Deutsche Aufsicht bei Skyguide

ShortId
04.5192
Id
20045192
Updated
27.07.2023 19:42
Language
de
Title
Deutsche Aufsicht bei Skyguide
AdditionalIndexing
48;Deutschland;Aufgaben des Parlaments;bilaterales Abkommen;Luftverkehrskontrolle
1
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K03010105, Deutschland
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Entgegen dem Wortlaut der Frage gibt es keinen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Betriebskoordinator der Deutschen Flugsicherung (DFS) überwacht demnach nicht die Einhaltung eines Staatsvertrages. Seine Funktion besteht darin, sich an Ort und Stelle darüber vergewissern zu können, dass Skyguide bei der Flugsicherung im deutschen Luftraum die gleiche Sorgfalt walten lässt, wie es die DFS tun würde. Insbesondere soll er gegenüber der Bevölkerung im süddeutschen Raum Gewähr dafür bieten, dass wetterbedingte Entscheide von Skyguide, während der deutschen Sperrzeiten über süddeutsches Gebiet zu fliegen, korrekt erfolgen.</p><p>Das hat folgenden Hintergrund: Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide übt in einem mehrere Tausend Quadratkilometer grossen Gebiet von Süddeutschland die Flugsicherung aus. Für die Schweiz ist dies aus zwei Gründen sehr wichtig. Einerseits erlaubt nur die grenzüberschreitende Flugsicherung durch Skyguide einen effizienten An- und Abflugverkehr zum und vom Flughafen Zürich. Andererseits kann dadurch einer der wichtigsten europäischen Knotenpunkte für den Transitluftverkehr in der Gegend des Kantons Schaffhausen durch die schweizerische Flugsicherung bedient werden. Dies ist für Skyguide von grosser Bedeutung. Grundlage für die Tätigkeit von Skyguide im süddeutschen Luftraum sind heute einzig Betriebsabsprachen zwischen den beiden Flugsicherungsunternehmen.</p><p>Nach dem Scheitern des Staatsvertrages in den eidgenössischen Räten im Frühling 2003 verordnete Deutschland Einschränkungen für die Benützung des süddeutschen Luftraums. In ihrer ursprünglichen Form hätten diese auf dem Flughafen Zürich zu Betriebsausfällen geführt, die insbesondere für die schweizerische Fluggesellschaft Swiss verheerende Auswirkungen gehabt hätten. Anlässlich des Treffens vom 26. Juni 2003 mit dem deutschen Verkehrsminister gelang es, eine Ausnahmeregelung zu erwirken, damit bei schlechten Sichtverhältnissen doch Anflüge über Süddeutschland möglich sind. In Süddeutschland war gefordert worden, die Flugsicherung über deutschem Gebiet sei Skyguide zu entziehen, weil sie sich nicht an die Verordnung halte. Deshalb wurde vereinbart, dass die deutsche Flugsicherung bei Skyguide Einsitz erhält, um die Einhaltung der deutschen Verordnung vor Ort zu überprüfen und bei Bedarf die Ausnahmebewilligungen zu erteilen.</p><p>2. Das erwähnte Protokoll vom 26. Juni 2003 ist kein Staatsvertrag, sondern eine politische Absichtserklärung. Der Bundesrat hat in der Beantwortung einer Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 21. Oktober 2003 dazu ausführlich Stellung genommen (03.3569, Benutzung des süddeutschen Luftraums).</p><p>Das Protokoll hielt die Umsetzungsschritte im bereits laufenden Prozess zur technischen Aufrüstung der Piste 34 fest. Deutschland seinerseits erklärte, die Verschärfung der deutschen Verordnung werde auf die Pistenaufrüstung abgestimmt.</p><p>Durch beide Erklärungsgegenstände wurde die Schweiz nicht verpflichtet:</p><p>- Der Flughafen Zürich hätte darauf verzichten können, die Piste 34 in den vorgesehenen Etappen aufzurüsten. Deutschland hätte in diesem Fall die Verschärfungen, wie ursprünglich vorgesehen, umgesetzt. Das hätte massive Betriebsausfälle zur Folge gehabt.</p><p>- Skyguide hätte die Aufnahme des Koordinators verweigern können. Nebst den erwähnten Betriebsausfällen wäre dann auch mit dem Entzug der Flugsicherung über deutschem Gebiet zu rechnen gewesen. Damit wäre ein reibungsloser Betrieb des Flughafens Zürich verunmöglicht worden.</p>
  • <p>Seit dem 22. September dieses Jahres ist bei der schweizerischen Luftüberwachungsgesellschaft Skyguide ein so genannter "Betriebskoordinator", ein Abgesandter der Deutschen Flugsicherung GmbH, tätig, der die Einhaltung des Staatsvertrages Schweiz/Deutschland durch die Schweizer Seite überwacht. Grundlage bildet offenbar das Protokoll eines Gespräches zwischen Bundesrat Moritz Leuenberger und Bundesminister Manfred Stolpe.</p><p>1. Kann der Bundesrat dies bestätigen?</p><p>2. Wieso wurde dieses Vorgehen nie parlamentarisch behandelt? Stimmt es, dass Bundesrat Leuenberger das betreffende Protokoll für nicht parlamentarisch behandelbar hält, obwohl es die qualitative Wirkung eines Staatsvertrages hat?</p>
