Kein Fürsorgestopp bei Nichteintreten auf Asylgesuche
- ShortId
-
04.3792
- Id
-
20043792
- Updated
-
27.07.2023 22:27
- Language
-
de
- Title
-
Kein Fürsorgestopp bei Nichteintreten auf Asylgesuche
- AdditionalIndexing
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2811;Obdachlosigkeit;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Evaluation;soziale Unterstützung;Asylverfahren;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Sozialhilfe
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L03K010404, soziale Unterstützung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L04K01010209, Obdachlosigkeit
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. April ist das Entlastungsprogramm 2003 in Kraft getreten. Seither werden Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, von der im Asylbereich üblichen Sozialhilfe ausgeschlossen. Dadurch entsteht allmählich eine eines reichen Landes unwürdige Situation: Tausende von Menschen ohne Rechtsstatus und meist ohne Reisepapiere werden auf die Strasse gestellt.</p><p>In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 hat das BFF 4302 NEE getroffen. Der Zwischenbericht des BFF über das Monitoring (April bis Juni) spricht von 1788 betroffenen Personen, von denen lediglich 15 Prozent Nothilfe beansprucht hätten. Aus ihm geht hervor, dass sich die von einem NEE betroffenen Personen tendenziell eher im Umkreis der grossen Agglomerationen konzentrieren. Verschiedene Kantone bieten keinerlei Hilfe an. Der Bericht zur Asylstatistik des BFF gibt für den Oktober 328 NEE an, anerkennt im Übrigen aber, dass von den 15 000 abgewiesenen und zur Ausreise gezwungenen Asylsuchenden die 10 167 Personen Probleme bereiten, für die Reisedokumente beschafft werden müssen.</p><p>Diese Feststellung deckt sich mit der Erfahrung der Vereinigungen, die im Flüchtlingswesen tätig sind. Danach können zahlreiche Asylsuchende mit NEE nicht ausgeschafft werden (manchmal auch diejenigen nicht, die in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen) und sehen sich wegen ihrer prekären Lage gezwungen, in die Illegalität abzutauchen. Damit besteht die Gefahr, dass sie in die Kleinkriminalität abgleiten, um sich das Überleben zu sichern, oder gegen sich selbst oder gegen andere Gewalt anwenden. Eigentlich erstaunt es, dass Letzteres selten vorkommt (ein Toter in Zug, was schon einer zu viel ist). Was mit den unbegleiteten Minderjährigen, den Frauen und den Personen, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind, geschieht, ist bisher nicht geklärt.</p><p>Die Sozialdirektorenkonferenz hat an ihrer Sitzung vom November in Neuenburg auf die Kosten hingewiesen, die den Kantonen durch den Fürsorgestopp zusätzlich entstehen, und sich gegen eine Ausdehnung dieser Regelung auf alle abgewiesenen Asylsuchenden gewehrt. Mehrere mit diesem Dossier befasste Regierungsräte des gesamten politischen Spektrums haben diese Regelung kritisiert und festgehalten, es handle sich dabei um eine "Mission impossible"; die Kantone könnten ja keine Rückübernahmeabkommen aushandeln.</p><p>Artikel 12 der Bundesverfassung räumt allen das Recht auf Nothilfe ein. Diese Bestimmung wurde von den Verwaltungsgerichten von Bern und Solothurn gegensätzlich ausgelegt. Das Verwaltungsgericht von Bern hielt es für unzulässig, den Anspruch auf Nothilfe zu streichen.</p><p>Die im Asylwesen tätigen Vereinigungen sind in Sorge und haben kürzlich eine Petition lanciert. Nach ihnen ist der Fürsorgestopp menschlich eine Katastrophe und führt zu sozialer Herabwürdigung. Sie rufen Bund und Kantone dazu auf, dieser eines Rechtsstaates unwürdigen Situation ein Ende zu setzen. Bundesrat Blocher hat jüngst dem Empfangszentrum Kreuzlingen unerwartet einen Besuch abgestattet. Er hat erfreut festgestellt, dass es leer ist und dass die Zahlen der Asylstatistik sinken. Gleichzeitig werden Asylsuchende auf die Strasse gestellt und in die Illegalität abgedrängt.