Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- ShortId
-
04.3796
- Id
-
20043796
- Updated
-
14.11.2025 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- AdditionalIndexing
-
08;Leistungsauftrag;paramilitärische Einheit;Kriegsrecht;Verantwortung;privates Unternehmen;Legalität;Völkerrecht;Söldner;internationales humanitäres Recht
- 1
-
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L04K04020314, paramilitärische Einheit
- L04K04020316, Söldner
- L04K04010205, Kriegsrecht
- L04K08020502, Legalität
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08020230, Verantwortung
- L03K050602, Völkerrecht
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer stärker wurde in den letzten Jahren das Kriegshandwerk an private Söldner, Sicherheitpersonal und Militärfirmen ausgelagert. Es ist eine weltweit tätige Industrie entstanden, welche die Art der Kriegführung ebenso verändert hat wie die internationale Politik. Während einige Firmen ausschliesslich logistische Dienstleistungen wie Mahlzeiten oder Wartung der Waffensysteme anbieten, vermitteln andere strategisches Wissen, Ausbildung oder nachrichtendienstliche Tätigkeiten. Viele stellen schliesslich Söldner oder Waffen für Kampfeinsätze bereit.</p><p>Man geht davon aus, dass die gesamte Branche derzeit 100 Milliarden US-Dollar weltweit umsetzt. Rund 50 Länder haben solche Firmen angestellt. Allein im Irak sind zurzeit schätzungsweise 20 000 Söldner beschäftigt. Auch die Schweiz hat zum Schutz ihrer Botschaft in Bagdad eine südafrikanische Sicherheitsfirma angeheuert.</p><p>Auf internationaler Ebene existieren keine Normen über den Umgang mit privaten militärischen Firmen, es fehlen die völkerrechtlichen Regeln, um diese Branche im Zaum zu halten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen (sogenannte "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private security companies") und deren Personal ist ungewiss. Während die für Folterungen im Gefängnis Abu Ghraib verantwortlichen US-Soldaten bereits verurteilt sind oder die Gerichtsverhandlungen laufen, sind die sechs privaten Verhörer noch nicht einmal angeklagt und erst recht nicht inhaftiert. Es ist heute unklar, ob die Angestellten von privaten militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten gelten. Hier muss sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention auf internationaler Ebene, dafür einsetzen, dass klare Regeln geschaffen werden. Die entsprechenden rechtlichen Lücken im internationalen Recht, namentlich im Kriegsvölkerrecht, sind zu schliessen.</p><p>Die Schweiz besitzt auf internationaler Ebene eine hohe Glaubwürdigkeit, um auf diesem Gebiet eine aussenpolitische Initiative zu ergreifen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Haering 04.1045 betonte, leistete das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zur Thematik wichtige Vorarbeiten. Dies trifft auch auf weitere Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen zu.</p>
- <p>Der Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten durch Staaten hat bedeutende Ausmasse angenommen und wird möglicherweise noch zunehmen. In der Tat stellen sich durch diese Privatisierung traditionell staatlicher Aufgaben nicht zuletzt Probleme hinsichtlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte durch diese Unternehmen und deren Personal. </p><p>Aufgrund des bestehenden Völkerrechtes kommen den Staaten bereits Verantwortlichkeiten in Bezug auf die von ihnen beauftragten privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen zu. Werden solche Unternehmen in Situationen bewaffneter Konflikte eingesetzt, so sind grundsätzlich das humanitäre Völkerrecht und unter bestimmten Voraussetzungen auch internationale Menschenrechtsabkommen auf sie anwendbar. Begeht etwa ein Mitarbeiter eines solchen Unternehmens ein Kriegsverbrechen, so kann er hierfür völkerstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Die Ausarbeitung neuer, internationaler Rechtsregeln bildet deshalb nur eine von mehreren Optionen, um die Beachtung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte zu fördern. So kann etwa auf die bessere Einhaltung der bestehenden Regeln hingewirkt werden. Gegebenenfalls sind diese Regeln zu präzisieren. Weitere Massnahmen sind auch auf der jeweiligen nationalen Ebene möglich.</p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung wird bereits erörtert, inwiefern die Schweiz auf internationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung der besseren Beachtung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte leisten könnte. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Überlegungen über einen sinnvollen Beitrag und erfolgversprechende Optionen weiterzuführen. Aufgrund des überwiesenen Postulates Stähelin 04.3267, "Private Sicherheitsfirmen", gedenkt der Bundesrat zudem in einigen Monaten dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, in dem u. a. auch die Frage des diesbezüglichen aussenpolitischen Beitrages der Schweiz erörtert werden soll. Die Anliegen der Motionärin werden dabei gebührend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für verbindliche Regelungen stark macht, welche den Einsatz, die Verantwortlichkeiten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte durch private Militärunternehmen und Sicherheitskräfte festlegen.</p>
- Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Immer stärker wurde in den letzten Jahren das Kriegshandwerk an private Söldner, Sicherheitpersonal und Militärfirmen ausgelagert. Es ist eine weltweit tätige Industrie entstanden, welche die Art der Kriegführung ebenso verändert hat wie die internationale Politik. Während einige Firmen ausschliesslich logistische Dienstleistungen wie Mahlzeiten oder Wartung der Waffensysteme anbieten, vermitteln andere strategisches Wissen, Ausbildung oder nachrichtendienstliche Tätigkeiten. Viele stellen schliesslich Söldner oder Waffen für Kampfeinsätze bereit.</p><p>Man geht davon aus, dass die gesamte Branche derzeit 100 Milliarden US-Dollar weltweit umsetzt. Rund 50 Länder haben solche Firmen angestellt. Allein im Irak sind zurzeit schätzungsweise 20 000 Söldner beschäftigt. Auch die Schweiz hat zum Schutz ihrer Botschaft in Bagdad eine südafrikanische Sicherheitsfirma angeheuert.</p><p>Auf internationaler Ebene existieren keine Normen über den Umgang mit privaten militärischen Firmen, es fehlen die völkerrechtlichen Regeln, um diese Branche im Zaum zu halten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen (sogenannte "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private security companies") und deren Personal ist ungewiss. Während die für Folterungen im Gefängnis Abu Ghraib verantwortlichen US-Soldaten bereits verurteilt sind oder die Gerichtsverhandlungen laufen, sind die sechs privaten Verhörer noch nicht einmal angeklagt und erst recht nicht inhaftiert. Es ist heute unklar, ob die Angestellten von privaten militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten gelten. Hier muss sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention auf internationaler Ebene, dafür einsetzen, dass klare Regeln geschaffen werden. Die entsprechenden rechtlichen Lücken im internationalen Recht, namentlich im Kriegsvölkerrecht, sind zu schliessen.</p><p>Die Schweiz besitzt auf internationaler Ebene eine hohe Glaubwürdigkeit, um auf diesem Gebiet eine aussenpolitische Initiative zu ergreifen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Haering 04.1045 betonte, leistete das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zur Thematik wichtige Vorarbeiten. Dies trifft auch auf weitere Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen zu.</p>
- <p>Der Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten durch Staaten hat bedeutende Ausmasse angenommen und wird möglicherweise noch zunehmen. In der Tat stellen sich durch diese Privatisierung traditionell staatlicher Aufgaben nicht zuletzt Probleme hinsichtlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte durch diese Unternehmen und deren Personal. </p><p>Aufgrund des bestehenden Völkerrechtes kommen den Staaten bereits Verantwortlichkeiten in Bezug auf die von ihnen beauftragten privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen zu. Werden solche Unternehmen in Situationen bewaffneter Konflikte eingesetzt, so sind grundsätzlich das humanitäre Völkerrecht und unter bestimmten Voraussetzungen auch internationale Menschenrechtsabkommen auf sie anwendbar. Begeht etwa ein Mitarbeiter eines solchen Unternehmens ein Kriegsverbrechen, so kann er hierfür völkerstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Die Ausarbeitung neuer, internationaler Rechtsregeln bildet deshalb nur eine von mehreren Optionen, um die Beachtung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte zu fördern. So kann etwa auf die bessere Einhaltung der bestehenden Regeln hingewirkt werden. Gegebenenfalls sind diese Regeln zu präzisieren. Weitere Massnahmen sind auch auf der jeweiligen nationalen Ebene möglich.</p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung wird bereits erörtert, inwiefern die Schweiz auf internationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung der besseren Beachtung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte leisten könnte. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Überlegungen über einen sinnvollen Beitrag und erfolgversprechende Optionen weiterzuführen. Aufgrund des überwiesenen Postulates Stähelin 04.3267, "Private Sicherheitsfirmen", gedenkt der Bundesrat zudem in einigen Monaten dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, in dem u. a. auch die Frage des diesbezüglichen aussenpolitischen Beitrages der Schweiz erörtert werden soll. Die Anliegen der Motionärin werden dabei gebührend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für verbindliche Regelungen stark macht, welche den Einsatz, die Verantwortlichkeiten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte durch private Militärunternehmen und Sicherheitskräfte festlegen.</p>
- Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
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