  • Deutsche Aufsicht bei Skyguide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Entgegen dem Wortlaut der Frage gibt es keinen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Betriebskoordinator der Deutschen Flugsicherung (DFS) überwacht demnach nicht die Einhaltung eines Staatsvertrages. Seine Funktion besteht darin, sich an Ort und Stelle darüber vergewissern zu können, dass Skyguide bei der Flugsicherung im deutschen Luftraum die gleiche Sorgfalt walten lässt, wie es die DFS tun würde. Insbesondere soll er gegenüber der Bevölkerung im süddeutschen Raum Gewähr dafür bieten, dass wetterbedingte Entscheide von Skyguide, während der deutschen Sperrzeiten über süddeutsches Gebiet zu fliegen, korrekt erfolgen.</p><p>Das hat folgenden Hintergrund: Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide übt in einem mehrere Tausend Quadratkilometer grossen Gebiet von Süddeutschland die Flugsicherung aus. Für die Schweiz ist dies aus zwei Gründen sehr wichtig. Einerseits erlaubt nur die grenzüberschreitende Flugsicherung durch Skyguide einen effizienten An- und Abflugverkehr zum und vom Flughafen Zürich. Andererseits kann dadurch einer der wichtigsten europäischen Knotenpunkte für den Transitluftverkehr in der Gegend des Kantons Schaffhausen durch die schweizerische Flugsicherung bedient werden. Dies ist für Skyguide von grosser Bedeutung. Grundlage für die Tätigkeit von Skyguide im süddeutschen Luftraum sind heute einzig Betriebsabsprachen zwischen den beiden Flugsicherungsunternehmen.</p><p>Nach dem Scheitern des Staatsvertrages in den eidgenössischen Räten im Frühling 2003 verordnete Deutschland Einschränkungen für die Benützung des süddeutschen Luftraums. In ihrer ursprünglichen Form hätten diese auf dem Flughafen Zürich zu Betriebsausfällen geführt, die insbesondere für die schweizerische Fluggesellschaft Swiss verheerende Auswirkungen gehabt hätten. Anlässlich des Treffens vom 26. Juni 2003 mit dem deutschen Verkehrsminister gelang es, eine Ausnahmeregelung zu erwirken, damit bei schlechten Sichtverhältnissen doch Anflüge über Süddeutschland möglich sind. In Süddeutschland war gefordert worden, die Flugsicherung über deutschem Gebiet sei Skyguide zu entziehen, weil sie sich nicht an die Verordnung halte. Deshalb wurde vereinbart, dass die deutsche Flugsicherung bei Skyguide Einsitz erhält, um die Einhaltung der deutschen Verordnung vor Ort zu überprüfen und bei Bedarf die Ausnahmebewilligungen zu erteilen.</p><p>2. Das erwähnte Protokoll vom 26. Juni 2003 ist kein Staatsvertrag, sondern eine politische Absichtserklärung. Der Bundesrat hat in der Beantwortung einer Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 21. Oktober 2003 dazu ausführlich Stellung genommen (03.3569, Benutzung des süddeutschen Luftraums).</p><p>Das Protokoll hielt die Umsetzungsschritte im bereits laufenden Prozess zur technischen Aufrüstung der Piste 34 fest. Deutschland seinerseits erklärte, die Verschärfung der deutschen Verordnung werde auf die Pistenaufrüstung abgestimmt.</p><p>Durch beide Erklärungsgegenstände wurde die Schweiz nicht verpflichtet:</p><p>- Der Flughafen Zürich hätte darauf verzichten können, die Piste 34 in den vorgesehenen Etappen aufzurüsten. Deutschland hätte in diesem Fall die Verschärfungen, wie ursprünglich vorgesehen, umgesetzt. Das hätte massive Betriebsausfälle zur Folge gehabt.</p><p>- Skyguide hätte die Aufnahme des Koordinators verweigern können. Nebst den erwähnten Betriebsausfällen wäre dann auch mit dem Entzug der Flugsicherung über deutschem Gebiet zu rechnen gewesen. Damit wäre ein reibungsloser Betrieb des Flughafens Zürich verunmöglicht worden.</p>
    • <p>Seit dem 22. September dieses Jahres ist bei der schweizerischen Luftüberwachungsgesellschaft Skyguide ein so genannter "Betriebskoordinator", ein Abgesandter der Deutschen Flugsicherung GmbH, tätig, der die Einhaltung des Staatsvertrages Schweiz/Deutschland durch die Schweizer Seite überwacht. Grundlage bildet offenbar das Protokoll eines Gespräches zwischen Bundesrat Moritz Leuenberger und Bundesminister Manfred Stolpe.</p><p>1. Kann der Bundesrat dies bestätigen?</p><p>2. Wieso wurde dieses Vorgehen nie parlamentarisch behandelt? Stimmt es, dass Bundesrat Leuenberger das betreffende Protokoll für nicht parlamentarisch behandelbar hält, obwohl es die qualitative Wirkung eines Staatsvertrages hat?</p>
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