Stadtpolizei Zürich. FC-Basel-Fans

ShortId
04.5264
Id
20045264
Updated
28.07.2023 07:25
Language
de
Title
Stadtpolizei Zürich. FC-Basel-Fans
AdditionalIndexing
28;Fussball;Sport;öffentliche Ordnung;Zürich (Kanton);Gewalt;Polizeikontrolle
1
  • L05K0101010204, Fussball
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L04K01010102, Sport
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat zählt die Gewährleistung der inneren Sicherheit zu den prioritären staatlichen Aufgaben. Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die innere Sicherheit. Das Vorgehen der Stadtpolizei Zürich erfolgte im Rahmen der kantonalen Polizeihoheit. Es obliegt deshalb nicht dem Bundesrat, diesen Einsatz sowie dessen Verhältnismässigkeit zu beurteilen.</p><p>2. Die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, obwohl die "klassische" Hooligan-Szene nur leicht angewachsen ist. Die Gewalt wird zunehmend auch von sportlich wenig interessierten Leuten ausgeübt. Dabei handelt es sich vielfach um sehr junge Randalierer. Die meisten Randalierer im Umfeld von Sportveranstaltungen scheuen persönliche Untaten ausserhalb der schützenden Anonymität. Durch die kollektive Gewaltanwendung fühlen sie sich einer individuellen Verantwortung entzogen. Deshalb ist es wichtig, diese Personen zu identifizieren und ihrer individuellen Verantwortung zuzuführen. Eine Voraussetzung dieser Deanonymisierung stellt die Schaffung einer zentralen Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen dar. Im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS I) sollen Rechtsgrundlagen für Massnahmen zur Bekämpfung des gewalttätigen Hooliganismus geschaffen werden.</p>
  • <p>Der Einsatz der Stadtpolizei Zürich vom Sonntag, 5. Dezember 2004, im Rahmen der Aktion gegen die im offiziellen Extrazug angereisten FC-Basel-Fans wurde im Laufe der vergangenen Tage massiv kritisiert.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass:</p><p>a. nicht gezielt vorgegangen wurde, sondern ganze 427 der insgesamt 650 Zugpassagiere vorübergehend festgenommen und teilweise mit mittels Kabelbinder auf dem Rücken verbundenen Händen abgeführt wurden;</p><p>b. auch zahlreiche Minderjährige von dieser Aktion betroffen waren;</p><p>c. bereits vor einer ersten Selektion in harmlose und gewaltbereite Fans Tränengas eingesetzt wurde,</p><p>muss die Verhältnismässigkeit dieses Vorgehens offensichtlich infrage gestellt werden.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aktion der Zürcher Stadtpolizei, wie deren Verhältnismässigkeit sowie die Wirkung auf das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat Schweiz?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat meine Vermutung, dass dieses Vorgehen der Zürcher Stadtpolizei das ungelöste schweizweite Sicherheitsproblem im Rahmen von Sportveranstaltungen widerspiegelt, und wie ist Letzteres zu lösen?</p>
  • Stadtpolizei Zürich. FC-Basel-Fans
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat zählt die Gewährleistung der inneren Sicherheit zu den prioritären staatlichen Aufgaben. Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die innere Sicherheit. Das Vorgehen der Stadtpolizei Zürich erfolgte im Rahmen der kantonalen Polizeihoheit. Es obliegt deshalb nicht dem Bundesrat, diesen Einsatz sowie dessen Verhältnismässigkeit zu beurteilen.</p><p>2. Die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, obwohl die "klassische" Hooligan-Szene nur leicht angewachsen ist. Die Gewalt wird zunehmend auch von sportlich wenig interessierten Leuten ausgeübt. Dabei handelt es sich vielfach um sehr junge Randalierer. Die meisten Randalierer im Umfeld von Sportveranstaltungen scheuen persönliche Untaten ausserhalb der schützenden Anonymität. Durch die kollektive Gewaltanwendung fühlen sie sich einer individuellen Verantwortung entzogen. Deshalb ist es wichtig, diese Personen zu identifizieren und ihrer individuellen Verantwortung zuzuführen. Eine Voraussetzung dieser Deanonymisierung stellt die Schaffung einer zentralen Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen dar. Im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS I) sollen Rechtsgrundlagen für Massnahmen zur Bekämpfung des gewalttätigen Hooliganismus geschaffen werden.</p>
    • <p>Der Einsatz der Stadtpolizei Zürich vom Sonntag, 5. Dezember 2004, im Rahmen der Aktion gegen die im offiziellen Extrazug angereisten FC-Basel-Fans wurde im Laufe der vergangenen Tage massiv kritisiert.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass:</p><p>a. nicht gezielt vorgegangen wurde, sondern ganze 427 der insgesamt 650 Zugpassagiere vorübergehend festgenommen und teilweise mit mittels Kabelbinder auf dem Rücken verbundenen Händen abgeführt wurden;</p><p>b. auch zahlreiche Minderjährige von dieser Aktion betroffen waren;</p><p>c. bereits vor einer ersten Selektion in harmlose und gewaltbereite Fans Tränengas eingesetzt wurde,</p><p>muss die Verhältnismässigkeit dieses Vorgehens offensichtlich infrage gestellt werden.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aktion der Zürcher Stadtpolizei, wie deren Verhältnismässigkeit sowie die Wirkung auf das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat Schweiz?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat meine Vermutung, dass dieses Vorgehen der Zürcher Stadtpolizei das ungelöste schweizweite Sicherheitsproblem im Rahmen von Sportveranstaltungen widerspiegelt, und wie ist Letzteres zu lösen?</p>
    • Stadtpolizei Zürich. FC-Basel-Fans

Back to List