Verminderung von Jugendarbeitslosigkeit

ShortId
04.3778
Id
20043778
Updated
28.07.2023 07:52
Language
de
Title
Verminderung von Jugendarbeitslosigkeit
AdditionalIndexing
15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Arbeit von Jugendlichen;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;junge/r Arbeitnehmer/in;Steueranreiz;Jugendarbeitslosigkeit
1
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030202, Arbeit von Jugendlichen
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Monat für Monat zeigen die Statistiken des Seco bei den jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 20 und 24 Jahren eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit als im landesweiten, gegenwärtig bei 3,9 Prozent liegenden Durchschnitt. Diese liegt bei beunruhigenden 6,4 Prozent. Das Übel trifft in erster Linie diejenigen jungen Erwachsenen, die auf der Suche nach ihrer ersten Arbeitsstelle nach der Ausbildung sind. Wenn man sich vor Augen führt, wie viel unser Staat in die Berufsbildung, die Fachhochschulen, die Universitäten und die ETH steckt, so ist es schlimm zu sehen, wie diese Investitionen durch eine fortgesetzte Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung wieder aufs Spiel gesetzt werden. Fehlen die beruflichen Perspektiven, so sind weitere negative Auswirkungen zu befürchten: psychische Krankheiten, soziale Ausgrenzung, Gewalt, Straffälligkeit.</p>
  • <p>Ende Januar 2005 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 19-Jährigen (3,4 Prozent) knapp unter, jene der 20- bis 24-Jährigen (6,8 Prozent) deutlich über der Gesamtarbeitslosenquote von 4,1 Prozent.</p><p>Die 15 EU-Länder wiesen 2003 eine Jugendarbeitslosigkeit von durchschnittlich 14,7 Prozent aus, Frankreich lag mit rund 20 Prozent über diesem Durchschnitt. Das Problem Jugendarbeitslosigkeit ist also in der Schweiz deutlich weniger stark ausgeprägt als in unseren Nachbarländern.</p><p>1. Die Ursache der aktuell stark erhöhten Jugendarbeitslosigkeit im Bereich der 20- bis 24-Jährigen liegt beim Übergang vom Bildungssystem in den Arbeitsmarkt. Da Unternehmen in Phasen des Personalabbaus in der Regel eine restriktive Einstellungspolitik verfolgen, sind Jugendliche und andere Arbeitsmarkteinsteiger in rezessiven Phasen dem Risiko der Arbeitslosigkeit besonders stark ausgesetzt. Folglich sind die Ursachen der erhöhten Jugendarbeitslosigkeit bei den 20- bis 24-jährigen Personen in erster Linie konjunktureller Natur, womit bei Anhalten des gegenwärtigen Aufschwunges mit einer deutlichen Entschärfung der Problematik zu rechnen ist. Dies rührt auch daher, dass Jugendliche in dieser Alterskategorie relativ leicht vermittelbar sind und selten lange arbeitslos bleiben. Bei den 15- bis 19-jährigen Arbeitslosen dagegen ist die Quote tiefer, aber sie zeigt eher strukturelle Merkmale. Ausserdem wird der Lehrstellen- und Arbeitsmarkt der 15- bis 19-Jährigen dadurch belastet, dass diese Altersgruppe noch bis ins Jahr 2007 um jährlich rund 1 Prozent anwachsen wird. Deshalb verdient die Jugendarbeitslosigkeit die besondere Aufmerksamkeit des Bundesrates, denn sie kann bei einer erfolglosen Lehrstellensuche zu einem frühzeitigen Bildungsabbruch und bei verzögertem Arbeitsmarkteintritt zu einer Entwertung des erworbenen Humankapitals führen.