Hilfswerksvertreter bei Asylbefragungen

ShortId
04.5014
Id
20045014
Updated
28.07.2023 08:51
Language
de
Title
Hilfswerksvertreter bei Asylbefragungen
AdditionalIndexing
2811;Hilfswerk;Asylverfahren
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K10010410, Hilfswerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Grundsatz, dass die zugelassenen Hilfswerke eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Anhörung der Asyl suchenden Person entsenden, sowie die Ausgestaltung dieser Regelung sind im Asylgesetz und in den Asylverordnungen festgelegt. Die Rolle der Hilfswerksvertretung ist die einer Beobachterin der Anhörung; ihre Aufgabe ist auf diese beschränkt. Die Hilfswerksvertretung hat keine Parteirechte.</p><p>Die Hilfswerksvertretung hat zwar die Möglichkeit, schriftlich weitere Abklärungen vorzuschlagen. Das Bundesamt für Flüchtlinge ist jedoch derartigen Anregungen gegenüber nicht verpflichtet; es entscheidet im Rahmen der freien Beweiswürdigung allein und ohne entsprechende Mitteilung an die Hilfswerksvertretung, ob weitere Abklärungen des Sachverhaltes vorgenommen werden.</p><p>Die Hilfswerke werden für jede Anhörung mit einem Pauschalbeitrag von derzeit Fr. 264.15 entschädigt.</p><p>Falls ein Systemwechsel angestrebt werden soll, müsste Artikel 30 des Asylgesetzes geändert werden; dies könnte gegebenenfalls in der laufenden Teilrevision des Asylgesetzes erfolgen. Allerdings hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, die die Teilrevision im Verlaufe des letzten Jahres vorberaten hat, diesem Thema nicht angenommen.</p>
  • <p>Es ist ein europaweites Unikum, dass in der Schweiz bei Asylbefragungen stets eine Hilfswerksvertretung dabei ist und so direkt oder indirekt auf das Verfahren Einfluss nimmt.</p><p>Diese Praxis verursacht hohe Kosten, weil sich die Hilfswerksvertreter sehr gut bezahlen lassen und weil sie oft zusätzliche Abklärungen (Beizug von Psychiatern usw.) erwirken. Zudem ist der Beizug von Hilfswerksvertretern ein Misstrauensvotum gegenüber den Fachleuten des Bundesamtes für Flüchtlinge.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, den Beizug von Hilfswerksvertretern zu stoppen?</p>
  • Hilfswerksvertreter bei Asylbefragungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grundsatz, dass die zugelassenen Hilfswerke eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Anhörung der Asyl suchenden Person entsenden, sowie die Ausgestaltung dieser Regelung sind im Asylgesetz und in den Asylverordnungen festgelegt. Die Rolle der Hilfswerksvertretung ist die einer Beobachterin der Anhörung; ihre Aufgabe ist auf diese beschränkt. Die Hilfswerksvertretung hat keine Parteirechte.</p><p>Die Hilfswerksvertretung hat zwar die Möglichkeit, schriftlich weitere Abklärungen vorzuschlagen. Das Bundesamt für Flüchtlinge ist jedoch derartigen Anregungen gegenüber nicht verpflichtet; es entscheidet im Rahmen der freien Beweiswürdigung allein und ohne entsprechende Mitteilung an die Hilfswerksvertretung, ob weitere Abklärungen des Sachverhaltes vorgenommen werden.</p><p>Die Hilfswerke werden für jede Anhörung mit einem Pauschalbeitrag von derzeit Fr. 264.15 entschädigt.</p><p>Falls ein Systemwechsel angestrebt werden soll, müsste Artikel 30 des Asylgesetzes geändert werden; dies könnte gegebenenfalls in der laufenden Teilrevision des Asylgesetzes erfolgen. Allerdings hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, die die Teilrevision im Verlaufe des letzten Jahres vorberaten hat, diesem Thema nicht angenommen.</p>
    • <p>Es ist ein europaweites Unikum, dass in der Schweiz bei Asylbefragungen stets eine Hilfswerksvertretung dabei ist und so direkt oder indirekt auf das Verfahren Einfluss nimmt.</p><p>Diese Praxis verursacht hohe Kosten, weil sich die Hilfswerksvertreter sehr gut bezahlen lassen und weil sie oft zusätzliche Abklärungen (Beizug von Psychiatern usw.) erwirken. Zudem ist der Beizug von Hilfswerksvertretern ein Misstrauensvotum gegenüber den Fachleuten des Bundesamtes für Flüchtlinge.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, den Beizug von Hilfswerksvertretern zu stoppen?</p>
    • Hilfswerksvertreter bei Asylbefragungen

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