Lohngleichheit in Betrieben mit Bundesaufträgen
- ShortId
-
04.5025
- Id
-
20045025
- Updated
-
28.07.2023 10:24
- Language
-
de
- Title
-
Lohngleichheit in Betrieben mit Bundesaufträgen
- AdditionalIndexing
-
04;Zielüberprüfung;Gleichstellung von Mann und Frau;Submissionswesen;Lohngleichheit
- 1
-
- L05K0702010305, Lohngleichheit
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0802030211, Zielüberprüfung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Die Anbieterinnen und Anbieter bestätigen in einer Selbstdeklaration, dass sie diese Grundsätze einhalten.</p><p>In einem Pilotprojekt wurden die Praktikabilität und die Akzeptanz eines Instrumentes geprüft, mit dem festgestellt werden kann, ob in einem Betrieb Lohndiskriminierung vorliegt. Im Pilotprojekt wurden in fünf Betrieben, die grössere Aufträge vom Bund erhalten haben, Kontrollen durchgeführt. Bei zwei Betrieben wurde Lohndiskriminierung festgestellt. Mit ihnen wurden konkrete Massnahmen zum Abbau der Lohndiskriminierung vereinbart.</p><p>Bei Verletzung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kann die Auftraggeberin gestützt auf das Beschaffungsrecht den Zuschlag widerrufen oder den Anbieter von laufenden Verfahren ausschliessen und gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes die Verhängung einer Konventionalstrafe verlangen.</p><p>Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt werden nun ausgewertet. Es wird ein Konzept erarbeitet, wie künftig der Lohngleichheitsgrundsatz noch besser durchgesetzt werden kann. Das Konzept wird auf den drei Pfeilern Information, Sensibilisierung und Kontrolle beruhen. In diesem Konzept wird auch der Umfang der durchzuführenden Kontrollen festgelegt.</p>
- <p>Laut Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen erteilt der Bund nur Betrieben Aufträge, welche ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich entlöhnen. Der Bund plant, in Privatfirmen, welche öffentliche Aufträge erhalten, Stichproben durchzuführen, ob die Lohngleichheit verwirklicht ist. In einem Pilotversuch wurden bei den fünf untersuchten Firmen Unregelmässigkeiten bei den Löhnen festgestellt. </p><p>Was passiert mit den Betrieben, die Unregelmässigkeiten bei den Löhnen aufweisen?</p><p>Wie gross wird die Stichprobe sein, bei denen der Bund diese Lohnkontrolle durchführen will?</p>
- Lohngleichheit in Betrieben mit Bundesaufträgen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Die Anbieterinnen und Anbieter bestätigen in einer Selbstdeklaration, dass sie diese Grundsätze einhalten.</p><p>In einem Pilotprojekt wurden die Praktikabilität und die Akzeptanz eines Instrumentes geprüft, mit dem festgestellt werden kann, ob in einem Betrieb Lohndiskriminierung vorliegt. Im Pilotprojekt wurden in fünf Betrieben, die grössere Aufträge vom Bund erhalten haben, Kontrollen durchgeführt. Bei zwei Betrieben wurde Lohndiskriminierung festgestellt. Mit ihnen wurden konkrete Massnahmen zum Abbau der Lohndiskriminierung vereinbart.</p><p>Bei Verletzung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kann die Auftraggeberin gestützt auf das Beschaffungsrecht den Zuschlag widerrufen oder den Anbieter von laufenden Verfahren ausschliessen und gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes die Verhängung einer Konventionalstrafe verlangen.</p><p>Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt werden nun ausgewertet. Es wird ein Konzept erarbeitet, wie künftig der Lohngleichheitsgrundsatz noch besser durchgesetzt werden kann. Das Konzept wird auf den drei Pfeilern Information, Sensibilisierung und Kontrolle beruhen. In diesem Konzept wird auch der Umfang der durchzuführenden Kontrollen festgelegt.</p>
- <p>Laut Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen erteilt der Bund nur Betrieben Aufträge, welche ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich entlöhnen. Der Bund plant, in Privatfirmen, welche öffentliche Aufträge erhalten, Stichproben durchzuführen, ob die Lohngleichheit verwirklicht ist. In einem Pilotversuch wurden bei den fünf untersuchten Firmen Unregelmässigkeiten bei den Löhnen festgestellt. </p><p>Was passiert mit den Betrieben, die Unregelmässigkeiten bei den Löhnen aufweisen?</p><p>Wie gross wird die Stichprobe sein, bei denen der Bund diese Lohnkontrolle durchführen will?</p>
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