</p><p>2. Der Bund ist zusammen mit den Kantonen laufend daran, bewährte Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umzusetzen und neue zu entwickeln (vgl. Antwort auf Frage 3). Der Bundesrat betrachtet jedoch Massnahmen in den Bereichen fiskalische Entlastung und öffentliches Beschaffungswesen als nicht opportun. Sie würden nicht nur den Bundeshaushalt übermässig belasten, sondern in der Umsetzung auch Ungleichheiten zwischen den Unternehmen schaffen (vgl. auch Antwort auf Motion Speck 03.3615). Strukturelle Eingriffe zur Stärkung der Nachfrage nach jugendlichen Arbeitskräften sind nicht angezeigt. Gefragt sind neben den Massnahmen des Bundesrates zum Wirtschaftswachstum in erster Linie begleitende Programme, welche die Arbeitsmarktfähigkeit der von Jugendarbeitslosigkeit Betroffenen rasch erhöhen. So beabsichtigt der Bundesrat einen Ausbau der durch die ALV finanzierten Massnahmen (Motivationssemester, Praktika) sowie eine Intensivierung der Projekte zur Arbeitsmarktbefähigung (Lehrstellenförderer, Lehrbetriebsverbünde, Mentoring usw.).</p><p>Wie der Bundesrat zudem bereits in seiner Antwort auf die Motion Galladé (04.3061, Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge) ausgeführt hat, kann das Kriterium der Lehrlingsausbildung aufgrund des fehlenden sachlichen Zusammenhangs mit der zu beschaffenden Leistung nicht als Zuschlags- oder Eignungskriterium zur Anwendung kommen. Ein solches Kriterium dürfte zudem im Widerspruch zu staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens stehen, da es das Gebot der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern verletzen würde.</p><p>3. Als Massnahmen des Bundes sind zum einen diejenigen der ALV wie insbesondere die Motivationssemester (Art. 64a Abs. 1 Bst. c Avig) oder die Teilfinanzierung von Praktikumsplätzen (Art. 64a Abs. 1 Bst. b Avig) zu nennen. Zusammen mit den Kantonen hat der Bund zudem bereits in den letzten Jahren verschiedene Programme zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen lanciert. Angesichts der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit ist der Bund dafür besorgt, dass die bestehenden und funktionierenden Instrumente noch intensiviert werden.</p><p>Als Arbeitgeber bietet der Bund momentan rund 900 Lehr- und Praktikumsplätze an, was einem Lehrstellenanteil an der Gesamtbeschäftigung von gegenwärtig 3,5 Prozent entspricht (vgl. auch Antwort auf Motion Vollmer 04.3359). Der Bundesrat ist bestrebt, für die Departemente längerfristig einen Richtwert von 4 Prozent ins Auge zu fassen, sofern das Parlament dem damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf zustimmt.</p><p>4. Der Aktionsplan "Stellen für junge Erwachsene" des französischen Systems, welcher maximal fünf Jahre dauert, richtet sich an nicht ausgebildete Jugendliche und findet ausschliesslich in öffentlichen und privaten gemeinnützigen Organisationen statt, nicht aber in privaten Unternehmen. In der Schweiz geht die ALV heute bereits weiter in diesem Bereich, indem die Möglichkeit geboten wird, Berufspraktika in öffentlichen Körperschaften (Gemeinden, Kantone, Eidgenossenschaft), in gemeinnützigen Organisationen sowie in privaten Firmen zu absolvieren. Die Anzahl verfügbarer Praktikumsplätze ist aber noch ungenügend; es sind deshalb Massnahmen eingeleitet worden, um sie den neuen Bedürfnissen anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen, wohl wissend, dass der Staat nicht Stellen per Dekret schaffen kann und dass die wirtschaftliche Situation angespannt ist:</p><p>1. Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe und die besonderen Kennzeichen der erhöhten Arbeitslosigkeit unter den jungen Erwachsenen?</p><p>2. Welche Massnahmen könnte sich der Bundesrat vorstellen, um bei den Unternehmen Anreize dafür zu schaffen, das Stellenangebot für junge Erwachsene zu erhöhen?</p><p>a. auf fiskalpolitischer Ebene;</p><p>b. im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.</p><p>3. Könnte der Bund, den laufenden Restrukturierungen zum Trotz, konkrete Massnahmen in seinem Bereich treffen und so mit seinem gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie die Beschäftigungslage der jungen Erwachsenen verbessert werden könnte?</p><p>4. Wäre es denkbar, dass unser Land in Anlehnung an die Bemühungen Frankreichs einen Aktionsplan "Stellen für junge Erwachsene" auf die Beine stellte?</p>
