Bewirtschaftung von Alpweiden

ShortId
04.3787
Id
20043787
Updated
27.07.2023 20:05
Language
de
Title
Bewirtschaftung von Alpweiden
AdditionalIndexing
55;Grünland;Landwirtschaft in Berggebieten;Viehhaltung;Regionalpolitik
1
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K1401010209, Viehhaltung
  • L05K1401020105, Grünland
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Sömmerungsgebiet mit seinen ausgedehnten Weideflächen bildet einen wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Gestützt auf Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige Produktion einen wesentlichen Beitrag zu deren Erhaltung leistet. Zum Schutz und zur Pflege dieser Kulturlandschaft richtet der Bund nach Artikel 77 LwG Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden Beiträge aus. Heute werden rund 90 Millionen Franken an 7500 Betriebe ausbezahlt. Die Sömmerungsbeiträge sind Bestandteil des vierjährigen Zahlungsrahmens "Direktzahlungen". Die entsprechenden Mittel werden vom Parlament im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses bewilligt.</p><p>1. Seit der Einführung der Sömmerungsbeiträge im Jahre 1980 war eine stetige Zunahme der gesömmerten Tiere festzustellen, welche sich nicht zuletzt auf die sukzessive Erhöhung der Beiträge zurückführen liess. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl gesömmerter Tiere auf einem Niveau von rund 300 000 Grossvieheinheiten stabilisiert. Aufgrund der vorliegenden Sömmerungsdaten lässt sich bis heute, entgegen teilweise anderslautenden Meldungen aus der Praxis, kein signifikanter Rückgang feststellen. Trotzdem dürfte es einzelne Betriebe geben, welche Probleme bei der Bestossung bzw. Nutzung aufweisen. Dies bestätigen auch entsprechende Rückmeldungen aus den Kantonen. Aufgrund der laufenden Entwicklung bei den Ganzjahresbetrieben (Strukturwandel, Produktepreise, Extensivierung usw.) besteht die Tendenz, weniger Tiere zu sömmern. Regional könnten dadurch insbesondere kleinere Sömmerungsbetriebe oder solche mit ungünstigen Voraussetzungen knappe Bestossungszahlen aufweisen.</p><p>2. Aufgrund der aktuellen Situation sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen. Die Nutzung der Sömmerungsgebiete ist vorderhand gewährleistet. Freiwerdende Sömmerungsflächen werden in der Regel von anderen Betrieben übernommen und weiter bewirtschaftet. Das heutige pauschale Beitragssystem ist zudem so konzipiert, dass die Beitragssumme unverändert bleibt, sofern die Abnahme der Bestossung bzw. des Tierbesatzes nicht mehr als 25 Prozent des Normalbesatzes beträgt. Dadurch wird dem verfassungsmässigen Grundsatz der nachhaltigen Bewirtschaftung entsprochen, welcher eine extensivere Bewirtschaftung bei unverändert hoher Entschädigung rechtfertigt. Mit Ausnahme einiger weniger Fälle erhalten somit die Bewirtschafter, trotz allenfalls reduziertem Tierbestand, die vollen Beiträge und damit die notwendige Unterstützung seitens des Bundes.</p><p>Wie bis anhin gilt es auch in Zukunft zu beobachten, wie sich die Sömmerung weiterentwickelt. Ob allenfalls zusätzliche Massnahmen oder Beiträge zur Erhaltung der Bewirtschaftung und damit zur Pflege dieser Gebiete notwendig sind, wird sich zeigen. Der Spielraum für den Bundesrat ist allerdings angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes gering. Ebenso dürfte eine allfällige Umverteilung der Mittel innerhalb der Direktzahlungen zugunsten der Sömmerung von der Landwirtschaft kaum Zustimmung erhalten. Wie bei den Ganzjahresbetrieben sind zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der Sömmerungsbetriebe und damit der Nutzung und Pflege dieser Gebiete Anpassungen notwendig, insbesondere im Bereich der Strukturentwicklung. Dabei dürfte kaum zu verhindern sein, dass die Bewirtschaftung einzelner Betriebe oder Flächen aufgegeben wird.</p><p>3. Die Alpwirtschaft mit ihrer Flächennutzung und -pflege ist sowohl für den Tourismus als auch für die Region ein Teil des Kapitals des Berggebietes. Weder in der geltenden noch in der neuen Regionalpolitik sind Instrumente für die explizite Förderung der Alpwirtschaft vorgesehen. Dies ist Sache der Sektoralpolitik, d. h. der Landwirtschaft. Beabsichtigt ist aber, künftig agrar- und regionalpolitische Initiativen verstärkt und verbessert zu koordinieren und dabei Synergien zu nutzen, um die Weideflächen weiterhin zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Bewirtschaftung der Alpweiden tragen die Leistungserbringer wesentlich zur Erfüllung des Verfassungsauftrages der Landwirtschaft bei. </p><p>Zudem gibt die Alpwirtschaft auch positive Impulse auf andere Sektoralpolitiken (Tourismus, Landschaftsschutz usw.).</p><p>Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Alpen werden aus einzelnen Regionen Stimmen laut, welche die Bestossung der Alpweiden mittel- und längerfristig als gefährdet bezeichnen. Schon heute bekunden etliche Bewirtschafter Mühe, ihre Sömmerungsplätze mit Vieh aus dem Talgebiet zu füllen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Sind entsprechende Tendenzen über die Abnahme der Nutzung der Alpweiden bekannt?</p><p>2. Werden zusätzliche Massnahmen zur Erhaltung der minimal notwendigen Nutzung geprüft?</p><p>3. Welchen Stellenwert geniesst die Alpbewirtschaftung in der Neuen Regionalpolitik des Bundes?</p>
