Die Behindertenorganisationen machen mobil gegen den neuen Finanzausgleich
- ShortId
-
04.5171
- Id
-
20045171
- Updated
-
28.07.2023 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Die Behindertenorganisationen machen mobil gegen den neuen Finanzausgleich
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzausgleich;Behinderte/r
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L04K01040201, Behinderte/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Mehrbelastung der Kantone wird vom Bund voll kompensiert, damit auch ressourcenschwache Kantone die Aufwendungen im Behindertenbereich tragen können.</p><p>2. Die Bedenken der Behindertenorganisationen, die NFA führe zu einem Leistungsabbau, wurden in der Vorlage berücksichtigt. In den Aufgabenbereichen Bau- und Betriebsbeiträge, Sonderschulung sowie Betagten- und Behindertenhilfe wurden auf Verfassungsstufe Übergangsbestimmungen verankert, welche einen geregelten Übergang garantieren. Weiter wird ein Rahmengesetz des Bundes im Bereich der Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten vorgesehen, welches ein Mindestniveau der Leistungen sicherstellt. Die Kantone sind zudem verpflichtet, kantonale Behindertenkonzepte auszuarbeiten, welche vom Bund genehmigt werden müssen. Die verstärkte interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich soll zudem das interkantonale Angebot an spezialisierten Institutionen erhalten und fördern.</p><p>3. Der Entwurf des Rahmengesetzes des Bundes über die Institutionen für die soziale Eingliederung Invalider enthält für die Betroffenen Beschwerdemöglichkeiten, um Entscheide der kantonalen Behörden bis vor Bundesgericht weiterziehen zu können. Die Beschwerdemöglichkeit bis vor Bundesgericht ist ein wirksames Instrument zum Schutz der Anliegen der Behinderten.</p>
- <p>Sind die Befürchtungen der Behindertenorganisationen berechtigt?</p><p>Werden die Behinderten mit dem neuen Finanzausgleich tatsächlich schlechter gestellt?</p><p>Hat man die Behinderten beim neuen Finanzausgleich ganz einfach vergessen?</p>
- Die Behindertenorganisationen machen mobil gegen den neuen Finanzausgleich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Mehrbelastung der Kantone wird vom Bund voll kompensiert, damit auch ressourcenschwache Kantone die Aufwendungen im Behindertenbereich tragen können.</p><p>2. Die Bedenken der Behindertenorganisationen, die NFA führe zu einem Leistungsabbau, wurden in der Vorlage berücksichtigt. In den Aufgabenbereichen Bau- und Betriebsbeiträge, Sonderschulung sowie Betagten- und Behindertenhilfe wurden auf Verfassungsstufe Übergangsbestimmungen verankert, welche einen geregelten Übergang garantieren. Weiter wird ein Rahmengesetz des Bundes im Bereich der Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten vorgesehen, welches ein Mindestniveau der Leistungen sicherstellt. Die Kantone sind zudem verpflichtet, kantonale Behindertenkonzepte auszuarbeiten, welche vom Bund genehmigt werden müssen. Die verstärkte interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich soll zudem das interkantonale Angebot an spezialisierten Institutionen erhalten und fördern.</p><p>3. Der Entwurf des Rahmengesetzes des Bundes über die Institutionen für die soziale Eingliederung Invalider enthält für die Betroffenen Beschwerdemöglichkeiten, um Entscheide der kantonalen Behörden bis vor Bundesgericht weiterziehen zu können. Die Beschwerdemöglichkeit bis vor Bundesgericht ist ein wirksames Instrument zum Schutz der Anliegen der Behinderten.</p>
- <p>Sind die Befürchtungen der Behindertenorganisationen berechtigt?</p><p>Werden die Behinderten mit dem neuen Finanzausgleich tatsächlich schlechter gestellt?</p><p>Hat man die Behinderten beim neuen Finanzausgleich ganz einfach vergessen?</p>
- Die Behindertenorganisationen machen mobil gegen den neuen Finanzausgleich
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