UN-Klimakonferenz in Buenos Aires
- ShortId
-
04.5270
- Id
-
20045270
- Updated
-
14.11.2025 08:37
- Language
-
de
- Title
-
UN-Klimakonferenz in Buenos Aires
- AdditionalIndexing
-
04;Konferenz UNO;öffentliche Finanzierung;Klimaveränderung;UVEK
- 1
-
- L04K15040205, Konferenz UNO
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L03K080407, UVEK
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Delegation an der diesjährigen 10. Klimakonferenz (COP 10), die vom 6. bis zum 17. Dezember 2004 in Buenos Aires stattfindet, umfasst insgesamt 14 Vertreter bzw. Vertreterinnen. Nebst dem GS-UVEK (2) sind in der Delegation auch Mitarbeitende aus dem UVEK (7), dem EDA (1) sowie dem EVD (1) vertreten. Der Delegation gehören ferner drei Vertreter aus Kreisen ausserhalb der Bundesverwaltung an, namentlich eine Vertretung der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen. Bei der Bestellung der Schweizer Delegation hat sich der Bundesrat an die Vorgaben der bundesrätlichen Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationalen Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten vom 24. November 1999 gehalten. Demnach richtet sich die Grösse und Zusammensetzung der Verhandlungsdelegation nach den Erfordernissen der Konferenz, wobei bei der Auswahl der einzelnen Delegationsmitglieder die fachspezifische Kompetenz und die Verhandlungserfahrung im Vordergrund stehen. Bei der Bestellung der Delegation für die 10. Klimakonferenz war massgebend, dass sie einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik darstellt, indem sie einen Rückblick auf bisher Erreichtes erlaubt, vor allem aber dazu dient, die Weichen für den Verpflichtungszeitraum nach 2012 zu stellen.</p><p>Die Reise- und Aufenthaltskosten der drei Delegierten, die nicht der Bundesverwaltung angehören, werden vom Bund übernommen. Diese Regelung ist nicht aussergewöhnlich, sondern entspricht der gängigen Praxis. Die Funktion dieser nicht im Bundesdienst stehenden Personen ist es, einerseits ihr Expertenwissen einzubringen, andererseits als Vertreter der Zivilgesellschaft als Bindeglied zwischen dem Bundesrat und der Öffentlichkeit zu wirken. In der Klimapolitik wurden seit dem Umweltgipfel von Rio de Janeiro (1992) stets drei Delegierte aus Nichtregierungskreisen in die bundesrätliche Delegation aufgenommen.</p><p>Die schweizerische Umweltpolitik fusst stark auf freiwilligen Massnahmen, insbesondere der Wirtschaft. Dass sie bei der Erarbeitung internationaler Vereinbarungen einbezogen wird, ist daher von grosser Nützlichkeit.</p>
- <p>Wie gross ist die Schweizer Delegation an der Klimakonferenz in Argentinien, und wie setzt sich diese zusammen (Departemente, Mitarbeiter Bundesverwaltung und externe Experten)?</p><p>Ist es richtig, dass der Bund auch für Dritte, also nicht im Bundesdienst stehende Personen, die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt?</p><p>Wenn ja, was sind die Gründe dafür?</p>
- UN-Klimakonferenz in Buenos Aires
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Delegation an der diesjährigen 10. Klimakonferenz (COP 10), die vom 6. bis zum 17. Dezember 2004 in Buenos Aires stattfindet, umfasst insgesamt 14 Vertreter bzw. Vertreterinnen. Nebst dem GS-UVEK (2) sind in der Delegation auch Mitarbeitende aus dem UVEK (7), dem EDA (1) sowie dem EVD (1) vertreten. Der Delegation gehören ferner drei Vertreter aus Kreisen ausserhalb der Bundesverwaltung an, namentlich eine Vertretung der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen. Bei der Bestellung der Schweizer Delegation hat sich der Bundesrat an die Vorgaben der bundesrätlichen Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationalen Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten vom 24. November 1999 gehalten. Demnach richtet sich die Grösse und Zusammensetzung der Verhandlungsdelegation nach den Erfordernissen der Konferenz, wobei bei der Auswahl der einzelnen Delegationsmitglieder die fachspezifische Kompetenz und die Verhandlungserfahrung im Vordergrund stehen. Bei der Bestellung der Delegation für die 10. Klimakonferenz war massgebend, dass sie einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik darstellt, indem sie einen Rückblick auf bisher Erreichtes erlaubt, vor allem aber dazu dient, die Weichen für den Verpflichtungszeitraum nach 2012 zu stellen.</p><p>Die Reise- und Aufenthaltskosten der drei Delegierten, die nicht der Bundesverwaltung angehören, werden vom Bund übernommen. Diese Regelung ist nicht aussergewöhnlich, sondern entspricht der gängigen Praxis. Die Funktion dieser nicht im Bundesdienst stehenden Personen ist es, einerseits ihr Expertenwissen einzubringen, andererseits als Vertreter der Zivilgesellschaft als Bindeglied zwischen dem Bundesrat und der Öffentlichkeit zu wirken. In der Klimapolitik wurden seit dem Umweltgipfel von Rio de Janeiro (1992) stets drei Delegierte aus Nichtregierungskreisen in die bundesrätliche Delegation aufgenommen.</p><p>Die schweizerische Umweltpolitik fusst stark auf freiwilligen Massnahmen, insbesondere der Wirtschaft. Dass sie bei der Erarbeitung internationaler Vereinbarungen einbezogen wird, ist daher von grosser Nützlichkeit.</p>
- <p>Wie gross ist die Schweizer Delegation an der Klimakonferenz in Argentinien, und wie setzt sich diese zusammen (Departemente, Mitarbeiter Bundesverwaltung und externe Experten)?</p><p>Ist es richtig, dass der Bund auch für Dritte, also nicht im Bundesdienst stehende Personen, die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt?</p><p>Wenn ja, was sind die Gründe dafür?</p>
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