Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
- ShortId
-
04.5220
- Id
-
20045220
- Updated
-
27.07.2023 20:39
- Language
-
de
- Title
-
Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
- AdditionalIndexing
-
48;strafrechtliche Verantwortlichkeit;Swissair
- 1
-
- L05K1801021104, Swissair
- L04K05010208, strafrechtliche Verantwortlichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anlässlich der Fragestunde vom 7. Juni 2004 hat sich der Bundesrat zum gleichen Themenkreis ausführlich geäussert. Die wesentlichen Aussagen lauteten zusammenfassend wie folgt:</p><p>- Erst wenn die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) der SAirGroup auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen verzichten, ist dazu jeder Aktionär oder Gläubiger berechtigt.</p><p>- Der Liquidator hat inzwischen vertiefte Abklärungen an die Hand genommen, und die Entscheidgrundlagen dürften noch im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen.</p><p>- Die Anhaltspunkte für verantwortlichkeitsbegründende Handlungen der Gesellschaftsorgane der SAirGroup haben sich verfestigt. Deshalb werden aus heutiger Sicht die Verantwortlichkeitsansprüche nach OR von den Liquidationsorganen geltend gemacht werden.</p><p>- Ein Verjährungsrisiko kann aus der Sicht des Liquidators ausgeschlossen werden.</p><p>Diese Aussagen sind nach wie vor gültig. Der Bundesrat verfügt im heutigen Zeitpunkt über keine abweichenden oder zusätzlichen Informationen.</p>
- <p>Wie ist der Stand der Abklärungen bezüglich der Durchsetzung der Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Swissair?</p>
- Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Anlässlich der Fragestunde vom 7. Juni 2004 hat sich der Bundesrat zum gleichen Themenkreis ausführlich geäussert. Die wesentlichen Aussagen lauteten zusammenfassend wie folgt:</p><p>- Erst wenn die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) der SAirGroup auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen verzichten, ist dazu jeder Aktionär oder Gläubiger berechtigt.</p><p>- Der Liquidator hat inzwischen vertiefte Abklärungen an die Hand genommen, und die Entscheidgrundlagen dürften noch im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen.</p><p>- Die Anhaltspunkte für verantwortlichkeitsbegründende Handlungen der Gesellschaftsorgane der SAirGroup haben sich verfestigt. Deshalb werden aus heutiger Sicht die Verantwortlichkeitsansprüche nach OR von den Liquidationsorganen geltend gemacht werden.</p><p>- Ein Verjährungsrisiko kann aus der Sicht des Liquidators ausgeschlossen werden.</p><p>Diese Aussagen sind nach wie vor gültig. Der Bundesrat verfügt im heutigen Zeitpunkt über keine abweichenden oder zusätzlichen Informationen.</p>
- <p>Wie ist der Stand der Abklärungen bezüglich der Durchsetzung der Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Swissair?</p>
- Verantwortlichkeitsklagen gegen Swissair
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