Restriktivere Lohnpolitik beim Bundespersonal
- ShortId
-
04.3794
- Id
-
20043794
- Updated
-
27.07.2023 20:34
- Language
-
de
- Title
-
Restriktivere Lohnpolitik beim Bundespersonal
- AdditionalIndexing
-
04;Lohnstopp;Aufbesserung der Löhne;Teuerungsausgleich;Lohnkürzung;Bundespersonal
- 1
-
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
- L05K0702010108, Teuerungsausgleich
- L05K0702010306, Lohnkürzung
- L05K0702010307, Lohnstopp
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Privilegien von Angestellten der Bundesverwaltung korrespondieren, gerade in der aktuellen konjunkturellen Situation, nicht mehr mit den in der Privatwirtschaft herrschenden Verhältnissen. Dort ist es heute keinesfalls mehr Usus, die Teuerung automatisch auszugleichen. Auch auf Kantons- und Gemeindeebene wird dieser alte Zopf zunehmend abgeschnitten und den wirtschaftlichen Realitäten angepasst. Um dem Bundespersonal noch immer genügend Arbeitsanreize zu setzen, soll auf Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche aber erst ab dem - weit über dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung liegenden - Einkommen von 120 000 Franken verzichtet werden. Dies ist sozial vertretbar, ja unter den momentanen Prämissen in der Finanzpolitik sogar sozial wünschbar: Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche sind unsozial, da aufgrund der im Budget fixierten Lohnsumme Leute entlassen werden müssen, nur weil andere Kollegen eine Erhöhung erhalten. Ausserdem führen diese unüblich hohen Zuschläge zu ohnehin schon überdurchschnittlichen Löhnen und werden in der Bevölkerung nicht verstanden.</p><p>Aus diesen Gründen ist es vertretbar, ab einer Lohnsumme von 120 000 Franken auf Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche zu verzichten. Wie in der Privatwirtschaft üblich, tragen so auch die Bundesangestellten ihren Anteil zur Sanierung ihres Betriebes bei.</p>
- <p>Das Bundespersonalgesetz (BPG) sowie die Bundespersonalverordnung (BPV) regeln seit dem 1. Januar 2002 die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals. Artikel 15 BPG äussert sich zur Lohnfestsetzung, und die Artikel 39 sowie 40 BPV dienen als Grundlage für die Lohnentwicklung und -anpassung.</p><p>Die Löhne des Bundespersonals steigen nicht automatisch, sondern in Abhängigkeit der leistungsdifferenzierten Personalbeurteilung. Die Lohnentwicklung gemäss Artikel 39 BPV erfolgt maximal bis zu dem im Rahmen der Funktionsbewertung festgelegten Höchstbetrag. Mit der Streichung der Lohnentwicklung für Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen ab 120 000 Franken würde die Möglichkeit wegfallen, gute Leistungen entsprechend zu honorieren. Dieser Eingriff hätte zur Folge, dass Angestellte mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei einem Einkommen von 120 000 Franken stagnierten.</p><p>Der Wegfall monetärer Honorierungsmöglichkeiten würde neben den Auswirkungen auf die bundesverwaltungsinterne Lohngerechtigkeit auch die Arbeitsmotivation empfindlich beeinträchtigen. Die Bundesverwaltung braucht für die Erfüllung ihrer Aufgaben motivierte und flexible Mitarbeitende, die auch in Zeiten der Restrukturierungen und des Stellenabbaus mit Engagement ihre Arbeit verrichten. Insbesondere für spezialisierte Fach- und erfahrene Führungskräfte würde auch die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin sinken, wenn die Lohnentwicklung ab einem Einkommen von 120 000 Franken gestoppt würde.</p><p>Mit Genehmigung der Verordnung über einmalige Lohnzulagen für das Bundespersonal in den Jahren 2005 und 2006 vom 10. