Freiheit für Marwan Barghouti
- ShortId
-
04.3816
- Id
-
20043816
- Updated
-
28.07.2023 08:53
- Language
-
de
- Title
-
Freiheit für Marwan Barghouti
- AdditionalIndexing
-
08;politische/r Gefangene/r;Inhaftierung;Völkerrecht;politische Verfolgung;Folter;Häftling;Israel;besetztes Gebiet;Menschenrechte;Palästina-Frage;Friedenspolitik
- 1
-
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K04030105, politische Verfolgung
- L04K04030106, politische/r Gefangene/r
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K03030108, Israel
- L04K04030102, Folter
- L03K050602, Völkerrecht
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K04010203, besetztes Gebiet
- L04K05010301, Häftling
- L04K05010106, Inhaftierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Verhaftung, Gefangenhaltung und Folterung von Marwan Barghouti verletzt Israel das Völkerrecht, die Menschenrechte sowie das Osloer Abkommen. Barghouti wurde am 15. April 2002 aufgrund seiner Führungsrolle in der palästinensischen Intifada gegen Israels Besatzung, die völkerrechtlich zulässig ist, verhaftet. Am 5. September 2002 begann die Gerichtsverhandlung, und Barghouti wurde am 6. Juni 2004 zu 5-facher lebenslänglicher plus 40 Jahre Haft verurteilt.</p><p>Barghouti wurde in Ramalah verhaftet, einer Stadt, die durch das Osloer Abkommen der Zone A angehört, d. h. vollständig unter palästinensische Rechtsprechung fällt. Eine Verhaftung ist in diesem Fall nur zulässig, wenn ein Individuum unter dringendem Verdacht steht, soeben ein Attentat innerhalb Israels verübt zu haben. Diesfalls muss Israel den Verhafteten der palästinensischen Polizei ausliefern. Oder wenn ein Individuum im Verdacht steht, gegen Israelis oder in Israel ein Attentat verübt zu haben. Diesfalls bestimmte das Legal Committee gemäss Osloer Abkommen, wo der Prozess geführt wird. Israel fällt indessen die Entscheidung nicht zu (Osloer Abkommen, Interim Agreement - Übergangsabkommen, Annex IV, Art. 4).</p><p>Gleichzeitig verletzen die Verhaftung Barghoutis in Ramalah und die Überführung in ein Gefängnis in Israel Artikel 49 der IV. Genfer Konvention. </p><p>Schliesslich verletzt die Verhaftung und Inhaftierung universelle Erklärungen der Menschenrechte und andere Menschenrechtsabkommen, die Israel unterzeichnet hat. Barghouti wurde physisch und psychisch misshandelt, während 100 Tagen gefoltert, menschenverachtende und widerrechtliche Shebe-Verhör-Methoden (vier Tage Sitzen auf einem Stuhl mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen), Schlafentzug und andere körperliche Misshandlungen kamen zur Anwendung.</p><p>Barghouti wurde 1996 in den Palestinian Legislative Council gewählt. Überdies ist er Generalsekretär der Fatah in der West Bank. </p><p>Für die umgehende Freilassung Barghoutis setzen sich namhafte Persönlichkeiten der Weltgesellschaft wie Nelson Mandela oder der portugiesische Literaturnobelpreisträger Samarago öffentlich ein. </p><p>Barghouti ist heute einer der beliebtesten Politiker Palästinas, was Umfragen klar bestätigen. Für viele gilt er als einer der kommenden Führer des palästinensischen Volkes. Er spielt im Friedensprozess eine zentrale Rolle. </p><p>Es obliegt der Schweiz, sich im Rahmen ihrer Bestrebungen für einen gerechten Frieden und Beendigung der Besetzung etwa im Zusammenhang mit der Genfer Initiative als wichtigen Bestandteil des Friedensprozesses für die umgehende Haftentlassung Barghoutis einzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Festnahme und Inhaftierung von Marwan Barghouti sowie dessen ungebrochener Popularität, welche dieser in der palästinensischen Bevölkerung geniesst, bewusst. Marwan Barghouti spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle im politischen Leben der Palästinenserinnen und Palästinenser und bei der Reform und Erneuerung der palästinensischen Institutionen. Als Mitbegründer und hoher Offizier der Tanzim der Fatah-Bewegung innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete war er an der zweiten Intifada beteiligt.</p><p>Das Schicksal der palästinensischen Gefangenen in den israelischen Gefängnissen ist ein sehr heikles Thema, dessen schrittweise Lösung entscheidend ist für die Vertrauensbildung zwischen den beiden Konfliktparteien. Es handelt sich dabei um einen zentralen Gegenstand der Gespräche, die zu dem vom Bundesrat gewünschten umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden führen sollen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Intervention für einen Einzelfall, und sei dieser auch noch so wichtig, zurzeit nicht angebracht. Die Freilassung von Marwan Barghouti ist in der Tat integraler Bestandteil der allgemeinen Anstrengungen im Hinblick auf eine Verhandlungslösung zwischen Israelis und Palästinensern, und die Schweiz muss diesen Prozess weiterhin in seiner Gesamtheit unterstützen.</p><p>Der Bundesrat behält sich aber wie bereits früher die Möglichkeit vor, sich überall, insbesondere in internationalen Gremien oder auf bilateraler Ebene, gegen Verhörmethoden auszusprechen, die mit Folter oder mit unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichgesetzt werden können und die somit gegen das IV. Genfer Abkommen, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen sowie die Grundsätze und Werte der schweizerischen Politik im Bereich der Menschenrechtsförderung verstossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bei den zuständigen Stellen des israelischen Staates für die umgehende Entlassung von Marwan Barghouti aus dem Central-Court-Gefängnis in Tel Aviv einzusetzen.</p>
