Überschüssige Goldreserven für den Schuldenabbau
- ShortId
-
04.3795
- Id
-
20043795
- Updated
-
27.07.2023 21:22
- Language
-
de
- Title
-
Überschüssige Goldreserven für den Schuldenabbau
- AdditionalIndexing
-
24;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L06K110101030101, Goldreserve
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 2. Februar 2005 beschlossen, dass der Erlös aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold, welche die Schweizerische Nationalbank (SNB) für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, gestützt auf das geltende Recht (Art. 99 Abs. 4 BV und Art. 31 Abs. 2 NBG) zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet wird.</p><p>Für den Bundesanteil kommt das Finanzhaushaltgesetz zur Anwendung: Gemäss Artikel 24a Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes muss der Bundesanteil am Goldvermögen als ausserordentliche Einnahme betrachtet werden, die für die Berechnung der Gesamtausgaben nach dem Mechanismus der Schuldenbremse nicht in Betracht fällt. Sie führt somit zu einem Abbau der Nettoverschuldung des Bundes. Es steht dem Parlament jedoch frei, für den Bundesanteil einen anderen Verwendungszweck festzulegen. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 bedarf die Bildung einer Spezialfinanzierung aber einer Gesetzesgrundlage.</p><p>Der Bundesrat hat am 4. März 2005 festgehalten, dass das Bundesdrittel am Goldvermögen den finanzpolitischen Handlungsspielraum erweitern muss. Infrage kommen für den Bundesrat ein Schuldenabbau, der aufgrund der Schuldenbremseregel zu einer dauerhaft niedrigeren Passivzinsbelastung führt, oder eine Zweckbindung zugunsten der Sozialversicherungen, sofern dadurch die Sanierungsbemühungen für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung dieser Sozialversicherungen nicht infrage gestellt werden. Beide Möglichkeiten stellen nachhaltige Lösungen dar, die auch künftigen Generationen zugute kommen.</p><p>Die Kantone werden ihren Anteil am Erlös aus dem Goldverkauf ohne Zweckbindung erhalten. Eine Mehrheit der Kantone hat die Absicht geäussert, das Vermögen für einen Schuldenabbau einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des zweiten ständerätlichen Nichteintretensentscheides vom 16. Dezember 2004 zur Verteilung der Goldreserven der Nationalbank stelle ich dem Bundesrat folgende Frage:</p><p>Teilt er ohne Wenn und Aber die Überzeugung, dass der Bundesanteil aus der Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank ausschliesslich für den Schuldenabbau zu verwenden ist?</p>
- Überschüssige Goldreserven für den Schuldenabbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 2. Februar 2005 beschlossen, dass der Erlös aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold, welche die Schweizerische Nationalbank (SNB) für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, gestützt auf das geltende Recht (Art. 99 Abs. 4 BV und Art. 31 Abs. 2 NBG) zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet wird.</p><p>Für den Bundesanteil kommt das Finanzhaushaltgesetz zur Anwendung: Gemäss Artikel 24a Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes muss der Bundesanteil am Goldvermögen als ausserordentliche Einnahme betrachtet werden, die für die Berechnung der Gesamtausgaben nach dem Mechanismus der Schuldenbremse nicht in Betracht fällt. Sie führt somit zu einem Abbau der Nettoverschuldung des Bundes. Es steht dem Parlament jedoch frei, für den Bundesanteil einen anderen Verwendungszweck festzulegen. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 bedarf die Bildung einer Spezialfinanzierung aber einer Gesetzesgrundlage.</p><p>Der Bundesrat hat am 4. März 2005 festgehalten, dass das Bundesdrittel am Goldvermögen den finanzpolitischen Handlungsspielraum erweitern muss. Infrage kommen für den Bundesrat ein Schuldenabbau, der aufgrund der Schuldenbremseregel zu einer dauerhaft niedrigeren Passivzinsbelastung führt, oder eine Zweckbindung zugunsten der Sozialversicherungen, sofern dadurch die Sanierungsbemühungen für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung dieser Sozialversicherungen nicht infrage gestellt werden. Beide Möglichkeiten stellen nachhaltige Lösungen dar, die auch künftigen Generationen zugute kommen.</p><p>Die Kantone werden ihren Anteil am Erlös aus dem Goldverkauf ohne Zweckbindung erhalten. Eine Mehrheit der Kantone hat die Absicht geäussert, das Vermögen für einen Schuldenabbau einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des zweiten ständerätlichen Nichteintretensentscheides vom 16. Dezember 2004 zur Verteilung der Goldreserven der Nationalbank stelle ich dem Bundesrat folgende Frage:</p><p>Teilt er ohne Wenn und Aber die Überzeugung, dass der Bundesanteil aus der Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank ausschliesslich für den Schuldenabbau zu verwenden ist?</p>
- Überschüssige Goldreserven für den Schuldenabbau
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