Personal aus Landwirtschaft und Hotellerie aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Bewilligungen für das Jahr 2005

ShortId
04.5259
Id
20045259
Updated
28.07.2023 08:44
Language
de
Title
Personal aus Landwirtschaft und Hotellerie aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Bewilligungen für das Jahr 2005
AdditionalIndexing
2811;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausländerkontingent;Hotellerie
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
  • L05K0101010308, Hotellerie
Texts
  • <p>Die bis ins Jahr 2011 vorgesehenen Höchstzahlen für Aufenthalterbewilligungen (von 900 bis 3000) und Kurzaufenthalterbewilligungen (von 9000 bis 29 000) an Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten sind das Resultat der Verhandlungen und im Protokoll festgelegt; sie gelten erst ab Inkrafttreten der Ausdehnung. Die Schweiz hat jedoch eine Erklärung zum Protokoll abgegeben. Demzufolge stellt sie für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten ab Unterzeichnung dieses Abkommens bis zu dessen Inkrafttreten 700 Aufenthalterbewilligungen und 2500 Kurzaufenthalterbewilligungen zur Verfügung (s. Ende des Protokolls vom 26. Oktober 2004).</p><p>Die Schweiz könnte zwar autonom jederzeit über die eingegangenen Kontingentsverpflichtungen hinausgehen. Dank der vorgesehenen Regelung trägt der Bundesrat jedoch der Tatsache Rechnung, dass die politische Entscheidfindung in der Schweiz noch nicht abgeschlossen ist und eine gewisse Zeit dauert. Mit der relativ bescheidenen Anzahl Bewilligungen auf der Basis der aktuellen Zulassungsbestimmungen für Drittstaatsangehörige will der Bundesrat vermeiden, dass diese politische Entscheidfindung beim Abkommen durch eine zu hohe Zahl Bewilligungen präjudiziert werden könnte. Kommt hinzu, dass das Gastgewerbe seine Personalbedürfnisse zurzeit ohne grössere Probleme aus der bisherigen EU abdecken kann.</p>
  • <p>In einem Rundschreiben an die Kantone wird festgehalten, dass die Zahl der Bewilligungen B für Jahresaufenthalter schrittweise von 900 auf 3000 und diejenige der Bewilligungen L für Kurzaufenthalter schrittweise von 9000 auf 29 000 erhöht werden.</p><p>Warum will der Bundesrat allein für das Jahr 2005 die Anzahl Bewilligungen für Kurzaufenthalter auf 2500 limitieren, die Bewilligungen für den Landwirtschafts- und Hotelleriebereich eingerechnet?</p><p>Diese übertrieben restriktive Massnahme lässt nur den Personalmangel in diesen Sektoren fortbestehen.</p>
  • Personal aus Landwirtschaft und Hotellerie aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Bewilligungen für das Jahr 2005
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bis ins Jahr 2011 vorgesehenen Höchstzahlen für Aufenthalterbewilligungen (von 900 bis 3000) und Kurzaufenthalterbewilligungen (von 9000 bis 29 000) an Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten sind das Resultat der Verhandlungen und im Protokoll festgelegt; sie gelten erst ab Inkrafttreten der Ausdehnung. Die Schweiz hat jedoch eine Erklärung zum Protokoll abgegeben. Demzufolge stellt sie für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten ab Unterzeichnung dieses Abkommens bis zu dessen Inkrafttreten 700 Aufenthalterbewilligungen und 2500 Kurzaufenthalterbewilligungen zur Verfügung (s. Ende des Protokolls vom 26. Oktober 2004).</p><p>Die Schweiz könnte zwar autonom jederzeit über die eingegangenen Kontingentsverpflichtungen hinausgehen. Dank der vorgesehenen Regelung trägt der Bundesrat jedoch der Tatsache Rechnung, dass die politische Entscheidfindung in der Schweiz noch nicht abgeschlossen ist und eine gewisse Zeit dauert. Mit der relativ bescheidenen Anzahl Bewilligungen auf der Basis der aktuellen Zulassungsbestimmungen für Drittstaatsangehörige will der Bundesrat vermeiden, dass diese politische Entscheidfindung beim Abkommen durch eine zu hohe Zahl Bewilligungen präjudiziert werden könnte. Kommt hinzu, dass das Gastgewerbe seine Personalbedürfnisse zurzeit ohne grössere Probleme aus der bisherigen EU abdecken kann.</p>
    • <p>In einem Rundschreiben an die Kantone wird festgehalten, dass die Zahl der Bewilligungen B für Jahresaufenthalter schrittweise von 900 auf 3000 und diejenige der Bewilligungen L für Kurzaufenthalter schrittweise von 9000 auf 29 000 erhöht werden.</p><p>Warum will der Bundesrat allein für das Jahr 2005 die Anzahl Bewilligungen für Kurzaufenthalter auf 2500 limitieren, die Bewilligungen für den Landwirtschafts- und Hotelleriebereich eingerechnet?</p><p>Diese übertrieben restriktive Massnahme lässt nur den Personalmangel in diesen Sektoren fortbestehen.</p>
    • Personal aus Landwirtschaft und Hotellerie aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Bewilligungen für das Jahr 2005

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