Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene

ShortId
05.309
Id
20050309
Updated
10.04.2024 17:13
Language
de
Title
Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
AdditionalIndexing
48;Dieselkraftstoff;Staub;Verschmutzung durch das Auto;luftverunreinigender Stoff;Motorfahrzeugsteuer;Energieverbrauch;Gütezeichen;Abgas;Energieeinsparung
1
  • L04K11070104, Motorfahrzeugsteuer
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
  • L06K170401010103, Dieselkraftstoff
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L06K060201010102, Staub
  • L06K060201010101, Abgas
  • L05K0701010304, Gütezeichen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die Automobilsteuer auf Bundesebene ist im Sinne eines Bonus-Malus-Systems zur Förderung energieeffizienter und umweltfreundlicher Fahrzeuge zu ändern. Der maximale Steuersatz ist auf 8 Prozent festzulegen.</p><p>2. Die Steuer wird für alle Fahrzeugtypen durch den Bund festgelegt und berücksichtigt die Energieeffizienz, den Schadstoffausstoss und allfällige weitere ökologische Kriterien. Zu begünstigen sind insbesondere Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (wie die Kombination von Hybrid- und Verbrennungsmotor sowie von Gas- und Verbrennungsmotor).</p><p>3. Das heutige System der Energieetikette ist zu verbessern. Bei Dieselfahrzeugen ist insbesondere der Ausstoss von Feinstaub zu berücksichtigen. Die massgebenden Angaben sind in die Typengenehmigungen aufzunehmen. </p><p>4. Die Kriterien werden gestützt auf die technische Entwicklung und auf die internationalen Normen alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.</p><p>5. Die Gesetzesänderung soll haushaltsneutral erfolgen.</p>
  • Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die Automobilsteuer auf Bundesebene ist im Sinne eines Bonus-Malus-Systems zur Förderung energieeffizienter und umweltfreundlicher Fahrzeuge zu ändern. Der maximale Steuersatz ist auf 8 Prozent festzulegen.</p><p>2. Die Steuer wird für alle Fahrzeugtypen durch den Bund festgelegt und berücksichtigt die Energieeffizienz, den Schadstoffausstoss und allfällige weitere ökologische Kriterien. Zu begünstigen sind insbesondere Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (wie die Kombination von Hybrid- und Verbrennungsmotor sowie von Gas- und Verbrennungsmotor).</p><p>3. Das heutige System der Energieetikette ist zu verbessern. Bei Dieselfahrzeugen ist insbesondere der Ausstoss von Feinstaub zu berücksichtigen. Die massgebenden Angaben sind in die Typengenehmigungen aufzunehmen. </p><p>4. Die Kriterien werden gestützt auf die technische Entwicklung und auf die internationalen Normen alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.</p><p>5. Die Gesetzesänderung soll haushaltsneutral erfolgen.</p>
    • Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene

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