Änderung von Artikel 371 StGB (Strafregister)

ShortId
05.300
Id
20050300
Updated
10.04.2024 18:46
Language
de
Title
Änderung von Artikel 371 StGB (Strafregister)
AdditionalIndexing
12;Strafgesetzbuch;Personendaten;strafbare Handlung;Strafregister
1
  • L04K05010113, Strafregister
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 371 des Strafgesetzbuches (BBl 2002 8240) soll vor seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 dahingehend revidiert werden, dass im schriftlichen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister für Privatpersonen nicht nur Berufsverbote und Freiheitsstrafen wegen Verbrechen enthalten sind, sondern auch Verurteilungen wegen Vergehen. Nur so wird ersichtlich, dass beispielsweise ein angehender Lehrer wegen Exhibitionismus oder ein angehender Polizist wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeiten verurteilt wurde.</p>
  • Änderung von Artikel 371 StGB (Strafregister)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 371 des Strafgesetzbuches (BBl 2002 8240) soll vor seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 dahingehend revidiert werden, dass im schriftlichen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister für Privatpersonen nicht nur Berufsverbote und Freiheitsstrafen wegen Verbrechen enthalten sind, sondern auch Verurteilungen wegen Vergehen. Nur so wird ersichtlich, dass beispielsweise ein angehender Lehrer wegen Exhibitionismus oder ein angehender Polizist wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeiten verurteilt wurde.</p>
    • Änderung von Artikel 371 StGB (Strafregister)

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