SMS-Taxierung

ShortId
04.5064
Id
20045064
Updated
28.07.2023 09:38
Language
de
Title
SMS-Taxierung
AdditionalIndexing
34;Fernsehen;Telekommunikationstarif;Sendekonzession
1
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele europäische Fernsehstationen bauen heute das so genannte TeleVoting in bestimmte Sendeformate ein, weil sie damit Einnahmen erzielen und daraus die betreffende Sendung mitfinanzieren können. Das ist heutige Medienrealität.</p><p>Die SRG hat in den letzten Wochen auch TeleVoting in der Sendung "MusicStar" praktiziert. Es ist unbestritten, dass sie damit Einnahmen erzielen konnte, die aber nach Angaben der SRG wiederum ins Programm fliessen sollen.</p><p>So wie die SRG das TeleVoting bis heute gehandhabt hat, ist darin keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes oder der Konzession zu sehen.</p><p>Wichtig ist aber, dass den Zuschauerinnen und Zuschauern die Kosten dieser gebührenpflichtigen Telefonnummern und der SMS bekannt sind und die Preisbekanntgabeverordnung eingehalten wird.</p>
  • <p>In Fernsehsendungen werden die Zuschauer immer wieder dazu aufgefordert, mit Telefonanrufen oder kostenpflichtigen SMS an Abstimmungen teilzunehmen.</p><p>Kann der Bundesrat uns sagen, ob dieser Finanzierungsmodus mit der Konzession vereinbar ist?</p>
  • SMS-Taxierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele europäische Fernsehstationen bauen heute das so genannte TeleVoting in bestimmte Sendeformate ein, weil sie damit Einnahmen erzielen und daraus die betreffende Sendung mitfinanzieren können. Das ist heutige Medienrealität.</p><p>Die SRG hat in den letzten Wochen auch TeleVoting in der Sendung "MusicStar" praktiziert. Es ist unbestritten, dass sie damit Einnahmen erzielen konnte, die aber nach Angaben der SRG wiederum ins Programm fliessen sollen.</p><p>So wie die SRG das TeleVoting bis heute gehandhabt hat, ist darin keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes oder der Konzession zu sehen.</p><p>Wichtig ist aber, dass den Zuschauerinnen und Zuschauern die Kosten dieser gebührenpflichtigen Telefonnummern und der SMS bekannt sind und die Preisbekanntgabeverordnung eingehalten wird.</p>
    • <p>In Fernsehsendungen werden die Zuschauer immer wieder dazu aufgefordert, mit Telefonanrufen oder kostenpflichtigen SMS an Abstimmungen teilzunehmen.</p><p>Kann der Bundesrat uns sagen, ob dieser Finanzierungsmodus mit der Konzession vereinbar ist?</p>
    • SMS-Taxierung

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