  • Bewirtschaftung von Alpweiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Sömmerungsgebiet mit seinen ausgedehnten Weideflächen bildet einen wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Gestützt auf Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige Produktion einen wesentlichen Beitrag zu deren Erhaltung leistet. Zum Schutz und zur Pflege dieser Kulturlandschaft richtet der Bund nach Artikel 77 LwG Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden Beiträge aus. Heute werden rund 90 Millionen Franken an 7500 Betriebe ausbezahlt. Die Sömmerungsbeiträge sind Bestandteil des vierjährigen Zahlungsrahmens "Direktzahlungen". Die entsprechenden Mittel werden vom Parlament im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses bewilligt.</p><p>1. Seit der Einführung der Sömmerungsbeiträge im Jahre 1980 war eine stetige Zunahme der gesömmerten Tiere festzustellen, welche sich nicht zuletzt auf die sukzessive Erhöhung der Beiträge zurückführen liess. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl gesömmerter Tiere auf einem Niveau von rund 300 000 Grossvieheinheiten stabilisiert. Aufgrund der vorliegenden Sömmerungsdaten lässt sich bis heute, entgegen teilweise anderslautenden Meldungen aus der Praxis, kein signifikanter Rückgang feststellen. Trotzdem dürfte es einzelne Betriebe geben, welche Probleme bei der Bestossung bzw. Nutzung aufweisen. Dies bestätigen auch entsprechende Rückmeldungen aus den Kantonen. Aufgrund der laufenden Entwicklung bei den Ganzjahresbetrieben (Strukturwandel, Produktepreise, Extensivierung usw.) besteht die Tendenz, weniger Tiere zu sömmern. Regional könnten dadurch insbesondere kleinere Sömmerungsbetriebe oder solche mit ungünstigen Voraussetzungen knappe Bestossungszahlen aufweisen.</p><p>2. Aufgrund der aktuellen Situation sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen. Die Nutzung der Sömmerungsgebiete ist vorderhand gewährleistet. Freiwerdende Sömmerungsflächen werden in der Regel von anderen Betrieben übernommen und weiter bewirtschaftet. Das heutige pauschale Beitragssystem ist zudem so konzipiert, dass die Beitragssumme unverändert bleibt, sofern die Abnahme der Bestossung bzw. des Tierbesatzes nicht mehr als 25 Prozent des Normalbesatzes beträgt. Dadurch wird dem verfassungsmässigen Grundsatz der nachhaltigen Bewirtschaftung entsprochen, welcher eine extensivere Bewirtschaftung bei unverändert hoher Entschädigung rechtfertigt. Mit Ausnahme einiger weniger Fälle erhalten somit die Bewirtschafter, trotz allenfalls reduziertem Tierbestand, die vollen Beiträge und damit die notwendige Unterstützung seitens des Bundes.</p><p>Wie bis anhin gilt es auch in Zukunft zu beobachten, wie sich die Sömmerung weiterentwickelt. Ob allenfalls zusätzliche Massnahmen oder Beiträge zur Erhaltung der Bewirtschaftung und damit zur Pflege dieser Gebiete notwendig sind, wird sich zeigen. Der Spielraum für den Bundesrat ist allerdings angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes gering. Ebenso dürfte eine allfällige Umverteilung der Mittel innerhalb der Direktzahlungen zugunsten der Sömmerung von der Landwirtschaft kaum Zustimmung erhalten. Wie bei den Ganzjahresbetrieben sind zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der Sömmerungsbetriebe und damit der Nutzung und Pflege dieser Gebiete Anpassungen notwendig, insbesondere im Bereich der Strukturentwicklung. Dabei dürfte kaum zu verhindern sein, dass die Bewirtschaftung einzelner Betriebe oder Flächen aufgegeben wird.</p><p>3. Die Alpwirtschaft mit ihrer Flächennutzung und -pflege ist sowohl für den Tourismus als auch für die Region ein Teil des Kapitals des Berggebietes. Weder in der geltenden noch in der neuen Regionalpolitik sind Instrumente für die explizite Förderung der Alpwirtschaft vorgesehen. Dies ist Sache der Sektoralpolitik, d. h. der Landwirtschaft. Beabsichtigt ist aber, künftig agrar- und regionalpolitische Initiativen verstärkt und verbessert zu koordinieren und dabei Synergien zu nutzen, um die Weideflächen weiterhin zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Bewirtschaftung der Alpweiden tragen die Leistungserbringer wesentlich zur Erfüllung des Verfassungsauftrages der Landwirtschaft bei. </p><p>Zudem gibt die Alpwirtschaft auch positive Impulse auf andere Sektoralpolitiken (Tourismus, Landschaftsschutz usw.).</p><p>Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Alpen werden aus einzelnen Regionen Stimmen laut, welche die Bestossung der Alpweiden mittel- und längerfristig als gefährdet bezeichnen. Schon heute bekunden etliche Bewirtschafter Mühe, ihre Sömmerungsplätze mit Vieh aus dem Talgebiet zu füllen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Sind entsprechende Tendenzen über die Abnahme der Nutzung der Alpweiden bekannt?</p><p>2. Werden zusätzliche Massnahmen zur Erhaltung der minimal notwendigen Nutzung geprüft?</p><p>3. Welchen Stellenwert geniesst die Alpbewirtschaftung in der Neuen Regionalpolitik des Bundes?</p>
    • Bewirtschaftung von Alpweiden

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