  • Verminderung von Jugendarbeitslosigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Monat für Monat zeigen die Statistiken des Seco bei den jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 20 und 24 Jahren eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit als im landesweiten, gegenwärtig bei 3,9 Prozent liegenden Durchschnitt. Diese liegt bei beunruhigenden 6,4 Prozent. Das Übel trifft in erster Linie diejenigen jungen Erwachsenen, die auf der Suche nach ihrer ersten Arbeitsstelle nach der Ausbildung sind. Wenn man sich vor Augen führt, wie viel unser Staat in die Berufsbildung, die Fachhochschulen, die Universitäten und die ETH steckt, so ist es schlimm zu sehen, wie diese Investitionen durch eine fortgesetzte Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung wieder aufs Spiel gesetzt werden. Fehlen die beruflichen Perspektiven, so sind weitere negative Auswirkungen zu befürchten: psychische Krankheiten, soziale Ausgrenzung, Gewalt, Straffälligkeit.</p>
    • <p>Ende Januar 2005 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 19-Jährigen (3,4 Prozent) knapp unter, jene der 20- bis 24-Jährigen (6,8 Prozent) deutlich über der Gesamtarbeitslosenquote von 4,1 Prozent.</p><p>Die 15 EU-Länder wiesen 2003 eine Jugendarbeitslosigkeit von durchschnittlich 14,7 Prozent aus, Frankreich lag mit rund 20 Prozent über diesem Durchschnitt. Das Problem Jugendarbeitslosigkeit ist also in der Schweiz deutlich weniger stark ausgeprägt als in unseren Nachbarländern.</p><p>1. Die Ursache der aktuell stark erhöhten Jugendarbeitslosigkeit im Bereich der 20- bis 24-Jährigen liegt beim Übergang vom Bildungssystem in den Arbeitsmarkt. Da Unternehmen in Phasen des Personalabbaus in der Regel eine restriktive Einstellungspolitik verfolgen, sind Jugendliche und andere Arbeitsmarkteinsteiger in rezessiven Phasen dem Risiko der Arbeitslosigkeit besonders stark ausgesetzt. Folglich sind die Ursachen der erhöhten Jugendarbeitslosigkeit bei den 20- bis 24-jährigen Personen in erster Linie konjunktureller Natur, womit bei Anhalten des gegenwärtigen Aufschwunges mit einer deutlichen Entschärfung der Problematik zu rechnen ist. Dies rührt auch daher, dass Jugendliche in dieser Alterskategorie relativ leicht vermittelbar sind und selten lange arbeitslos bleiben. Bei den 15- bis 19-jährigen Arbeitslosen dagegen ist die Quote tiefer, aber sie zeigt eher strukturelle Merkmale. Ausserdem wird der Lehrstellen- und Arbeitsmarkt der 15- bis 19-Jährigen dadurch belastet, dass diese Altersgruppe noch bis ins Jahr 2007 um jährlich rund 1 Prozent anwachsen wird. Deshalb verdient die Jugendarbeitslosigkeit die besondere Aufmerksamkeit des Bundesrates, denn sie kann bei einer erfolglosen Lehrstellensuche zu einem frühzeitigen Bildungsabbruch und bei verzögertem Arbeitsmarkteintritt zu einer Entwertung des erworbenen Humankapitals führen.</p><p>2. Der Bund ist zusammen mit den Kantonen laufend daran, bewährte Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umzusetzen und neue zu entwickeln (vgl. Antwort auf Frage 3). Der Bundesrat betrachtet jedoch Massnahmen in den Bereichen fiskalische Entlastung und öffentliches Beschaffungswesen als nicht opportun. Sie würden nicht nur den Bundeshaushalt übermässig belasten, sondern in der Umsetzung auch Ungleichheiten zwischen den Unternehmen schaffen (vgl. auch Antwort auf Motion Speck 03.3615). Strukturelle Eingriffe zur Stärkung der Nachfrage nach jugendlichen Arbeitskräften sind nicht angezeigt. Gefragt sind neben den Massnahmen des Bundesrates zum Wirtschaftswachstum in erster Linie begleitende Programme, welche die Arbeitsmarktfähigkeit der von Jugendarbeitslosigkeit Betroffenen rasch erhöhen. So beabsichtigt der Bundesrat einen Ausbau der durch die ALV finanzierten Massnahmen (Motivationssemester, Praktika) sowie eine Intensivierung der Projekte zur Arbeitsmarktbefähigung (Lehrstellenförderer, Lehrbetriebsverbünde, Mentoring usw.).