Securepost AG

ShortId
04.5266
Id
20045266
Updated
27.07.2023 19:26
Language
de
Title
Securepost AG
AdditionalIndexing
34;freie Schlagwörter: Geldtransport;Post;Bargeld;Bewaffnung;Transportversicherung;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1103020101, Bargeld
  • L04K11100108, Transportversicherung
  • L03K040204, Bewaffnung
Texts
  • <p>1. Es trifft zu, dass die Post auf den 1. Januar 2005 eine eigene Werttransportfirma betreiben wird.</p><p>2. Der grösste Teil (d. h. etwa 80 Prozent des Transportvolumens) des von der Post beförderten Geldes stammt aus der Zu- und Abfuhr von Bargeld für die Poststellen. Dieses Geschäft betreibt die Post seit je.</p><p>In letzter Zeit hat die Post zur Ausnützung der bestehenden Infrastruktur Geldtransporte für Dritte übernommen. Diese Transporte der Post stellen einen sogenannten Wettbewerbsdienst dar. Die Post darf derartige Dienste anbieten, sie ist in diesem Bereich aber gemäss Artikel 9 des Postgesetzes gleich zu behandeln wie eine private Firma. Das heisst, es darf keine Quersubventionierung dieser Dienstleistungen aus dem Monopol erfolgen. Ebenso sind selbstredend die kartellrechtlichen Vorschriften anzuwenden.</p><p>3. Das Risiko für den Transport der eigenen Gelder trägt die Post. Für die Absicherung dieser Transporte hat sich die Post entsprechend versichert. Dieselbe Lösung gilt für die im Auftrage Dritter beförderten Gelder.</p><p>Für den Transport grosser Beträge und für Transporte während der Nacht zieht die Post private Werttransportfirmen bei. In diesen Fällen übernimmt die beauftragte private Firma die Versicherungspflicht.</p><p>4. Wie auch in der Vergangenheit werden die Mitarbeiter für das Einsammeln der Gelder nicht bewaffnet.</p>
  • <p>1. Trifft es zu, dass die Post ab 1. Januar 2005 eine eigene Werttransportfirma unter dem Namen Securepost AG betreiben will? Wenn ja:</p><p>2. Wie wird sicher gestellt, dass Securepost nicht mit Bundesgeldern quersubventioniert wird (z. B. zollbefreiter Treibstoff) und dass private Anbieter nicht benachteiligt werden?</p><p>3. Wer trägt das erhebliche Risiko solcher Werttransporte (Raubüberfälle, Diebstähle, Geiselnahmen)? Besteht dafür eine Versicherungspolice oder trägt die Post bzw. der Bund das Risiko?</p><p>4. Ist vorgesehen, dass auch die Mitarbeiter von Securepost - wie üblicherweise die Mitarbeiter der Werttransportbranche - bewaffnet werden? Liegen entsprechende Waffentragbewilligungen bzw. die kantonalen Bewilligungen zum Betreiben von Werttransporten vor?</p>
  • Securepost AG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es trifft zu, dass die Post auf den 1. Januar 2005 eine eigene Werttransportfirma betreiben wird.</p><p>2. Der grösste Teil (d. h. etwa 80 Prozent des Transportvolumens) des von der Post beförderten Geldes stammt aus der Zu- und Abfuhr von Bargeld für die Poststellen. Dieses Geschäft betreibt die Post seit je.</p><p>In letzter Zeit hat die Post zur Ausnützung der bestehenden Infrastruktur Geldtransporte für Dritte übernommen. Diese Transporte der Post stellen einen sogenannten Wettbewerbsdienst dar. Die Post darf derartige Dienste anbieten, sie ist in diesem Bereich aber gemäss Artikel 9 des Postgesetzes gleich zu behandeln wie eine private Firma. Das heisst, es darf keine Quersubventionierung dieser Dienstleistungen aus dem Monopol erfolgen. Ebenso sind selbstredend die kartellrechtlichen Vorschriften anzuwenden.</p><p>3. Das Risiko für den Transport der eigenen Gelder trägt die Post. Für die Absicherung dieser Transporte hat sich die Post entsprechend versichert. Dieselbe Lösung gilt für die im Auftrage Dritter beförderten Gelder.</p><p>Für den Transport grosser Beträge und für Transporte während der Nacht zieht die Post private Werttransportfirmen bei. In diesen Fällen übernimmt die beauftragte private Firma die Versicherungspflicht.</p><p>4. Wie auch in der Vergangenheit werden die Mitarbeiter für das Einsammeln der Gelder nicht bewaffnet.</p>
    • <p>1. Trifft es zu, dass die Post ab 1. Januar 2005 eine eigene Werttransportfirma unter dem Namen Securepost AG betreiben will? Wenn ja:</p><p>2. Wie wird sicher gestellt, dass Securepost nicht mit Bundesgeldern quersubventioniert wird (z. B. zollbefreiter Treibstoff) und dass private Anbieter nicht benachteiligt werden?</p><p>3. Wer trägt das erhebliche Risiko solcher Werttransporte (Raubüberfälle, Diebstähle, Geiselnahmen)? Besteht dafür eine Versicherungspolice oder trägt die Post bzw. der Bund das Risiko?</p><p>4. Ist vorgesehen, dass auch die Mitarbeiter von Securepost - wie üblicherweise die Mitarbeiter der Werttransportbranche - bewaffnet werden? Liegen entsprechende Waffentragbewilligungen bzw. die kantonalen Bewilligungen zum Betreiben von Werttransporten vor?</p>
    • Securepost AG

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