Einfluss des Bundesrates beim Entwickeln des neuen Lohnausweises

ShortId
04.5260
Id
20045260
Updated
28.07.2023 09:24
Language
de
Title
Einfluss des Bundesrates beim Entwickeln des neuen Lohnausweises
AdditionalIndexing
15;24;Lohn;Eidgenössische Steuerverwaltung;Steuererklärung;Kompetenzregelung;Formular;Kanton
1
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K11070603, Steuererklärung
  • L03K020214, Formular
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Für den Vollzug der Einkommensteuergesetzgebung von Bund und Kantonen sind die 26 kantonalen Steuerverwaltungen zuständig. Dazu gehört auch die Gestaltung von Formularen wie die Steuererklärung oder der Lohnausweis. Es liegt im Interesse der Steuerzahler, dass diese Formulare in allen Kantonen möglichst einheitlich sind.</p><p>Die 26 kantonalen Steuerverwaltungen haben sich in der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zusammengeschlossen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist ebenfalls Mitglied der SSK. Hauptaufgaben der SSK sind die Koordination der Arbeiten zwischen den Steuerbehörden und die Umsetzung der Steuerharmonisierung. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung des Formularwesens.</p><p>Politisch verantwortlich für die Arbeit der kantonalen Steuerverwaltungen ist regelmässig die zuständige kantonale Finanzdirektorin oder der zuständige kantonale Finanzdirektor. Diese wiederum organisieren sich in der Finanzdirektorenkonferenz. Diese hat sich als Schirmherrin der SSK dem Projekt Neuer Lohnausweis intensiv angenommen.</p><p>Politisch verantwortlich für die Arbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Dieser wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung laufend über den Stand des Projektes Neuer Lohnausweis unterrichtet. Dabei wurden gewisse Fragen eingehend besprochen.</p><p>Weder der Bundesrat noch das EFD haben der SSK bezüglich Ausgestaltung des neuen Lohnausweises verbindliche Vorgaben gemacht. Sie hätten das auch nicht direkt tun können. Der Chef des EFD hat aber in diversen Gesprächen mit Mitarbeitern der Eidgenössischen Steuerverwaltung insbesondere seinen festen Willen deutlich gemacht, den administrativen Aufwand für die Wirtschaft auch beim neuen Lohnausweis möglichst klein zu halten. Die Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben sich bei den Arbeiten innerhalb der SSK an die Vorgaben des Chefs EFD gehalten.</p><p>Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass es am 24. November 2004 anlässlich einer mehr als dreistündigen Sitzung gelungen ist, zwischen Vertretern der Wirtschaft und der Kantone zu vermitteln und bezüglich neuem Lohnausweis eine Einigung zu erzielen.</p>
  • <p>Die Korrespondenz zwischen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) und dem Schweizerischen Gewerbeverband lässt die Vermutung zu, dass die Kantonsregierungen oder die FDK gegenüber der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) keine Weisungskompetenz bei der Ausgestaltung des neuen Lohnausweises besitzen.</p><p>Trifft diese Vermutung auch für das Verhältnis des Bundesrates zur SSK zu?</p><p>Welche verbindlichen Vorgaben hat der Bundesrat oder das Finanzdepartement der SSK in Bezug auf die Verminderung des administrativen Aufwandes bei der Ausgestaltung des neuen Lohnausweises gemacht?</p>
  • Einfluss des Bundesrates beim Entwickeln des neuen Lohnausweises
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für den Vollzug der Einkommensteuergesetzgebung von Bund und Kantonen sind die 26 kantonalen Steuerverwaltungen zuständig. Dazu gehört auch die Gestaltung von Formularen wie die Steuererklärung oder der Lohnausweis. Es liegt im Interesse der Steuerzahler, dass diese Formulare in allen Kantonen möglichst einheitlich sind.</p><p>Die 26 kantonalen Steuerverwaltungen haben sich in der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zusammengeschlossen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist ebenfalls Mitglied der SSK. Hauptaufgaben der SSK sind die Koordination der Arbeiten zwischen den Steuerbehörden und die Umsetzung der Steuerharmonisierung. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung des Formularwesens.</p><p>Politisch verantwortlich für die Arbeit der kantonalen Steuerverwaltungen ist regelmässig die zuständige kantonale Finanzdirektorin oder der zuständige kantonale Finanzdirektor. Diese wiederum organisieren sich in der Finanzdirektorenkonferenz. Diese hat sich als Schirmherrin der SSK dem Projekt Neuer Lohnausweis intensiv angenommen.</p><p>Politisch verantwortlich für die Arbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Dieser wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung laufend über den Stand des Projektes Neuer Lohnausweis unterrichtet. Dabei wurden gewisse Fragen eingehend besprochen.</p><p>Weder der Bundesrat noch das EFD haben der SSK bezüglich Ausgestaltung des neuen Lohnausweises verbindliche Vorgaben gemacht. Sie hätten das auch nicht direkt tun können. Der Chef des EFD hat aber in diversen Gesprächen mit Mitarbeitern der Eidgenössischen Steuerverwaltung insbesondere seinen festen Willen deutlich gemacht, den administrativen Aufwand für die Wirtschaft auch beim neuen Lohnausweis möglichst klein zu halten. Die Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben sich bei den Arbeiten innerhalb der SSK an die Vorgaben des Chefs EFD gehalten.</p><p>Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass es am 24. November 2004 anlässlich einer mehr als dreistündigen Sitzung gelungen ist, zwischen Vertretern der Wirtschaft und der Kantone zu vermitteln und bezüglich neuem Lohnausweis eine Einigung zu erzielen.</p>
    • <p>Die Korrespondenz zwischen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) und dem Schweizerischen Gewerbeverband lässt die Vermutung zu, dass die Kantonsregierungen oder die FDK gegenüber der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) keine Weisungskompetenz bei der Ausgestaltung des neuen Lohnausweises besitzen.</p><p>Trifft diese Vermutung auch für das Verhältnis des Bundesrates zur SSK zu?</p><p>Welche verbindlichen Vorgaben hat der Bundesrat oder das Finanzdepartement der SSK in Bezug auf die Verminderung des administrativen Aufwandes bei der Ausgestaltung des neuen Lohnausweises gemacht?</p>
    • Einfluss des Bundesrates beim Entwickeln des neuen Lohnausweises

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