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, dass in den nächsten zwei Jahren auf den Teuerungsausgleich verzichtet wird. Anstelle einer dauerhaften Erhöhung der Löhne im Umfang der Teuerung erhält das Bundespersonal eine einmalige unversicherte Zulage, deren Höhe nach Absprache mit den Personalverbänden im Rahmen der vom Parlament für Lohnmassnahmen bewilligten Kredite festgelegt wird. Es trifft zwar zu, dass die Privatwirtschaft kaum noch von Teuerungsausgleich spricht, allerdings werden auch dort jährlich Lohnerhöhungen gewährt, die nicht selten das Ausmass der aufgelaufenen Teuerung überschreiten.</p><p>Der im Rahmen der Motion 03.3336, "Lohngefälle zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft", durchzuführende Lohnvergleich wird aufzeigen, wie die Löhne der Bundesverwaltung im Vergleich zu den Löhnen in der Privatwirtschaft stehen. Dabei werden auch die Komponenten Berufserfahrung und Arbeitsleistung, aber auch Zusatzleistungen wie Spesen, Sozialversicherungsvorteile oder andere Fringe Benefits berücksichtigt. </p><p>Eine Stagnation der Lohnentwicklung ab einem Jahreseinkommen von 120 000 Franken ist personalpolitisch nicht vertretbar. Die aufgrund des Verzichts auf Lohnerhöhungen resultierenden Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zu den Opportunitätskosten, die sich aus der verminderten Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt und der beeinträchtigten Arbeitsmotivation ergeben. Der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich wurde bereits mit der Verordnung vom 10. Dezember 2004 umgesetzt.</p><p>Parallel zur laufenden Verwaltungsreform wird der Bundesrat die Frage der Anstellungspolitik und der Lohnpolitik im Rahmen der gesamtheitlichen Behandlung der Bundespersonalgesetzgebung prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. die Bundespersonalverordnung (BPV) so anzupassen, dass Bundesangestellte mit einem Jahreseinkommen von über 120 000 Franken keine Lohnerhöhungen und keine Teuerungsausgleiche mehr für dasjenige Einkommen erhalten, welches 120 000 Franken übersteigt. Hiervon sind insbesondere die Artikel 15 und 16 BPG sowie 39 und 40 BPV betroffen.</p>
- Restriktivere Lohnpolitik beim Bundespersonal
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Privilegien von Angestellten der Bundesverwaltung korrespondieren, gerade in der aktuellen konjunkturellen Situation, nicht mehr mit den in der Privatwirtschaft herrschenden Verhältnissen. Dort ist es heute keinesfalls mehr Usus, die Teuerung automatisch auszugleichen. Auch auf Kantons- und Gemeindeebene wird dieser alte Zopf zunehmend abgeschnitten und den wirtschaftlichen Realitäten angepasst. Um dem Bundespersonal noch immer genügend Arbeitsanreize zu setzen, soll auf Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche aber erst ab dem - weit über dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung liegenden - Einkommen von 120 000 Franken verzichtet werden. Dies ist sozial vertretbar, ja unter den momentanen Prämissen in der Finanzpolitik sogar sozial wünschbar: Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche sind unsozial, da aufgrund der im Budget fixierten Lohnsumme Leute entlassen werden müssen, nur weil andere Kollegen eine Erhöhung erhalten. Ausserdem führen diese unüblich hohen Zuschläge zu ohnehin schon überdurchschnittlichen Löhnen und werden in der Bevölkerung nicht verstanden.</p><p>Aus diesen Gründen ist es vertretbar, ab einer Lohnsumme von 120 000 Franken auf Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche zu verzichten. Wie in der Privatwirtschaft üblich, tragen so auch die Bundesangestellten ihren Anteil zur Sanierung ihres Betriebes bei.</p>
