Auszahlung der Hilflosenentschädigung

ShortId
04.5040
Id
20045040
Updated
28.07.2023 13:15
Language
de
Title
Auszahlung der Hilflosenentschädigung
AdditionalIndexing
28;Hilflosenentschädigung;Invalidenversicherung
1
  • L04K01040111, Hilflosenentschädigung
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 4. IV-Revision ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Darin werden neu eine einheitliche Hilflosenentschädigung und die Verdoppelung der Beiträge für Personen, die nicht im Heim leben, festgeschrieben. Diese Bezügerinnen und Bezüger, die zu Hause leben und Pflegepersonen selbst entlöhnen, haben in verschiedenen Kantonen bis heute diesen verdoppelten Ansatz nicht ausbezahlt bekommen.</p><p>Die kantonalen IV-Stellen begründen dies damit, dass sie zuerst abklären müssten, ob die Hilflosigkeit noch im gleichen Mass vorhanden ist. Dies, obwohl die Bezügerinnen und Bezüger erstens eine gültige IV-Verfügung für den Bezug haben und zweitens der rechtliche Anspruch ab dem 1. Januar 2004 begonnen hat.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die neuen Ansätze mit Inkrafttreten der 4. IV-Revision unverzüglich ausbezahlt werden müssten?</p>
  • Auszahlung der Hilflosenentschädigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 4. IV-Revision ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Darin werden neu eine einheitliche Hilflosenentschädigung und die Verdoppelung der Beiträge für Personen, die nicht im Heim leben, festgeschrieben. Diese Bezügerinnen und Bezüger, die zu Hause leben und Pflegepersonen selbst entlöhnen, haben in verschiedenen Kantonen bis heute diesen verdoppelten Ansatz nicht ausbezahlt bekommen.</p><p>Die kantonalen IV-Stellen begründen dies damit, dass sie zuerst abklären müssten, ob die Hilflosigkeit noch im gleichen Mass vorhanden ist. Dies, obwohl die Bezügerinnen und Bezüger erstens eine gültige IV-Verfügung für den Bezug haben und zweitens der rechtliche Anspruch ab dem 1. Januar 2004 begonnen hat.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die neuen Ansätze mit Inkrafttreten der 4. IV-Revision unverzüglich ausbezahlt werden müssten?</p>
    • Auszahlung der Hilflosenentschädigung

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