Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair

ShortId
04.5220
Id
20045220
Updated
27.07.2023 20:39
Language
de
Title
Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
AdditionalIndexing
48;strafrechtliche Verantwortlichkeit;Swissair
1
  • L05K1801021104, Swissair
  • L04K05010208, strafrechtliche Verantwortlichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich der Fragestunde vom 7. Juni 2004 hat sich der Bundesrat zum gleichen Themenkreis ausführlich geäussert. Die wesentlichen Aussagen lauteten zusammenfassend wie folgt:</p><p>- Erst wenn die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) der SAirGroup auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen verzichten, ist dazu jeder Aktionär oder Gläubiger berechtigt.</p><p>- Der Liquidator hat inzwischen vertiefte Abklärungen an die Hand genommen, und die Entscheidgrundlagen dürften noch im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen.</p><p>- Die Anhaltspunkte für verantwortlichkeitsbegründende Handlungen der Gesellschaftsorgane der SAirGroup haben sich verfestigt. Deshalb werden aus heutiger Sicht die Verantwortlichkeitsansprüche nach OR von den Liquidationsorganen geltend gemacht werden.</p><p>- Ein Verjährungsrisiko kann aus der Sicht des Liquidators ausgeschlossen werden.</p><p>Diese Aussagen sind nach wie vor gültig. Der Bundesrat verfügt im heutigen Zeitpunkt über keine abweichenden oder zusätzlichen Informationen.</p>
  • <p>Wie ist der Stand der Abklärungen bezüglich der Durchsetzung der Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Swissair?</p>
  • Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der Fragestunde vom 7. Juni 2004 hat sich der Bundesrat zum gleichen Themenkreis ausführlich geäussert. Die wesentlichen Aussagen lauteten zusammenfassend wie folgt:</p><p>- Erst wenn die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) der SAirGroup auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen verzichten, ist dazu jeder Aktionär oder Gläubiger berechtigt.</p><p>- Der Liquidator hat inzwischen vertiefte Abklärungen an die Hand genommen, und die Entscheidgrundlagen dürften noch im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen.</p><p>- Die Anhaltspunkte für verantwortlichkeitsbegründende Handlungen der Gesellschaftsorgane der SAirGroup haben sich verfestigt. Deshalb werden aus heutiger Sicht die Verantwortlichkeitsansprüche nach OR von den Liquidationsorganen geltend gemacht werden.</p><p>- Ein Verjährungsrisiko kann aus der Sicht des Liquidators ausgeschlossen werden.</p><p>Diese Aussagen sind nach wie vor gültig. Der Bundesrat verfügt im heutigen Zeitpunkt über keine abweichenden oder zusätzlichen Informationen.</p>
    • <p>Wie ist der Stand der Abklärungen bezüglich der Durchsetzung der Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Swissair?</p>
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