Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen

ShortId
05.415
Id
20050415
Updated
10.02.2026 20:38
Language
de
Title
Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen
AdditionalIndexing
15;24;Randregion;Steuersenkung;Spielunternehmen;Berggebiet;Fremdenverkehrspolitik;Steuer;Gesetz;Regionalpolitik
1
  • L05K0101010602, Spielunternehmen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L03K110702, Steuer
  • L05K0101010306, Fremdenverkehrspolitik
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Spielbanken strebte man einerseits fiskalische Einnahmen für Bund und Kantone, anderseits aber explizit auch die Förderung des Tourismus - insbesondere in peripheren Gebieten - an. Die fiskalischen Ziele konnten dank den zentral gelegenen, ertragsstarken Casinos erreicht werden. Dies gilt leider nicht für das gleichrangige Ziel der Tourismusförderung. Die touristischen Casinos in Arosa und Zermatt mussten bereits schliessen, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gefährden auch die noch bestehenden Betriebe in der Peripherie. Eine Überprüfung und Anpassung der geltenden Rahmenbedingungen ist deshalb unabdingbar. Dies aus drei Gründen: </p><p>1. Aus touristischer Sicht </p><p>Ein attraktives, gut geführtes Casino ist im Produkte-Mix bekannter Tourismusorte und für deren Positionierung im Markt von grosser strategischer Bedeutung. Ein Casino stärkt die touristische Wettbewerbsfähigkeit und gehört heute zum Angebot eines "Premium-Ferienortes". Vor allem Bergferienorte wie Davos und St. Moritz, die zunehmend mit Kitzbühel und Bad Gastein verglichen werden, sind wie ihre österreichischen Mitbewerber auf ein Gesamtangebot mit Spielbank angewiesen, um konkurrenzfähig bleiben zu können. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Casinos in die touristische Infrastruktur investiert haben und auf diese Weise zu einem wichtigen Partner des lokalen Tourismus geworden sind.</p><p>Es wäre ausserordentlich zu bedauern, wenn nach der Schliessung der Spielbanken in Arosa und Zermatt noch weitere touristische Casinos über die Klinge springen müssten. Den Casinos in Davos und St. Moritz ist es bislang gelungen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hat den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen dieser Betriebe Rechnung getragen, indem er den Basisabgabesatz gestützt auf Artikel 41 Absatz 4 SBG auf 20 Prozent festsetzte. Sollte sich der Basisabgabesatz allerdings wie gesetzlich vorgesehen nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre automatisch verdoppeln (Mindestsatz von 40 Prozent gemäss Art. 41 Abs. 3 SBG), müssten diese Casinos ihren Betrieb zwangsläufig einstellen. Diese Zerstörung touristischer Infrastruktur würde für die betroffenen Tourismusorte einen grossen Wettbewerbsnachteil darstellen und sich negativ auf das Image der Schweiz als internationale Feriendestination auswirken.</p><p>2. Aus volkswirtschaftlicher Sicht</p><p>Der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen der Casinos ergibt sich aus den Steuern des Betriebes und seiner Angestellten. Die spielfreudigen internationalen Touristinnen und Touristen tragen zudem zu den Exporteinnahmen der Schweiz bei und geben allfällige Spielgewinne in der Regel vor Ort wieder aus. Spielbanken wie in Davos und St. Moritz bieten zusätzliche interessante Arbeitsplätze an und tragen damit zur Arbeits- und Einkommenssicherung im Berggebiet bei. Der gesetzlich vorgesehene Steueranstieg würde einmal mehr Betriebe in den touristischen Berggebieten treffen, die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres saisonalen Betriebes sowieso schon anfälliger sind auf Ertragsschwankungen als grössere Betriebe in städtischen Agglomerationen. Die volkswirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der touristischen Casinos darf nicht durch eine Erhöhung der Spielbankenabgabe infrage gestellt werden. Dies stände im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 2 SBG, wonach mit dem Spielbankengesetz auch der Tourismus gefördert werden soll.</p><p>3. