Untersuchung der Wettbewerbskommission gegen Swisscom Directories AG
- ShortId
-
04.5222
- Id
-
20045222
- Updated
-
14.11.2025 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Untersuchung der Wettbewerbskommission gegen Swisscom Directories AG
- AdditionalIndexing
-
15;Wettbewerb;Swisscom;Vertraulichkeit;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L05K1201020202, Vertraulichkeit
- L05K1202020107, Swisscom
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom Directories AG stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Warum wurden die Hauptanklagepunkte im Schlussbericht vom 3. November 2003 abgedeckt?</p><p>2. Warum wurde der Schlussbericht der Klägerin erst acht Monate später (Mitte Juni 2004) zugestellt?</p><p>3. Warum widersprechen sich der Antrag des Sekretariates der Weko (Verneinung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom Directories AG nach dem Kartellgesetz), der rund zwei Wochen nach der Zustellung des Schlussberichtes zugestellt wurde, und der Schlussbericht (Bejahung der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom Directories AG nach dem Kartellgesetz) inhaltlich in jeder Beziehung?</p><p>4. Warum hat das Sekretariat der Weko eine einvernehmliche Regelung abgelehnt?</p>
- Untersuchung der Wettbewerbskommission gegen Swisscom Directories AG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom Directories AG stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Warum wurden die Hauptanklagepunkte im Schlussbericht vom 3. November 2003 abgedeckt?</p><p>2. Warum wurde der Schlussbericht der Klägerin erst acht Monate später (Mitte Juni 2004) zugestellt?</p><p>3. Warum widersprechen sich der Antrag des Sekretariates der Weko (Verneinung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom Directories AG nach dem Kartellgesetz), der rund zwei Wochen nach der Zustellung des Schlussberichtes zugestellt wurde, und der Schlussbericht (Bejahung der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom Directories AG nach dem Kartellgesetz) inhaltlich in jeder Beziehung?</p><p>4. Warum hat das Sekretariat der Weko eine einvernehmliche Regelung abgelehnt?</p>
- Untersuchung der Wettbewerbskommission gegen Swisscom Directories AG
Back to List