Ausgabenreduktion im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

ShortId
04.3805
Id
20043805
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Ausgabenreduktion im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
AdditionalIndexing
04;34
1
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K12010203, Public Relations
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund beschäftigt eine grosse Zahl von Personen, die mit Öffentlichkeitsarbeit und PR-Aufgaben betraut sind. Gemäss einer Darstellung der Bundeskanzlei (Kommentar zur Entwicklung der Kosten Öffentlichkeitsarbeit des Bundes 2003 vom 14. April 2004) ist von 865 Personen auszugehen. Dabei handelt es sich - gemäss gleicher Quelle - um insgesamt 286 Vollzeitstellen. Es fallen jährliche Ausgaben in der Höhe von rund 73,6 Millionen Franken an. Die Gesamtaufwendungen haben sich anscheinend stabilisiert. Rückläufig sind die Sachkosten. Im fortgesetzten Aufwärtstrend befinden sich hingegen die Personalausgaben, was auf den laufenden Ausbau der PR- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bund schliessen lässt.</p><p>Die betreffenden Personen sind in allen Bereichen der Bundesverwaltung und auf allen Stufen tätig. In der Bundeskanzlei, sämtlichen Departementen, Ämtern und auch unterhalb der Amtsstufe wird Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Es ist nicht ersichtlich, ob ein für die gesamte Bundesverwaltung gültiges Arbeitskonzept vorliegt und durchgesetzt wird. Ebensowenig ist erkennbar, dass der Erfolg der Öffentlichkeits- und PR-Tätigkeiten evaluiert würde. Es stellt sich die Frage, ob eine koordinierte, kohärente Information des Bundes unter diesen Umständen gewährleistet werden kann. Erfahrungsgemäss besteht die Tendenz, dass von dafür unzuständiger Stelle Politik gemacht wird.</p><p>Sodann ist die Situation der Journalistinnen und Journalisten zu beachten. In zunehmendem Masse erhalten sie keine direkte Auskunft von der zuständigen, sachkompetenten Stelle, sondern werden in eine oftmals fruchtlose Umlaufbahn der Bundes-Öffentlichkeitsarbeit gestellt. Um so üppiger spriesst seit Jahren die Unkultur der Indiskretion.</p><p>Aus sachlichen Gründen und angesichts der angespannten Finanzlage ist im Bereich Öffentlichkeitsarbeit deutlich weniger auszugeben. Der Bundesrat selber kann die Grundlagen schaffen, damit das nächste Budget von den entsprechenden Aufwendungen entlastet wird. Ein möglicher Ansatz liegt darin, Öffentlichkeitsarbeit nur noch auf Stufe Departement zu leisten. Departemente mit einem signifikant überdurchschnittlichen Anteil sollte der Bundesrat speziell unter die Lupe nehmen. Schliesslich ist gleichzeitig die Arbeit der Stäbe, insbesondere jene der Generalsekretariate, zu überprüfen. Auch hier besteht ein seit Jahren moniertes Ausgabenminderungspotenzial. </p><p>Zusammen mit der Ausgabenreduktion soll eine Verzichtplanung vor- und festgelegt werden. Dem Parlament muss klar sein, auf welche Tätigkeiten verzichtet und wie die reduzierte Öffentlichkeitsarbeit inskünftig geleistet wird. Auf diese Weise kann ein Pauschalantrag für das nächste Budget vermieden werden.</p>
  • <p>Öffentlichkeitsarbeit ist für den Bundesrat ein wichtiges Führungsinstrument. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger transparent und umfassend über Entscheide und Massnahmen informiert werden, können sie sich aktiv am politischen Geschehen beteiligen. Der Bundesrat teilt aber die Ansicht des Motionärs, dass sich die personellen und finanziellen Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit in einem vernünftigen Rahmen zu bewegen haben. Deswegen hat er seit 2002 der Verwaltung auch in diesem Bereich alljährlich Sparaufträge erteilt.</p><p>Gemäss der jüngsten Erhebung hat die Bundesverwaltung im Jahr 2004 rund 61 Millionen Franken für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Das sind 12,6 Millionen Franken weniger als im Vorjahr (minus 17,2 Prozent). Umgerechnet auf Vollzeitstellen beschäftigten Departemente und Ämter letztes Jahr noch 252 Personen in der Öffentlichkeitsarbeit, gegenüber 286 im Jahr 2003. Die jüngste Kostenreduktion, zu der alle Departemente wie auch die Bundeskanzlei beigetragen haben, ist eine direkte Folge des Entlastungsprogramms 2003. Weitere Ausgabensenkungen sind im Zuge der allgemeinen Sparmassnahmen zu erwarten.