</p><p>Verschiedene Parlamentarierinnen (Interpellationen Wyss und Menétrey-Savary) haben den Bundesrat in den vergangenen Monaten ebenfalls aufgerufen, in unserem Sinn zu handeln.</p><p>Angesichts all dieser Feststellungen und der Tatsache, dass die Situation durch den Winter für die Betroffenen noch schlimmer wird, sind dringend Massnahmen zu treffen und ist der Fürsorgestopp für Asylsuchende mit NEE aufzuheben. Dem Parlament ist eine vollständige Bilanz (Monitoring des BFF, Berichte der Kantone und Städte, Berichte der Vereinigungen, die Nothilfe leisten) vorzulegen, damit es den Entscheid zum Entlastungsprogramm, mit dem der Fürsorgestopp für Asylsuchende mit NEE verhängt wurde, neu beurteilen kann.</p>
- <p>Ein Nichteintretensentscheid wird nur für Personen gefällt, deren Asylgesuche offensichtlich unbegründet sind oder die sich missbräuchlich verhalten (Art. 32-34 AsylG). Nach dem definitiven Entscheid erhalten solche Personen keine Sozialhilfe mehr, weil sie das Land zu verlassen haben. Bei Bedarf wird bis zur Ausreise Nothilfe gewährt. Die entsprechenden Änderungen des Anag und des Asylgesetzes sind am 1. April 2004 in Kraft getreten.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Rückkehr in das Herkunftsland nach einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid mit Wegweisung für einzelne Personen mitunter schwierig sein kann. Ein solcher Entscheid wird jedoch nur nach einer eingehenden und individuellen Prüfung der Zulässigkeit und der Zumutbarkeit der Wegweisung getroffen. Bis zum Zeitpunkt der Ausreise wird bei Bedarf die Nothilfe gewährt. Die weggewiesenen Personen sind aber verpflichtet, eigenständig auszureisen oder zumindest bei der Organisation ihrer Ausreise mitzuhelfen. Den Bundesbehörden sind keine Fälle bekannt, bei denen die Gewährung von Nothilfe verweigert wurde, wenn die weggewiesenen Personen mit den Behörden kooperiert haben. Sie haben auch keine Kenntnis von einer schlechten Behandlung durch die Polizei oder von rassistischen Übergriffen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits zur Interpellation Wyss 04.3541, "Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden", ausgeführt hat, ist vorgesehen, vierteljährlich einen Bericht über die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Berichte für die ersten sechs Monate sind veröffentlicht worden. Wie die Monitoringberichte zeigen, sind keine bedeutenden Schwierigkeiten aufgetreten. Bis heute sind die Erwartungen erfüllt worden. In einem Jahresbericht sollen die Ergebnisse der vierteljährlichen Berichterstattungen zusammenfassend dargestellt und mit einer umfassenden Analyse ergänzt werden. Die Publikation des ersten Jahresberichtes ist für Mitte 2005 vorgesehen.</p><p>Ziel des Sozialhilfestopps ist es nicht nur, weitere Ausgaben für illegal Anwesende aus dem Asylbereich zu verhindern, sondern auch, die Glaubwürdigkeit der Entscheide zu erhöhen. Andererseits soll das Stellen eines Asylgesuches für diejenigen Personen, die offensichtlich keine Asylgründe haben, durch das neue System unattraktiv werden. Die bisherigen Erfahrungen in den ersten neun Monaten deuten darauf hin, dass die beschlossene Massnahme wirkungsvoll und angemessen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Fürsorgestopp für Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird (Asylsuchende mit Nichteintretensentscheiden, NEE), angesichts der sozialen, rechtlichen, politischen und menschlichen Probleme, die damit verbunden sind, sofort aufzuheben. Zudem ist dem Parlament eine vollständige Bilanz über die Auswirkungen des Ausschlusses von der Sozialhilfe vorzulegen. In diese Bilanz sind der Monitoringbericht des BFF und die Berichte der Kantone und der Vereinigungen, die Nothilfe leisten, einzuschliessen.</p>