</p><p>Wie der Bundesrat zudem bereits in seiner Antwort auf die Motion Galladé (04.3061, Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge) ausgeführt hat, kann das Kriterium der Lehrlingsausbildung aufgrund des fehlenden sachlichen Zusammenhangs mit der zu beschaffenden Leistung nicht als Zuschlags- oder Eignungskriterium zur Anwendung kommen. Ein solches Kriterium dürfte zudem im Widerspruch zu staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens stehen, da es das Gebot der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern verletzen würde.</p><p>3. Als Massnahmen des Bundes sind zum einen diejenigen der ALV wie insbesondere die Motivationssemester (Art. 64a Abs. 1 Bst. c Avig) oder die Teilfinanzierung von Praktikumsplätzen (Art. 64a Abs. 1 Bst. b Avig) zu nennen. Zusammen mit den Kantonen hat der Bund zudem bereits in den letzten Jahren verschiedene Programme zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen lanciert. Angesichts der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit ist der Bund dafür besorgt, dass die bestehenden und funktionierenden Instrumente noch intensiviert werden.</p><p>Als Arbeitgeber bietet der Bund momentan rund 900 Lehr- und Praktikumsplätze an, was einem Lehrstellenanteil an der Gesamtbeschäftigung von gegenwärtig 3,5 Prozent entspricht (vgl. auch Antwort auf Motion Vollmer 04.3359). Der Bundesrat ist bestrebt, für die Departemente längerfristig einen Richtwert von 4 Prozent ins Auge zu fassen, sofern das Parlament dem damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf zustimmt.</p><p>4. Der Aktionsplan "Stellen für junge Erwachsene" des französischen Systems, welcher maximal fünf Jahre dauert, richtet sich an nicht ausgebildete Jugendliche und findet ausschliesslich in öffentlichen und privaten gemeinnützigen Organisationen statt, nicht aber in privaten Unternehmen. In der Schweiz geht die ALV heute bereits weiter in diesem Bereich, indem die Möglichkeit geboten wird, Berufspraktika in öffentlichen Körperschaften (Gemeinden, Kantone, Eidgenossenschaft), in gemeinnützigen Organisationen sowie in privaten Firmen zu absolvieren. Die Anzahl verfügbarer Praktikumsplätze ist aber noch ungenügend; es sind deshalb Massnahmen eingeleitet worden, um sie den neuen Bedürfnissen anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen, wohl wissend, dass der Staat nicht Stellen per Dekret schaffen kann und dass die wirtschaftliche Situation angespannt ist:</p><p>1. Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe und die besonderen Kennzeichen der erhöhten Arbeitslosigkeit unter den jungen Erwachsenen?</p><p>2. Welche Massnahmen könnte sich der Bundesrat vorstellen, um bei den Unternehmen Anreize dafür zu schaffen, das Stellenangebot für junge Erwachsene zu erhöhen?</p><p>a. auf fiskalpolitischer Ebene;</p><p>b. im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.</p><p>3. Könnte der Bund, den laufenden Restrukturierungen zum Trotz, konkrete Massnahmen in seinem Bereich treffen und so mit seinem gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie die Beschäftigungslage der jungen Erwachsenen verbessert werden könnte?</p><p>4. Wäre es denkbar, dass unser Land in Anlehnung an die Bemühungen Frankreichs einen Aktionsplan "Stellen für junge Erwachsene" auf die Beine stellte?</p>
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