- Freiheit für Marwan Barghouti
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Verhaftung, Gefangenhaltung und Folterung von Marwan Barghouti verletzt Israel das Völkerrecht, die Menschenrechte sowie das Osloer Abkommen. Barghouti wurde am 15. April 2002 aufgrund seiner Führungsrolle in der palästinensischen Intifada gegen Israels Besatzung, die völkerrechtlich zulässig ist, verhaftet. Am 5. September 2002 begann die Gerichtsverhandlung, und Barghouti wurde am 6. Juni 2004 zu 5-facher lebenslänglicher plus 40 Jahre Haft verurteilt.</p><p>Barghouti wurde in Ramalah verhaftet, einer Stadt, die durch das Osloer Abkommen der Zone A angehört, d. h. vollständig unter palästinensische Rechtsprechung fällt. Eine Verhaftung ist in diesem Fall nur zulässig, wenn ein Individuum unter dringendem Verdacht steht, soeben ein Attentat innerhalb Israels verübt zu haben. Diesfalls muss Israel den Verhafteten der palästinensischen Polizei ausliefern. Oder wenn ein Individuum im Verdacht steht, gegen Israelis oder in Israel ein Attentat verübt zu haben. Diesfalls bestimmte das Legal Committee gemäss Osloer Abkommen, wo der Prozess geführt wird. Israel fällt indessen die Entscheidung nicht zu (Osloer Abkommen, Interim Agreement - Übergangsabkommen, Annex IV, Art. 4).</p><p>Gleichzeitig verletzen die Verhaftung Barghoutis in Ramalah und die Überführung in ein Gefängnis in Israel Artikel 49 der IV. Genfer Konvention. </p><p>Schliesslich verletzt die Verhaftung und Inhaftierung universelle Erklärungen der Menschenrechte und andere Menschenrechtsabkommen, die Israel unterzeichnet hat. Barghouti wurde physisch und psychisch misshandelt, während 100 Tagen gefoltert, menschenverachtende und widerrechtliche Shebe-Verhör-Methoden (vier Tage Sitzen auf einem Stuhl mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen), Schlafentzug und andere körperliche Misshandlungen kamen zur Anwendung.</p><p>Barghouti wurde 1996 in den Palestinian Legislative Council gewählt. Überdies ist er Generalsekretär der Fatah in der West Bank. </p><p>Für die umgehende Freilassung Barghoutis setzen sich namhafte Persönlichkeiten der Weltgesellschaft wie Nelson Mandela oder der portugiesische Literaturnobelpreisträger Samarago öffentlich ein. </p><p>Barghouti ist heute einer der beliebtesten Politiker Palästinas, was Umfragen klar bestätigen. Für viele gilt er als einer der kommenden Führer des palästinensischen Volkes. Er spielt im Friedensprozess eine zentrale Rolle. </p><p>Es obliegt der Schweiz, sich im Rahmen ihrer Bestrebungen für einen gerechten Frieden und Beendigung der Besetzung etwa im Zusammenhang mit der Genfer Initiative als wichtigen Bestandteil des Friedensprozesses für die umgehende Haftentlassung Barghoutis einzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Festnahme und Inhaftierung von Marwan Barghouti sowie dessen ungebrochener Popularität, welche dieser in der palästinensischen Bevölkerung geniesst, bewusst. Marwan Barghouti spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle im politischen Leben der Palästinenserinnen und Palästinenser und bei der Reform und Erneuerung der palästinensischen Institutionen. Als Mitbegründer und hoher Offizier der Tanzim der Fatah-Bewegung innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete war er an der zweiten Intifada beteiligt.</p><p>Das Schicksal der palästinensischen Gefangenen in den israelischen Gefängnissen ist ein sehr heikles Thema, dessen schrittweise Lösung entscheidend ist für die Vertrauensbildung zwischen den beiden Konfliktparteien. Es handelt sich dabei um einen zentralen Gegenstand der Gespräche, die zu dem vom Bundesrat gewünschten umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden führen sollen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Intervention für einen Einzelfall, und sei dieser auch noch so wichtig, zurzeit nicht angebracht. Die Freilassung von Marwan Barghouti ist in der Tat integraler Bestandteil der allgemeinen Anstrengungen im Hinblick auf eine Verhandlungslösung zwischen Israelis und Palästinensern, und die Schweiz muss diesen Prozess weiterhin in seiner Gesamtheit unterstützen.</p><p>Der Bundesrat behält sich aber wie bereits früher die Möglichkeit vor, sich überall, insbesondere in internationalen Gremien oder auf bilateraler Ebene, gegen Verhörmethoden auszusprechen, die mit Folter oder mit unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichgesetzt werden können und die somit gegen das IV. Genfer Abkommen, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen sowie die Grundsätze und Werte der schweizerischen Politik im Bereich der Menschenrechtsförderung verstossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bei den zuständigen Stellen des israelischen Staates für die umgehende Entlassung von Marwan Barghouti aus dem Central-Court-Gefängnis in Tel Aviv einzusetzen.</p>
- Freiheit für Marwan Barghouti
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