Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen

ShortId
04.5130
Id
20045130
Updated
28.07.2023 07:48
Language
de
Title
Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen
AdditionalIndexing
04;Lohn;Datenschutz;Finanzdelegation;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L07K08030301010201, Finanzdelegation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem Bulletin der Bundeskanzlei vom 7. Juni 2004 lehnt es der Bundesrat ab, die Entschädigungen für die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen zu veröffentlichen. Argumentiert wird, dass einerseits die gesetzliche Grundlage dazu fehlt und andererseits, darauf gestützt, der Datenschutz dies nicht erlaubt. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, das Postulat 01.3143 entgegenzunehmen.</p><p>Die Begründung durch die fehlende gesetzliche Grundlage lässt vermuten, dass im Grundsatz der Bundesrat mit einer Offenlegung einverstanden wäre. Immerhin handelt es sich bei diesen Entschädigungen um öffentliche Gelder.</p><p>Wie ist die Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat 01.3143 genau zu verstehen?</p>
  • Begründung für geheime Lohndaten bei den ausserparlamentarischen Kommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem Bulletin der Bundeskanzlei vom 7. Juni 2004 lehnt es der Bundesrat ab, die Entschädigungen für die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen zu veröffentlichen. Argumentiert wird, dass einerseits die gesetzliche Grundlage dazu fehlt und andererseits, darauf gestützt, der Datenschutz dies nicht erlaubt. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, das Postulat 01.3143 entgegenzunehmen.</p><p>Die Begründung durch die fehlende gesetzliche Grundlage lässt vermuten, dass im Grundsatz der Bundesrat mit einer Offenlegung einverstanden wäre. Immerhin handelt es sich bei diesen Entschädigungen um öffentliche Gelder.</p><p>Wie ist die Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat 01.3143 genau zu verstehen?</p>
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