Einhaltung des Entsendegesetzes im Bereich Baugewerbe

ShortId
04.5230
Id
20045230
Updated
27.07.2023 22:03
Language
de
Title
Einhaltung des Entsendegesetzes im Bereich Baugewerbe
AdditionalIndexing
15;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Bauindustrie
1
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L04K07050303, Bauindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich beziehe mich auf die Antwort auf meine Frage 04.5187. Die Kontrollpraxis im Kanton Baselland zeigt, dass auf Baustellen oft aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmende ohne vorherige Entsendemeldung anzutreffen sind.</p><p>Anscheinend gebe es eine behördliche Rechtsauffassung, dass die Meldepflicht von entsendeten Arbeitnehmenden eine rein formelle Vorschrift sei, die bei Nichteinhaltung lediglich mit einer Busse geahndet werden könne.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass, wenn eine solche Rechtsauffassung publik würde, diese Praxis ausländische Arbeitgeber geradezu dazu einlädt, ganze Kolonnen von Entsendeten auf Schweizer Baustellen zu schicken, ohne sich um die Meldepflicht und um die Einhaltung der damit verbundenen Fristen zu kümmern?</p><p>Die bei einer Kontrolle in Kauf zu nehmende Busse von maximal 5000 Franken steht in einem solchen Fall in keinem Verhältnis zum Schaden, den gegebenenfalls Schweizer Arbeitgebende mit ihren Arbeitnehmenden in Kauf nehmen müssten.</p><p>Würden, wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, die flankierenden Massnahmen dadurch nicht geradezu pervertiert?</p>
  • Einhaltung des Entsendegesetzes im Bereich Baugewerbe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich beziehe mich auf die Antwort auf meine Frage 04.5187. Die Kontrollpraxis im Kanton Baselland zeigt, dass auf Baustellen oft aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmende ohne vorherige Entsendemeldung anzutreffen sind.</p><p>Anscheinend gebe es eine behördliche Rechtsauffassung, dass die Meldepflicht von entsendeten Arbeitnehmenden eine rein formelle Vorschrift sei, die bei Nichteinhaltung lediglich mit einer Busse geahndet werden könne.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass, wenn eine solche Rechtsauffassung publik würde, diese Praxis ausländische Arbeitgeber geradezu dazu einlädt, ganze Kolonnen von Entsendeten auf Schweizer Baustellen zu schicken, ohne sich um die Meldepflicht und um die Einhaltung der damit verbundenen Fristen zu kümmern?</p><p>Die bei einer Kontrolle in Kauf zu nehmende Busse von maximal 5000 Franken steht in einem solchen Fall in keinem Verhältnis zum Schaden, den gegebenenfalls Schweizer Arbeitgebende mit ihren Arbeitnehmenden in Kauf nehmen müssten.</p><p>Würden, wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, die flankierenden Massnahmen dadurch nicht geradezu pervertiert?</p>
    • Einhaltung des Entsendegesetzes im Bereich Baugewerbe

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