Import von Gütern aus den von Israel besetzten Gebieten

ShortId
04.5021
Id
20045021
Updated
28.07.2023 09:04
Language
de
Title
Import von Gütern aus den von Israel besetzten Gebieten
AdditionalIndexing
08;Einfuhrbeschränkung;Einfuhrpolitik;EFTA;Israel;besetztes Gebiet;Palästina-Frage
1
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K04010203, besetztes Gebiet
  • L03K090204, EFTA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1993 besteht zwischen den Efta-Staaten und Israel ein Freihandelsabkommen. Dieses bezieht sich ausschliesslich auf Güter mit Ursprung im völkerrechtlich anerkannten Territorium der Vertragsparteien.</p><p>Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten im Gazastreifen, in der Westbank und in Ostjerusalem müssen korrekterweise als Drittlandprodukte behandelt und damit von Zollprivilegien ausgenommen werden.</p><p>Es ist bekannt, dass diese Ursprungsregeln wiederholt missachtet werden. Die Staaten der Europäischen Union (EU), welche mit Israel ebenfalls ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, stellen Güter aus Israel unter Generalverdacht der Fehldeklaration. Güter aus den besetzten Gebieten können somit nicht mehr von der Zollerleichterung profitieren. Die verstärkten Prüfmassnahmen der EU-Zollbehörden zur einseitigen Durchsetzung des EU-Rechtsstandpunktes werden angesichts unzureichender israelischer Lösungsvorschläge fortgesetzt.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Praxis der EU hinsichtlich israelischer Produkte?</p><p>Wird er gleichfalls alle Produkte aus Israel einem Zoll unterwerfen, bis Israel seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und Produkte aus den besetzten Gebieten korrekt deklariert?</p>
  • Import von Gütern aus den von Israel besetzten Gebieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1993 besteht zwischen den Efta-Staaten und Israel ein Freihandelsabkommen. Dieses bezieht sich ausschliesslich auf Güter mit Ursprung im völkerrechtlich anerkannten Territorium der Vertragsparteien.</p><p>Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten im Gazastreifen, in der Westbank und in Ostjerusalem müssen korrekterweise als Drittlandprodukte behandelt und damit von Zollprivilegien ausgenommen werden.</p><p>Es ist bekannt, dass diese Ursprungsregeln wiederholt missachtet werden. Die Staaten der Europäischen Union (EU), welche mit Israel ebenfalls ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, stellen Güter aus Israel unter Generalverdacht der Fehldeklaration. Güter aus den besetzten Gebieten können somit nicht mehr von der Zollerleichterung profitieren. Die verstärkten Prüfmassnahmen der EU-Zollbehörden zur einseitigen Durchsetzung des EU-Rechtsstandpunktes werden angesichts unzureichender israelischer Lösungsvorschläge fortgesetzt.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Praxis der EU hinsichtlich israelischer Produkte?</p><p>Wird er gleichfalls alle Produkte aus Israel einem Zoll unterwerfen, bis Israel seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und Produkte aus den besetzten Gebieten korrekt deklariert?</p>
    • Import von Gütern aus den von Israel besetzten Gebieten

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