Steuerbefreiung von Entgelten für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit

ShortId
05.308
Id
20050308
Updated
10.04.2024 17:24
Language
de
Title
Steuerbefreiung von Entgelten für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit
AdditionalIndexing
24;freie Schlagwörter: http://www.so.ch/de/data/pdf/parlament/krg/2005/112-2005.pdf;Steuerbefreiung;Steuerabzug;politisches Amt;freiwillige Arbeit;ehrenamtliche Tätigkeit
1
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K08020331, politisches Amt
  • L05K0101030201, ehrenamtliche Tätigkeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:</p><p>Entgelte, die für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden, sollen bis zu einem festzulegenden Betrag von der Steuerpflicht befreit werden. Der Bund soll einen solchen Freibetrag für die direkte Bundessteuer festlegen und über das Steuerharmonisierungsgesetz diesen Abzug auch für die Staatssteuer vorsehen.</p>
  • Steuerbefreiung von Entgelten für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:</p><p>Entgelte, die für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden, sollen bis zu einem festzulegenden Betrag von der Steuerpflicht befreit werden. Der Bund soll einen solchen Freibetrag für die direkte Bundessteuer festlegen und über das Steuerharmonisierungsgesetz diesen Abzug auch für die Staatssteuer vorsehen.</p>
    • Steuerbefreiung von Entgelten für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit

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