaterial, weiteres Kleinmaterial;</p><p>- Material zugunsten der SBB</p><p>Zwei Hocharbeitsbühnen während 31 Tagen, einen Gabelstapler während 18 Tagen;</p><p>- World Economic Forum Davos </p><p>Zugunsten der Kantonspolizei Graubünden wurde im Rahmen des WEF sehr umfangreiches Material (Transportmittel, Werkzeuge, ABC-Schutzmittel, Büromaterial und vieles anderes mehr) zur Verfügung gestellt.</p><p>Der Bundesrat ist auch weiterhin entschlossen, die leihweise Abgabe von Armeematerial umsichtig zu handhaben und die Anfragen der Gesuchsteller sorgfältig prüfen zu lassen. Die Unterstützung der Polizeikorps zur Wahrung der Sicherheit in unserem Land geniesst dabei in nationalem Interesse Priorität.</p><p>Die Fragen des Postulanten wurden mit den obigen Ausführungen bereits beantwortet, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:</p><p>- Welches Kriegs- oder Armeematerial wurde 2004 von zivilen Behörden, insbesondere Polizeien, angefordert und in welcher Menge?</p><p>- Welches Kriegs- und Armeematerial wurde tatsächlich zur Verfügung gestellt und von zivilen Behörden, insbesondere Polizeien, benutzt (z. B. Überwachungs- oder Aufklärungsdrohnen, Helikopter usw.)?</p><p>- Welche Politik gedenkt der Bundesrat in diesem Bereich in Zukunft zu verfolgen?</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, in jedem Fall die Kriterien bekannt zu geben, nach denen er die Benutzung von Kriegs- oder Armeematerial durch zivile Behörden erlaubt oder ablehnt.</p>
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