- Kein Fürsorgestopp bei Nichteintreten auf Asylgesuche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. April ist das Entlastungsprogramm 2003 in Kraft getreten. Seither werden Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, von der im Asylbereich üblichen Sozialhilfe ausgeschlossen. Dadurch entsteht allmählich eine eines reichen Landes unwürdige Situation: Tausende von Menschen ohne Rechtsstatus und meist ohne Reisepapiere werden auf die Strasse gestellt.</p><p>In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 hat das BFF 4302 NEE getroffen. Der Zwischenbericht des BFF über das Monitoring (April bis Juni) spricht von 1788 betroffenen Personen, von denen lediglich 15 Prozent Nothilfe beansprucht hätten. Aus ihm geht hervor, dass sich die von einem NEE betroffenen Personen tendenziell eher im Umkreis der grossen Agglomerationen konzentrieren. Verschiedene Kantone bieten keinerlei Hilfe an. Der Bericht zur Asylstatistik des BFF gibt für den Oktober 328 NEE an, anerkennt im Übrigen aber, dass von den 15 000 abgewiesenen und zur Ausreise gezwungenen Asylsuchenden die 10 167 Personen Probleme bereiten, für die Reisedokumente beschafft werden müssen.</p><p>Diese Feststellung deckt sich mit der Erfahrung der Vereinigungen, die im Flüchtlingswesen tätig sind. Danach können zahlreiche Asylsuchende mit NEE nicht ausgeschafft werden (manchmal auch diejenigen nicht, die in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen) und sehen sich wegen ihrer prekären Lage gezwungen, in die Illegalität abzutauchen. Damit besteht die Gefahr, dass sie in die Kleinkriminalität abgleiten, um sich das Überleben zu sichern, oder gegen sich selbst oder gegen andere Gewalt anwenden. Eigentlich erstaunt es, dass Letzteres selten vorkommt (ein Toter in Zug, was schon einer zu viel ist). Was mit den unbegleiteten Minderjährigen, den Frauen und den Personen, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind, geschieht, ist bisher nicht geklärt.</p><p>Die Sozialdirektorenkonferenz hat an ihrer Sitzung vom November in Neuenburg auf die Kosten hingewiesen, die den Kantonen durch den Fürsorgestopp zusätzlich entstehen, und sich gegen eine Ausdehnung dieser Regelung auf alle abgewiesenen Asylsuchenden gewehrt. Mehrere mit diesem Dossier befasste Regierungsräte des gesamten politischen Spektrums haben diese Regelung kritisiert und festgehalten, es handle sich dabei um eine "Mission impossible"; die Kantone könnten ja keine Rückübernahmeabkommen aushandeln.</p><p>Artikel 12 der Bundesverfassung räumt allen das Recht auf Nothilfe ein. Diese Bestimmung wurde von den Verwaltungsgerichten von Bern und Solothurn gegensätzlich ausgelegt. Das Verwaltungsgericht von Bern hielt es für unzulässig, den Anspruch auf Nothilfe zu streichen.</p><p>Die im Asylwesen tätigen Vereinigungen sind in Sorge und haben kürzlich eine Petition lanciert. Nach ihnen ist der Fürsorgestopp menschlich eine Katastrophe und führt zu sozialer Herabwürdigung. Sie rufen Bund und Kantone dazu auf, dieser eines Rechtsstaates unwürdigen Situation ein Ende zu setzen. Bundesrat Blocher hat jüngst dem Empfangszentrum Kreuzlingen unerwartet einen Besuch abgestattet. Er hat erfreut festgestellt, dass es leer ist und dass die Zahlen der Asylstatistik sinken. Gleichzeitig werden Asylsuchende auf die Strasse gestellt und in die Illegalität abgedrängt.</p><p>Verschiedene Parlamentarierinnen (Interpellationen Wyss und Menétrey-Savary) haben den Bundesrat in den vergangenen Monaten ebenfalls aufgerufen, in unserem Sinn zu handeln.