</p><p>Die Personalkosten betrugen im Jahr 2004 insgesamt 39,3 Millionen Franken, was einem nominellen Rückgang von 17,9 Prozent bzw. 8,5 Millionen Franken entspricht. Die Sachkosten (Produktion, Honorare) betrugen im Jahr 2004 rund 21,7 Millionen Franken, knapp 16 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Damit ist das Anliegen des Motionärs weitgehend erfüllt.</p><p>Die Informationsdienste der Bundesverwaltung werden weiterhin unter Spardruck stehen. Die Entlastungsprogramme des Bundes und insbesondere die Aufgabenverzichtplanung erfordern auch im Kommunikationsbereich Einsparungen. Das Festlegen einer zusätzlichen konkreten Verzichtplanung und Ausgabenreduktion, wie sie die Motion bereits für das Budget 2006 verlangt, scheint dem Bundesrat hingegen nicht angebracht zu sein.</p><p>Ausserdem hätte der Bundesrat Bedenken, die Öffentlichkeitsarbeit generell auf Stufe Departement zu zentralisieren. Dies würde bedeuten, den Bundesämtern ihr fachliches Wissen im Bereich der Kommunikation zu entziehen, deren Informationsnetze aufzuheben und dafür in den Departementen neue Infrastrukturen zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird jedoch im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 auch die Informationsstrukturen in den Departementen und Bundesämtern überprüfen. Er ist bestrebt, allfällige Doppelspurigkeiten auszumerzen, auf Werbekampagnen zu verzichten und sich auf bürgerfreundlich ausgestaltete Information zu konzentrieren. Politische bzw. das ganze Departement betreffende Kommunikation wird vom Informationsdienst des jeweiligen Departementes wahrgenommen, während die Bundesämter für die fachspezifische Information zuständig sind.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine sachliche, zeitgerechte, transparente Kommunikation zwingend bleibt, weshalb er sich auch in Zukunft für eine offene und umfassende Öffentlichkeitsarbeit einsetzen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird verpflichtet, die Aufwendungen der Bundesverwaltung, die sich aus Öffentlichkeitsarbeit und PR ergeben, zu reduzieren und eine entsprechende Verzichtplanung vorzulegen, sodass Minderausgaben von wenigstens 15 Millionen Franken erzielt werden.</p><p>Die Umsetzung ist im nächsten Voranschlag für den Bundeshaushalt vorzusehen.</p>
  • Ausgabenreduktion im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund beschäftigt eine grosse Zahl von Personen, die mit Öffentlichkeitsarbeit und PR-Aufgaben betraut sind. Gemäss einer Darstellung der Bundeskanzlei (Kommentar zur Entwicklung der Kosten Öffentlichkeitsarbeit des Bundes 2003 vom 14. April 2004) ist von 865 Personen auszugehen. Dabei handelt es sich - gemäss gleicher Quelle - um insgesamt 286 Vollzeitstellen. Es fallen jährliche Ausgaben in der Höhe von rund 73,6 Millionen Franken an. Die Gesamtaufwendungen haben sich anscheinend stabilisiert. Rückläufig sind die Sachkosten. Im fortgesetzten Aufwärtstrend befinden sich hingegen die Personalausgaben, was auf den laufenden Ausbau der PR- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bund schliessen lässt.</p><p>Die betreffenden Personen sind in allen Bereichen der Bundesverwaltung und auf allen Stufen tätig. In der Bundeskanzlei, sämtlichen Departementen, Ämtern und auch unterhalb der Amtsstufe wird Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Es ist nicht ersichtlich, ob ein für die gesamte Bundesverwaltung gültiges Arbeitskonzept vorliegt und durchgesetzt wird. Ebensowenig ist erkennbar, dass der Erfolg der Öffentlichkeits- und PR-Tätigkeiten evaluiert würde. Es stellt sich die Frage, ob eine koordinierte, kohärente Information des Bundes unter diesen Umständen gewährleistet werden kann. Erfahrungsgemäss besteht die Tendenz, dass von dafür unzuständiger Stelle Politik gemacht wird.</p><p>Sodann ist die Situation der Journalistinnen und Journalisten zu beachten. In zunehmendem Masse erhalten sie keine direkte Auskunft von der zuständigen, sachkompetenten Stelle, sondern werden in eine oftmals fruchtlose Umlaufbahn der Bundes-Öffentlichkeitsarbeit gestellt. Um so üppiger spriesst seit Jahren die Unkultur der Indiskretion.