Neues Vormundschaftsrecht

ShortId
04.5257
Id
20045257
Updated
28.07.2023 07:06
Language
de
Title
Neues Vormundschaftsrecht
AdditionalIndexing
28;Vormundschaft;Inkrafttreten des Gesetzes
1
  • L04K01030110, Vormundschaft
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
Texts
  • <p>Die Vernehmlassungsfrist betreffend die Gesamtrevision des Vormundschaftsrechtes und das Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist auf Wunsch der Kantone verlängert worden und am 15. März 2004 abgelaufen. Am 27. Oktober 2004 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Die Vorlage wurde in den eingegangenen Stellungnahmen grossmehrheitlich begrüsst; die grundsätzliche Zustimmung ging jedoch einher mit vielfältiger Detailkritik. Breite Zustimmung fand jedenfalls das Hauptanliegen der Revision, nämlich die Abkehr von der Fixierung auf bestimmte Typen behördlicher Anordnungen (Entmündigung, Beiratschaft und Beistandschaft) und der Übergang zu einem System massgeschneiderter Massnahmen.</p><p>Die Verwaltung hat mit der Überarbeitung des Vorentwurfes begonnen; das EJPD ist beauftragt, dem Bundesrat in der ersten Jahreshälfte 2006 die Botschaft vorzulegen, und zwar mit der Vorgabe, dass die Erwachsenenschutzbehörde nicht zwingend ein Gericht sein wird. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Organisation der Erwachsenenschutzbehörde als interdisziplinär zusammengesetztes Fachgericht hat sich nämlich als der Hauptstreitpunkt der Revision erwiesen. Nicht bestritten war dagegen das Anliegen, das Vormundschaftswesen zu professionalisieren.</p><p>In Bezug auf die Inkraftsetzung ist zurzeit keine verbindliche Aussage möglich: Parlamentarische Beratungen von Vorlagen dieses Umfanges dauern erfahrungsgemäss mehrere Jahre. Zudem wird den Kantonen für die Anpassung des kantonalen Rechtes eine gewisse Frist einzuräumen sein.</p>
  • <p>Die Vernehmlassung zu einem neuen Vormundschaftsrecht hat bereits vor längerer Zeit stattgefunden. Die Antworten sollen ziemlich kontrovers ausgefallen sein.</p><p>Ich bin sehr daran interessiert, dass diese Revision zügig vorangetrieben wird, damit die zuständigen Behörden in den Gemeinden im Bereich des Vormundschaftswesens professioneller arbeiten können.</p><p>- Wie weit sind die Arbeiten zum neuen Vormundschaftsrecht gediehen?</p><p>- Wann wird die Botschaft den eidgenössischen Räten unterbreitet?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für die Inkraftsetzung aus?</p>
  • Neues Vormundschaftsrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vernehmlassungsfrist betreffend die Gesamtrevision des Vormundschaftsrechtes und das Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist auf Wunsch der Kantone verlängert worden und am 15. März 2004 abgelaufen. Am 27. Oktober 2004 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Die Vorlage wurde in den eingegangenen Stellungnahmen grossmehrheitlich begrüsst; die grundsätzliche Zustimmung ging jedoch einher mit vielfältiger Detailkritik. Breite Zustimmung fand jedenfalls das Hauptanliegen der Revision, nämlich die Abkehr von der Fixierung auf bestimmte Typen behördlicher Anordnungen (Entmündigung, Beiratschaft und Beistandschaft) und der Übergang zu einem System massgeschneiderter Massnahmen.</p><p>Die Verwaltung hat mit der Überarbeitung des Vorentwurfes begonnen; das EJPD ist beauftragt, dem Bundesrat in der ersten Jahreshälfte 2006 die Botschaft vorzulegen, und zwar mit der Vorgabe, dass die Erwachsenenschutzbehörde nicht zwingend ein Gericht sein wird. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Organisation der Erwachsenenschutzbehörde als interdisziplinär zusammengesetztes Fachgericht hat sich nämlich als der Hauptstreitpunkt der Revision erwiesen. Nicht bestritten war dagegen das Anliegen, das Vormundschaftswesen zu professionalisieren.</p><p>In Bezug auf die Inkraftsetzung ist zurzeit keine verbindliche Aussage möglich: Parlamentarische Beratungen von Vorlagen dieses Umfanges dauern erfahrungsgemäss mehrere Jahre. Zudem wird den Kantonen für die Anpassung des kantonalen Rechtes eine gewisse Frist einzuräumen sein.</p>
    • <p>Die Vernehmlassung zu einem neuen Vormundschaftsrecht hat bereits vor längerer Zeit stattgefunden. Die Antworten sollen ziemlich kontrovers ausgefallen sein.</p><p>Ich bin sehr daran interessiert, dass diese Revision zügig vorangetrieben wird, damit die zuständigen Behörden in den Gemeinden im Bereich des Vormundschaftswesens professioneller arbeiten können.</p><p>- Wie weit sind die Arbeiten zum neuen Vormundschaftsrecht gediehen?</p><p>- Wann wird die Botschaft den eidgenössischen Räten unterbreitet?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für die Inkraftsetzung aus?</p>
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