Demonstrationsrecht, polizeiliche Gewalt und Fichierung

ShortId
04.5042
Id
20045042
Updated
28.07.2023 10:25
Language
de
Title
Demonstrationsrecht, polizeiliche Gewalt und Fichierung
AdditionalIndexing
12;Staatsschutzakten;Weltwirtschaftsgipfel;Polizei;Demonstrationsrecht;Gewalt
1
  • L04K05020103, Demonstrationsrecht
  • L04K04030304, Polizei
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0403030303, Staatsschutzakten
  • L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat keine entsprechenden Massnahmen geplant. Das Demonstrationsrecht konnte in Chur trotz kleineren Sachbeschädigungen unbehindert wahrgenommen werden. Die Kontrollen in Landquart erfolgten nach seinem Kenntnisstand aufgrund der massiven Sachbeschädigungen, die aus der Mitte der aus Chur abreisenden Demonstranten verübt wurden. Die Begehung von Straftaten ist vom Demonstrationsrecht nicht gedeckt.</p><p>2. Nach Äusserungen der Bündner Behörden werden die erhobenen Daten zur Identifizierung der Täter der Sachbeschädigungen verwendet; weitergehende Daten werden vernichtet. Auf Bundesebene werden die von den Bündner Behörden in Anwendung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu übermittelnden Daten nur weiter bearbeitet, wenn im Einzelfall klare Bezüge zu gewaltätig-extremistischen Kreisen bestehen. Alle anderen Daten werden auch auf Bundesseite vernichtet. Daten über die Teilnahme an der Demonstration in Chur werden nicht bearbeitet, soweit sie nicht in direktem Zusammenhang mit den entsprechenden Gewalttätigkeiten stehen.</p>
  • <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Missbräuche dieser Art in Zukunft zu verhindern? Wie gedenkt er klar zu machen, dass es in unserem Land tatsächlich erlaubt ist, sich "lautstark" gegen den vorherrschenden Neoliberalismus und dessen Vertreterinnen und Vertreter zu äussern?</p><p>2. Welche Garantie kann uns der Bundesrat geben, dass die Fichen, die über Hunderte von Personen erstellt wurden, vernichtet werden? Das einzig "Verwerfliche", das diesen Personen vorgeworfen werden kann, besteht darin, dem WEF und dem, wofür dieses Forum steht, feindlich gegenüberzustehen und das Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen.</p>
  • Demonstrationsrecht, polizeiliche Gewalt und Fichierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat keine entsprechenden Massnahmen geplant. Das Demonstrationsrecht konnte in Chur trotz kleineren Sachbeschädigungen unbehindert wahrgenommen werden. Die Kontrollen in Landquart erfolgten nach seinem Kenntnisstand aufgrund der massiven Sachbeschädigungen, die aus der Mitte der aus Chur abreisenden Demonstranten verübt wurden. Die Begehung von Straftaten ist vom Demonstrationsrecht nicht gedeckt.</p><p>2. Nach Äusserungen der Bündner Behörden werden die erhobenen Daten zur Identifizierung der Täter der Sachbeschädigungen verwendet; weitergehende Daten werden vernichtet. Auf Bundesebene werden die von den Bündner Behörden in Anwendung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu übermittelnden Daten nur weiter bearbeitet, wenn im Einzelfall klare Bezüge zu gewaltätig-extremistischen Kreisen bestehen. Alle anderen Daten werden auch auf Bundesseite vernichtet. Daten über die Teilnahme an der Demonstration in Chur werden nicht bearbeitet, soweit sie nicht in direktem Zusammenhang mit den entsprechenden Gewalttätigkeiten stehen.</p>
    • <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Missbräuche dieser Art in Zukunft zu verhindern? Wie gedenkt er klar zu machen, dass es in unserem Land tatsächlich erlaubt ist, sich "lautstark" gegen den vorherrschenden Neoliberalismus und dessen Vertreterinnen und Vertreter zu äussern?</p><p>2. Welche Garantie kann uns der Bundesrat geben, dass die Fichen, die über Hunderte von Personen erstellt wurden, vernichtet werden? Das einzig "Verwerfliche", das diesen Personen vorgeworfen werden kann, besteht darin, dem WEF und dem, wofür dieses Forum steht, feindlich gegenüberzustehen und das Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen.</p>
    • Demonstrationsrecht, polizeiliche Gewalt und Fichierung

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