Soll man die Raumplanung wegen Kantönligeist und Wirtschaftsinteressen über den Haufen werfen?
- ShortId
-
04.5236
- Id
-
20045236
- Updated
-
28.07.2023 12:43
- Language
-
de
- Title
-
Soll man die Raumplanung wegen Kantönligeist und Wirtschaftsinteressen über den Haufen werfen?
- AdditionalIndexing
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2846;Zonenplan;Standort des Betriebes;Raumplanung;Waadt;Freiburg (Kanton)
- 1
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- L04K01020401, Zonenplan
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L03K010204, Raumplanung
- L05K0301010105, Freiburg (Kanton)
- L05K0301010120, Waadt
- Texts
-
- <p>1. Die Kompetenz, über derartige Einzonungen zu entscheiden, liegt bei der Gemeinde. Die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffenen Festlegungen bedürfen der Genehmigung durch den Kanton. Dem Bund steht bezüglich der Nutzungsplanungen keine Genehmigungskompetenz zu; er kann auf den Entscheid der Gemeinde Galmiz und des Kantons Freiburg daher keinen direkten Einfluss nehmen. Bestehen Zweifel an der Bundesrechtskonformität der getroffenen planerischen Festlegungen, können Anwohner, zum Teil Nachbargemeinden und in bestimmten Fällen Umweltverbände dagegen gerichtlich vorgehen. Aus der Sicht des Bundes besteht keine Verletzung des Raumplanungsrechtes. Selbst wenn der Bund zur Auffassung käme, dass Bundesrecht verletzt würde, wäre er nach geltendem Recht nicht zur Anfechtung der Einzonung legitimiert. Es ist vorgesehen, diese Rechtslücke im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, zu schliessen.</p><p>Eine besondere Verantwortung kommt dem Bund hingegen in Bezug auf die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen zu. Angesichts des Umstandes, dass von der Umzonung in Galmiz Fruchtfolgeflächen betroffen wären, hat das zuständige Bundesamt für Raumentwicklung verlangt, dass der Kanton Freiburg die dadurch verloren gehenden Fruchtfolgeflächen vollumfänglich kompensiert.</p><p>2. Aufgrund der dargelegten Kompetenzordnung hat der Bund zurzeit nicht die Möglichkeit zu einer kantonsübergreifenden Koordination.</p><p>3. Ob sich der amerikanische Pharmakonzern im Rahmen der laufenden internationalen Standortevaluation letztlich für Galmiz entscheiden wird, ist noch völlig offen. Da der Bund keine entsprechenden Koordinationskompetenzen hat, kann er sich nicht für einen der infrage kommenden Standorte einsetzen. Dies wäre nur möglich, wenn der Bund die Kompetenz erhielte, bei Standortkonkurrenz aus gesamtschweizerischer Sicht übergeordnete Interessen einzubringen und den Kantonen gestützt darauf verbindliche Vorgaben zu machen. Ob es sinnvoll ist, dem Bund solche Kompetenzen zu erteilen, soll im Rahmen der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes geprüft werden.</p>
- <p>Der Staatsrat des Kantons Freiburg will rund 550 000 Quadratmeter Landwirtschaftsland in eine Industriezone umzonen. Damit soll planerisch sichergestellt werden, dass sich ein amerikanischer Konzern mit einer Pharmafabrik, welche rund 1200 Arbeitsplätze bringen soll, allenfalls im Kanton Freiburg ansiedeln kann.</p><p>1. Ist diese Umzonung aus der Sicht des Bundesrates bundesrechtskonform?</p><p>2. Muss der Bundesrat nicht seine Verantwortung in der Raumplanung wahrnehmen und kantonsübergreifend koordinierend eingreifen, damit nicht im Standortwettbewerb das Raumplanungsgesetz überstrapaziert bzw. ausgehebelt wird?</p><p>3. Sollte sich der Bundesrat nicht besser mit allen Mitteln für den Standort in Yverdon einsetzen, um zu erreichen, dass sich der amerikanische Konzern hoffentlich in der Schweiz ansiedelt?</p>
- Soll man die Raumplanung wegen Kantönligeist und Wirtschaftsinteressen über den Haufen werfen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Kompetenz, über derartige Einzonungen zu entscheiden, liegt bei der Gemeinde. Die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffenen Festlegungen bedürfen der Genehmigung durch den Kanton. Dem Bund steht bezüglich der Nutzungsplanungen keine Genehmigungskompetenz zu; er kann auf den Entscheid der Gemeinde Galmiz und des Kantons Freiburg daher keinen direkten Einfluss nehmen. Bestehen Zweifel an der Bundesrechtskonformität der getroffenen planerischen Festlegungen, können Anwohner, zum Teil Nachbargemeinden und in bestimmten Fällen Umweltverbände dagegen gerichtlich vorgehen. Aus der Sicht des Bundes besteht keine Verletzung des Raumplanungsrechtes. Selbst wenn der Bund zur Auffassung käme, dass Bundesrecht verletzt würde, wäre er nach geltendem Recht nicht zur Anfechtung der Einzonung legitimiert. Es ist vorgesehen, diese Rechtslücke im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, zu schliessen.</p><p>Eine besondere Verantwortung kommt dem Bund hingegen in Bezug auf die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen zu. Angesichts des Umstandes, dass von der Umzonung in Galmiz Fruchtfolgeflächen betroffen wären, hat das zuständige Bundesamt für Raumentwicklung verlangt, dass der Kanton Freiburg die dadurch verloren gehenden Fruchtfolgeflächen vollumfänglich kompensiert.</p><p>2. Aufgrund der dargelegten Kompetenzordnung hat der Bund zurzeit nicht die Möglichkeit zu einer kantonsübergreifenden Koordination.</p><p>3. Ob sich der amerikanische Pharmakonzern im Rahmen der laufenden internationalen Standortevaluation letztlich für Galmiz entscheiden wird, ist noch völlig offen. Da der Bund keine entsprechenden Koordinationskompetenzen hat, kann er sich nicht für einen der infrage kommenden Standorte einsetzen. Dies wäre nur möglich, wenn der Bund die Kompetenz erhielte, bei Standortkonkurrenz aus gesamtschweizerischer Sicht übergeordnete Interessen einzubringen und den Kantonen gestützt darauf verbindliche Vorgaben zu machen. Ob es sinnvoll ist, dem Bund solche Kompetenzen zu erteilen, soll im Rahmen der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes geprüft werden.</p>
- <p>Der Staatsrat des Kantons Freiburg will rund 550 000 Quadratmeter Landwirtschaftsland in eine Industriezone umzonen. Damit soll planerisch sichergestellt werden, dass sich ein amerikanischer Konzern mit einer Pharmafabrik, welche rund 1200 Arbeitsplätze bringen soll, allenfalls im Kanton Freiburg ansiedeln kann.</p><p>1. Ist diese Umzonung aus der Sicht des Bundesrates bundesrechtskonform?</p><p>2. Muss der Bundesrat nicht seine Verantwortung in der Raumplanung wahrnehmen und kantonsübergreifend koordinierend eingreifen, damit nicht im Standortwettbewerb das Raumplanungsgesetz überstrapaziert bzw. ausgehebelt wird?</p><p>3. Sollte sich der Bundesrat nicht besser mit allen Mitteln für den Standort in Yverdon einsetzen, um zu erreichen, dass sich der amerikanische Konzern hoffentlich in der Schweiz ansiedelt?</p>
- Soll man die Raumplanung wegen Kantönligeist und Wirtschaftsinteressen über den Haufen werfen?
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