</p><p>Angesichts all dieser Feststellungen und der Tatsache, dass die Situation durch den Winter für die Betroffenen noch schlimmer wird, sind dringend Massnahmen zu treffen und ist der Fürsorgestopp für Asylsuchende mit NEE aufzuheben. Dem Parlament ist eine vollständige Bilanz (Monitoring des BFF, Berichte der Kantone und Städte, Berichte der Vereinigungen, die Nothilfe leisten) vorzulegen, damit es den Entscheid zum Entlastungsprogramm, mit dem der Fürsorgestopp für Asylsuchende mit NEE verhängt wurde, neu beurteilen kann.</p>
- <p>Ein Nichteintretensentscheid wird nur für Personen gefällt, deren Asylgesuche offensichtlich unbegründet sind oder die sich missbräuchlich verhalten (Art. 32-34 AsylG). Nach dem definitiven Entscheid erhalten solche Personen keine Sozialhilfe mehr, weil sie das Land zu verlassen haben. Bei Bedarf wird bis zur Ausreise Nothilfe gewährt. Die entsprechenden Änderungen des Anag und des Asylgesetzes sind am 1. April 2004 in Kraft getreten.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Rückkehr in das Herkunftsland nach einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid mit Wegweisung für einzelne Personen mitunter schwierig sein kann. Ein solcher Entscheid wird jedoch nur nach einer eingehenden und individuellen Prüfung der Zulässigkeit und der Zumutbarkeit der Wegweisung getroffen. Bis zum Zeitpunkt der Ausreise wird bei Bedarf die Nothilfe gewährt. Die weggewiesenen Personen sind aber verpflichtet, eigenständig auszureisen oder zumindest bei der Organisation ihrer Ausreise mitzuhelfen. Den Bundesbehörden sind keine Fälle bekannt, bei denen die Gewährung von Nothilfe verweigert wurde, wenn die weggewiesenen Personen mit den Behörden kooperiert haben. Sie haben auch keine Kenntnis von einer schlechten Behandlung durch die Polizei oder von rassistischen Übergriffen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits zur Interpellation Wyss 04.3541, "Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden", ausgeführt hat, ist vorgesehen, vierteljährlich einen Bericht über die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Berichte für die ersten sechs Monate sind veröffentlicht worden. Wie die Monitoringberichte zeigen, sind keine bedeutenden Schwierigkeiten aufgetreten. Bis heute sind die Erwartungen erfüllt worden. In einem Jahresbericht sollen die Ergebnisse der vierteljährlichen Berichterstattungen zusammenfassend dargestellt und mit einer umfassenden Analyse ergänzt werden. Die Publikation des ersten Jahresberichtes ist für Mitte 2005 vorgesehen.</p><p>Ziel des Sozialhilfestopps ist es nicht nur, weitere Ausgaben für illegal Anwesende aus dem Asylbereich zu verhindern, sondern auch, die Glaubwürdigkeit der Entscheide zu erhöhen. Andererseits soll das Stellen eines Asylgesuches für diejenigen Personen, die offensichtlich keine Asylgründe haben, durch das neue System unattraktiv werden. Die bisherigen Erfahrungen in den ersten neun Monaten deuten darauf hin, dass die beschlossene Massnahme wirkungsvoll und angemessen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Fürsorgestopp für Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird (Asylsuchende mit Nichteintretensentscheiden, NEE), angesichts der sozialen, rechtlichen, politischen und menschlichen Probleme, die damit verbunden sind, sofort aufzuheben. Zudem ist dem Parlament eine vollständige Bilanz über die Auswirkungen des Ausschlusses von der Sozialhilfe vorzulegen. In diese Bilanz sind der Monitoringbericht des BFF und die Berichte der Kantone und der Vereinigungen, die Nothilfe leisten, einzuschliessen.</p>
- Kein Fürsorgestopp bei Nichteintreten auf Asylgesuche
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