Pensionskasse der Post. Aufsichtsverantwortung des Bundesrates und des Parlamentes

ShortId
04.3785
Id
20043785
Updated
27.07.2023 21:14
Language
de
Title
Pensionskasse der Post. Aufsichtsverantwortung des Bundesrates und des Parlamentes
AdditionalIndexing
34;28;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Post;Kontrolle;Bilanz;Pensionskasse;parlamentarische Kontrolle;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K070302010103, Bilanz
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Als Vorsorgeeinrichtung untersteht die Pensionskasse der Post der Aufsicht über die berufliche Vorsorge (Art. 61 BVG) und nicht der Versicherungsaufsicht gemäss VAG. Aufsichtsbehörde über die Pensionskasse der Post ist das Bundesamt für Sozialversicherung. Bundesrat und Parlament haben deshalb keine direkte Aufsichtsfunktion über die Pensionskasse der Post.</p><p>3. Es liegt eine vom Versicherungsexperten der Pensionskasse der Post erstellte und testierte Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2002 vor. Diese wies eine Unterdeckung von rund 1 Milliarde Franken aus, was einem Deckungsgrad von 91,2 Prozent entsprach. Eine Nachkontrolle der Daten der ehemaligen beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse der Post führte nachträglich zu einer um 10 Millionen Franken geringeren Deckungslücke. Noch ausstehend ist die Bereinigung der Abschlussabrechnung der PKB per 31. Dezember 2001 zwischen den Versicherungsexperten der Pensionskasse der Post und der PKB bzw. der Nachfolgeorganisation Publica. Die Ergebnisse der noch laufenden Abklärungen müssen daher noch abgewartet werden. Für die Aktivversicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner entsteht dadurch aber kein Nachteil.</p><p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 die Pensionskassenprobleme bundesnaher Unternehmen diskutiert und Vorentscheide für die Lösung der anstehenden Probleme getroffen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung wurde beauftragt, die Entscheidgrundlagen für den Bundesrat zusammen mit den betroffenen Kreisen zu erarbeiten. Mit der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes soll dem Parlament das Vorgehen dargelegt werden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im ersten Quartal 2005 zu verabschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Debatte über die dringlichen Massnahmen der Pensionskassen des Bundes wurde seitens des Bundesrates bestätigt, dass die Pensionskasse der Post nach wie vor ohne Eröffnungsbilanz dastehe. Würde es sich dabei um eine privatrechtliche Kasse handeln, wäre eine Intervention der Versicherungsaufsichtsbehörde längst erfolgt.</p><p>1. In welchem Umfang haben der Bundesrat und das Parlament eine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen?</p><p>2. Sind diesbezüglich Interventionen seitens des Bundesrates und des Parlamentes erfolgt?</p><p>3. Wann wird die Eröffnungsbilanz der Pensionskasse der Post endlich bereinigt?</p>
  • Pensionskasse der Post. Aufsichtsverantwortung des Bundesrates und des Parlamentes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Als Vorsorgeeinrichtung untersteht die Pensionskasse der Post der Aufsicht über die berufliche Vorsorge (Art. 61 BVG) und nicht der Versicherungsaufsicht gemäss VAG. Aufsichtsbehörde über die Pensionskasse der Post ist das Bundesamt für Sozialversicherung. Bundesrat und Parlament haben deshalb keine direkte Aufsichtsfunktion über die Pensionskasse der Post.</p><p>3. Es liegt eine vom Versicherungsexperten der Pensionskasse der Post erstellte und testierte Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2002 vor. Diese wies eine Unterdeckung von rund 1 Milliarde Franken aus, was einem Deckungsgrad von 91,2 Prozent entsprach. Eine Nachkontrolle der Daten der ehemaligen beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse der Post führte nachträglich zu einer um 10 Millionen Franken geringeren Deckungslücke. Noch ausstehend ist die Bereinigung der Abschlussabrechnung der PKB per 31. Dezember 2001 zwischen den Versicherungsexperten der Pensionskasse der Post und der PKB bzw. der Nachfolgeorganisation Publica. Die Ergebnisse der noch laufenden Abklärungen müssen daher noch abgewartet werden. Für die Aktivversicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner entsteht dadurch aber kein Nachteil.</p><p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 die Pensionskassenprobleme bundesnaher Unternehmen diskutiert und Vorentscheide für die Lösung der anstehenden Probleme getroffen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung wurde beauftragt, die Entscheidgrundlagen für den Bundesrat zusammen mit den betroffenen Kreisen zu erarbeiten. Mit der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes soll dem Parlament das Vorgehen dargelegt werden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im ersten Quartal 2005 zu verabschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Debatte über die dringlichen Massnahmen der Pensionskassen des Bundes wurde seitens des Bundesrates bestätigt, dass die Pensionskasse der Post nach wie vor ohne Eröffnungsbilanz dastehe. Würde es sich dabei um eine privatrechtliche Kasse handeln, wäre eine Intervention der Versicherungsaufsichtsbehörde längst erfolgt.</p><p>1. In welchem Umfang haben der Bundesrat und das Parlament eine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen?</p><p>2. Sind diesbezüglich Interventionen seitens des Bundesrates und des Parlamentes erfolgt?</p><p>3. Wann wird die Eröffnungsbilanz der Pensionskasse der Post endlich bereinigt?</p>
    • Pensionskasse der Post. Aufsichtsverantwortung des Bundesrates und des Parlamentes

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