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht</p><p>Den Spielbanken in Tourismusregionen ist es trotz maximaler Reduktion der Kosten und erheblichen Anstrengungen zur Gewinnung von neuen Gästen noch nicht gelungen, in die Gewinnzone zu gelangen. Die gesetzlich vorgesehene vierjährige Anlaufphase ist für diese Betriebe aufgrund ihrer besonders schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst bei strikter Kostenkontrolle und optimaler Ausschöpfung des Marktpotenzials zu kurz, um die Gewinnschwelle überschreiten zu können. Diese Betriebe sind deshalb durch die gesetzlich vorgesehene automatische Verdoppelung des Abgabesatzes nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre direkt in ihrer Existenz gefährdet. Dies bestätigt auch eine von der Hanser und Partner AG erstellte betriebswirtschaftliche Analyse der Spielbanken in Davos und St. Moritz. Die Untersuchung zeigt, dass die beiden Casinos nur dann rentabel betrieben werden können, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind:</p><p>1. Der Bruttospielertrag muss durch einen Ausbau der Stammkundschaft bzw. durch höhere Ausgaben pro Gast gesteigert werden.</p><p>2. Die Kosten dürfen in den nächsten Jahren nicht anwachsen.</p><p>3. Die heutige Spielbankenabgabe darf nicht erhöht werden.</p><p>Während die ersten beiden Voraussetzungen die Spielbanken selbst betreffen und die möglichen Anstrengungen bereits unternommen wurden, liegt die dritte Voraussetzung in der Hand der Politik.</p><p>Fazit</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung der SBG wird keine Spielbank automatisch entlastet. Der Bundesrat erhält einzig die Möglichkeit, in begründeten Fällen auf eine Steuererhöhung zu verzichten. Dabei soll die Situation bezogen auf die einzelnen Casinos periodisch überprüft werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Der Abgabesatz einer Spielbank kann in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion ist periodisch in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festzulegen.</p>
  • Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Spielbanken strebte man einerseits fiskalische Einnahmen für Bund und Kantone, anderseits aber explizit auch die Förderung des Tourismus - insbesondere in peripheren Gebieten - an. Die fiskalischen Ziele konnten dank den zentral gelegenen, ertragsstarken Casinos erreicht werden. Dies gilt leider nicht für das gleichrangige Ziel der Tourismusförderung. Die touristischen Casinos in Arosa und Zermatt mussten bereits schliessen, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gefährden auch die noch bestehenden Betriebe in der Peripherie. Eine Überprüfung und Anpassung der geltenden Rahmenbedingungen ist deshalb unabdingbar. Dies aus drei Gründen: </p><p>1. Aus touristischer Sicht </p><p>Ein attraktives, gut geführtes Casino ist im Produkte-Mix bekannter Tourismusorte und für deren Positionierung im Markt von grosser strategischer Bedeutung. Ein Casino stärkt die touristische Wettbewerbsfähigkeit und gehört heute zum Angebot eines "Premium-Ferienortes". Vor allem Bergferienorte wie Davos und St. Moritz, die zunehmend mit Kitzbühel und Bad Gastein verglichen werden, sind wie ihre österreichischen Mitbewerber auf ein Gesamtangebot mit Spielbank angewiesen, um konkurrenzfähig bleiben zu können. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Casinos in die touristische Infrastruktur investiert haben und auf diese Weise zu einem wichtigen Partner des lokalen Tourismus geworden sind.</p><p>Es wäre ausserordentlich zu bedauern, wenn nach der Schliessung der Spielbanken in Arosa und Zermatt noch weitere touristische Casinos über die Klinge springen müssten. Den Casinos in Davos und St. Moritz ist es bislang gelungen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hat den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen dieser Betriebe Rechnung getragen, indem er den Basisabgabesatz gestützt auf Artikel 41 Absatz 4 SBG auf 20 Prozent festsetzte. Sollte sich der Basisabgabesatz allerdings wie gesetzlich vorgesehen nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre automatisch verdoppeln (Mindestsatz von 40 Prozent gemäss Art. 41 Abs. 3 SBG), müssten diese Casinos ihren Betrieb zwangsläufig einstellen. Diese Zerstörung touristischer Infrastruktur würde für die betroffenen Tourismusorte einen grossen Wettbewerbsnachteil darstellen und sich negativ auf das Image der Schweiz als internationale Feriendestination auswirken.