</p><p>Aus sachlichen Gründen und angesichts der angespannten Finanzlage ist im Bereich Öffentlichkeitsarbeit deutlich weniger auszugeben. Der Bundesrat selber kann die Grundlagen schaffen, damit das nächste Budget von den entsprechenden Aufwendungen entlastet wird. Ein möglicher Ansatz liegt darin, Öffentlichkeitsarbeit nur noch auf Stufe Departement zu leisten. Departemente mit einem signifikant überdurchschnittlichen Anteil sollte der Bundesrat speziell unter die Lupe nehmen. Schliesslich ist gleichzeitig die Arbeit der Stäbe, insbesondere jene der Generalsekretariate, zu überprüfen. Auch hier besteht ein seit Jahren moniertes Ausgabenminderungspotenzial. </p><p>Zusammen mit der Ausgabenreduktion soll eine Verzichtplanung vor- und festgelegt werden. Dem Parlament muss klar sein, auf welche Tätigkeiten verzichtet und wie die reduzierte Öffentlichkeitsarbeit inskünftig geleistet wird. Auf diese Weise kann ein Pauschalantrag für das nächste Budget vermieden werden.</p>
    • <p>Öffentlichkeitsarbeit ist für den Bundesrat ein wichtiges Führungsinstrument. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger transparent und umfassend über Entscheide und Massnahmen informiert werden, können sie sich aktiv am politischen Geschehen beteiligen. Der Bundesrat teilt aber die Ansicht des Motionärs, dass sich die personellen und finanziellen Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit in einem vernünftigen Rahmen zu bewegen haben. Deswegen hat er seit 2002 der Verwaltung auch in diesem Bereich alljährlich Sparaufträge erteilt.</p><p>Gemäss der jüngsten Erhebung hat die Bundesverwaltung im Jahr 2004 rund 61 Millionen Franken für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Das sind 12,6 Millionen Franken weniger als im Vorjahr (minus 17,2 Prozent). Umgerechnet auf Vollzeitstellen beschäftigten Departemente und Ämter letztes Jahr noch 252 Personen in der Öffentlichkeitsarbeit, gegenüber 286 im Jahr 2003. Die jüngste Kostenreduktion, zu der alle Departemente wie auch die Bundeskanzlei beigetragen haben, ist eine direkte Folge des Entlastungsprogramms 2003. Weitere Ausgabensenkungen sind im Zuge der allgemeinen Sparmassnahmen zu erwarten.</p><p>Die Personalkosten betrugen im Jahr 2004 insgesamt 39,3 Millionen Franken, was einem nominellen Rückgang von 17,9 Prozent bzw. 8,5 Millionen Franken entspricht. Die Sachkosten (Produktion, Honorare) betrugen im Jahr 2004 rund 21,7 Millionen Franken, knapp 16 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Damit ist das Anliegen des Motionärs weitgehend erfüllt.</p><p>Die Informationsdienste der Bundesverwaltung werden weiterhin unter Spardruck stehen. Die Entlastungsprogramme des Bundes und insbesondere die Aufgabenverzichtplanung erfordern auch im Kommunikationsbereich Einsparungen. Das Festlegen einer zusätzlichen konkreten Verzichtplanung und Ausgabenreduktion, wie sie die Motion bereits für das Budget 2006 verlangt, scheint dem Bundesrat hingegen nicht angebracht zu sein.</p><p>Ausserdem hätte der Bundesrat Bedenken, die Öffentlichkeitsarbeit generell auf Stufe Departement zu zentralisieren. Dies würde bedeuten, den Bundesämtern ihr fachliches Wissen im Bereich der Kommunikation zu entziehen, deren Informationsnetze aufzuheben und dafür in den Departementen neue Infrastrukturen zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird jedoch im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 auch die Informationsstrukturen in den Departementen und Bundesämtern überprüfen. Er ist bestrebt, allfällige Doppelspurigkeiten auszumerzen, auf Werbekampagnen zu verzichten und sich auf bürgerfreundlich ausgestaltete Information zu konzentrieren. Politische bzw. das ganze Departement betreffende Kommunikation wird vom Informationsdienst des jeweiligen Departementes wahrgenommen, während die Bundesämter für die fachspezifische Information zuständig sind.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine sachliche, zeitgerechte, transparente Kommunikation zwingend bleibt, weshalb er sich auch in Zukunft für eine offene und umfassende Öffentlichkeitsarbeit einsetzen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird verpflichtet, die Aufwendungen der Bundesverwaltung, die sich aus Öffentlichkeitsarbeit und PR ergeben, zu reduzieren und eine entsprechende Verzichtplanung vorzulegen, sodass Minderausgaben von wenigstens 15 Millionen Franken erzielt werden.</p><p>Die Umsetzung ist im nächsten Voranschlag für den Bundeshaushalt vorzusehen.</p>
    • Ausgabenreduktion im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

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