- <p>Das Bundespersonalgesetz (BPG) sowie die Bundespersonalverordnung (BPV) regeln seit dem 1. Januar 2002 die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals. Artikel 15 BPG äussert sich zur Lohnfestsetzung, und die Artikel 39 sowie 40 BPV dienen als Grundlage für die Lohnentwicklung und -anpassung.</p><p>Die Löhne des Bundespersonals steigen nicht automatisch, sondern in Abhängigkeit der leistungsdifferenzierten Personalbeurteilung. Die Lohnentwicklung gemäss Artikel 39 BPV erfolgt maximal bis zu dem im Rahmen der Funktionsbewertung festgelegten Höchstbetrag. Mit der Streichung der Lohnentwicklung für Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen ab 120 000 Franken würde die Möglichkeit wegfallen, gute Leistungen entsprechend zu honorieren. Dieser Eingriff hätte zur Folge, dass Angestellte mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei einem Einkommen von 120 000 Franken stagnierten.</p><p>Der Wegfall monetärer Honorierungsmöglichkeiten würde neben den Auswirkungen auf die bundesverwaltungsinterne Lohngerechtigkeit auch die Arbeitsmotivation empfindlich beeinträchtigen. Die Bundesverwaltung braucht für die Erfüllung ihrer Aufgaben motivierte und flexible Mitarbeitende, die auch in Zeiten der Restrukturierungen und des Stellenabbaus mit Engagement ihre Arbeit verrichten. Insbesondere für spezialisierte Fach- und erfahrene Führungskräfte würde auch die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin sinken, wenn die Lohnentwicklung ab einem Einkommen von 120 000 Franken gestoppt würde.</p><p>Mit Genehmigung der Verordnung über einmalige Lohnzulagen für das Bundespersonal in den Jahren 2005 und 2006 vom 10. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, dass in den nächsten zwei Jahren auf den Teuerungsausgleich verzichtet wird. Anstelle einer dauerhaften Erhöhung der Löhne im Umfang der Teuerung erhält das Bundespersonal eine einmalige unversicherte Zulage, deren Höhe nach Absprache mit den Personalverbänden im Rahmen der vom Parlament für Lohnmassnahmen bewilligten Kredite festgelegt wird. Es trifft zwar zu, dass die Privatwirtschaft kaum noch von Teuerungsausgleich spricht, allerdings werden auch dort jährlich Lohnerhöhungen gewährt, die nicht selten das Ausmass der aufgelaufenen Teuerung überschreiten.</p><p>Der im Rahmen der Motion 03.3336, "Lohngefälle zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft", durchzuführende Lohnvergleich wird aufzeigen, wie die Löhne der Bundesverwaltung im Vergleich zu den Löhnen in der Privatwirtschaft stehen. Dabei werden auch die Komponenten Berufserfahrung und Arbeitsleistung, aber auch Zusatzleistungen wie Spesen, Sozialversicherungsvorteile oder andere Fringe Benefits berücksichtigt. </p><p>Eine Stagnation der Lohnentwicklung ab einem Jahreseinkommen von 120 000 Franken ist personalpolitisch nicht vertretbar. Die aufgrund des Verzichts auf Lohnerhöhungen resultierenden Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zu den Opportunitätskosten, die sich aus der verminderten Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt und der beeinträchtigten Arbeitsmotivation ergeben. Der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich wurde bereits mit der Verordnung vom 10. Dezember 2004 umgesetzt.</p><p>Parallel zur laufenden Verwaltungsreform wird der Bundesrat die Frage der Anstellungspolitik und der Lohnpolitik im Rahmen der gesamtheitlichen Behandlung der Bundespersonalgesetzgebung prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. die Bundespersonalverordnung (BPV) so anzupassen, dass Bundesangestellte mit einem Jahreseinkommen von über 120 000 Franken keine Lohnerhöhungen und keine Teuerungsausgleiche mehr für dasjenige Einkommen erhalten, welches 120 000 Franken übersteigt. Hiervon sind insbesondere die Artikel 15 und 16 BPG sowie 39 und 40 BPV betroffen.</p>
- Restriktivere Lohnpolitik beim Bundespersonal
Back to List