</p><p>2. Aus volkswirtschaftlicher Sicht</p><p>Der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen der Casinos ergibt sich aus den Steuern des Betriebes und seiner Angestellten. Die spielfreudigen internationalen Touristinnen und Touristen tragen zudem zu den Exporteinnahmen der Schweiz bei und geben allfällige Spielgewinne in der Regel vor Ort wieder aus. Spielbanken wie in Davos und St. Moritz bieten zusätzliche interessante Arbeitsplätze an und tragen damit zur Arbeits- und Einkommenssicherung im Berggebiet bei. Der gesetzlich vorgesehene Steueranstieg würde einmal mehr Betriebe in den touristischen Berggebieten treffen, die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres saisonalen Betriebes sowieso schon anfälliger sind auf Ertragsschwankungen als grössere Betriebe in städtischen Agglomerationen. Die volkswirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der touristischen Casinos darf nicht durch eine Erhöhung der Spielbankenabgabe infrage gestellt werden. Dies stände im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 2 SBG, wonach mit dem Spielbankengesetz auch der Tourismus gefördert werden soll.</p><p>3. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht</p><p>Den Spielbanken in Tourismusregionen ist es trotz maximaler Reduktion der Kosten und erheblichen Anstrengungen zur Gewinnung von neuen Gästen noch nicht gelungen, in die Gewinnzone zu gelangen. Die gesetzlich vorgesehene vierjährige Anlaufphase ist für diese Betriebe aufgrund ihrer besonders schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst bei strikter Kostenkontrolle und optimaler Ausschöpfung des Marktpotenzials zu kurz, um die Gewinnschwelle überschreiten zu können. Diese Betriebe sind deshalb durch die gesetzlich vorgesehene automatische Verdoppelung des Abgabesatzes nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre direkt in ihrer Existenz gefährdet. Dies bestätigt auch eine von der Hanser und Partner AG erstellte betriebswirtschaftliche Analyse der Spielbanken in Davos und St. Moritz. Die Untersuchung zeigt, dass die beiden Casinos nur dann rentabel betrieben werden können, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind:</p><p>1. Der Bruttospielertrag muss durch einen Ausbau der Stammkundschaft bzw. durch höhere Ausgaben pro Gast gesteigert werden.</p><p>2. Die Kosten dürfen in den nächsten Jahren nicht anwachsen.</p><p>3. Die heutige Spielbankenabgabe darf nicht erhöht werden.</p><p>Während die ersten beiden Voraussetzungen die Spielbanken selbst betreffen und die möglichen Anstrengungen bereits unternommen wurden, liegt die dritte Voraussetzung in der Hand der Politik.</p><p>Fazit</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung der SBG wird keine Spielbank automatisch entlastet. Der Bundesrat erhält einzig die Möglichkeit, in begründeten Fällen auf eine Steuererhöhung zu verzichten. Dabei soll die Situation bezogen auf die einzelnen Casinos periodisch überprüft werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Der Abgabesatz einer Spielbank kann in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion ist periodisch in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festzulegen.</p>
    • Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Spielbanken strebte man einerseits fiskalische Einnahmen für Bund und Kantone, anderseits aber explizit auch die Förderung des Tourismus - insbesondere in peripheren Gebieten - an. Die fiskalischen Ziele konnten dank den zentral gelegenen, ertragsstarken Casinos erreicht werden. Dies gilt leider nicht für das gleichrangige Ziel der Tourismusförderung. Die touristischen Casinos in Arosa und Zermatt mussten bereits schliessen, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gefährden auch die noch bestehenden Betriebe in der Peripherie. Eine Überprüfung und Anpassung der geltenden Rahmenbedingungen ist deshalb unabdingbar. Dies aus drei Gründen: </p><p>1. Aus touristischer Sicht </p><p>Ein attraktives, gut geführtes Casino ist im Produkte-Mix bekannter Tourismusorte und für deren Positionierung im Markt von grosser strategischer Bedeutung. Ein Casino stärkt die touristische Wettbewerbsfähigkeit und gehört heute zum Angebot eines "Premium-Ferienortes". Vor allem Bergferienorte wie Davos und St. Moritz, die zunehmend mit Kitzbühel und Bad Gastein verglichen werden, sind wie ihre österreichischen Mitbewerber auf ein Gesamtangebot mit Spielbank angewiesen, um konkurrenzfähig bleiben zu können. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Casinos in die touristische Infrastruktur investiert haben und auf diese Weise zu einem wichtigen Partner des lokalen Tourismus geworden sind.</p><p>Es wäre ausserordentlich zu bedauern, wenn nach der Schliessung der Spielbanken in Arosa und Zermatt noch weitere touristische Casinos über die Klinge springen müssten. Den Casinos in Davos und St. Moritz ist es bislang gelungen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hat den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen dieser Betriebe Rechnung getragen, indem er den Basisabgabesatz gestützt auf Artikel 41 Absatz 4 SBG auf 20 Prozent festsetzte. Sollte sich der Basisabgabesatz allerdings wie gesetzlich vorgesehen nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre automatisch verdoppeln (Mindestsatz von 40 Prozent gemäss Art. 41 Abs. 3 SBG), müssten diese Casinos ihren Betrieb zwangsläufig einstellen. Diese Zerstörung touristischer Infrastruktur würde für die betroffenen Tourismusorte einen grossen Wettbewerbsnachteil darstellen und sich negativ auf das Image der Schweiz als internationale Feriendestination auswirken.</p><p>2. Aus volkswirtschaftlicher Sicht</p><p>Der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen der Casinos ergibt sich aus den Steuern des Betriebes und seiner Angestellten. Die spielfreudigen internationalen Touristinnen und Touristen tragen zudem zu den Exporteinnahmen der Schweiz bei und geben allfällige Spielgewinne in der Regel vor Ort wieder aus. Spielbanken wie in Davos und St. Moritz bieten zusätzliche interessante Arbeitsplätze an und tragen damit zur Arbeits- und Einkommenssicherung im Berggebiet bei. Der gesetzlich vorgesehene Steueranstieg würde einmal mehr Betriebe in den touristischen Berggebieten treffen, die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres saisonalen Betriebes sowieso schon anfälliger sind auf Ertragsschwankungen als grössere Betriebe in städtischen Agglomerationen. Die volkswirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der touristischen Casinos darf nicht durch eine Erhöhung der Spielbankenabgabe infrage gestellt werden. Dies stände im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 2 SBG, wonach mit dem Spielbankengesetz auch der Tourismus gefördert werden soll.</p><p>3. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht</p><p>Den Spielbanken in Tourismusregionen ist es trotz maximaler Reduktion der Kosten und erheblichen Anstrengungen zur Gewinnung von neuen Gästen noch nicht gelungen, in die Gewinnzone zu gelangen. Die gesetzlich vorgesehene vierjährige Anlaufphase ist für diese Betriebe aufgrund ihrer besonders schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst bei strikter Kostenkontrolle und optimaler Ausschöpfung des Marktpotenzials zu kurz, um die Gewinnschwelle überschreiten zu können. Diese Betriebe sind deshalb durch die gesetzlich vorgesehene automatische Verdoppelung des Abgabesatzes nach Ablauf der ersten vier Betriebsjahre direkt in ihrer Existenz gefährdet. Dies bestätigt auch eine von der Hanser und Partner AG erstellte betriebswirtschaftliche Analyse der Spielbanken in Davos und St. Moritz. Die Untersuchung zeigt, dass die beiden Casinos nur dann rentabel betrieben werden können, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind:</p><p>1. Der Bruttospielertrag muss durch einen Ausbau der Stammkundschaft bzw. durch höhere Ausgaben pro Gast gesteigert werden.</p><p>2. Die Kosten dürfen in den nächsten Jahren nicht anwachsen.</p><p>3. Die heutige Spielbankenabgabe darf nicht erhöht werden.</p><p>Während die ersten beiden Voraussetzungen die Spielbanken selbst betreffen und die möglichen Anstrengungen bereits unternommen wurden, liegt die dritte Voraussetzung in der Hand der Politik.</p><p>Fazit</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung der SBG wird keine Spielbank automatisch entlastet. Der Bundesrat erhält einzig die Möglichkeit, in begründeten Fällen auf eine Steuererhöhung zu verzichten. Dabei soll die Situation bezogen auf die einzelnen Casinos periodisch überprüft werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Der Abgabesatz einer Spielbank kann in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion ist periodisch in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festzulegen.</p>
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