Asbestproblem ernst nehmen
- ShortId
-
05.421
- Id
-
20050421
- Updated
-
14.11.2025 06:51
- Language
-
de
- Title
-
Asbestproblem ernst nehmen
- AdditionalIndexing
-
2841;Meldepflicht;Produzent/in;Asbest;Renovation;Berufskrankheit;Entschädigung;SUVA;Opfer;Verzeichnis;Immobilieneigentum;Fonds
- 1
-
- L05K1702010101, Asbest
- L06K070205020205, Berufskrankheit
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K05010205, Opfer
- L06K120102010102, Meldepflicht
- L04K07060215, Produzent/in
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0705030305, Renovation
- L04K11090203, Fonds
- L05K0104011602, SUVA
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das St. Galler Rathaus musste im Juni 2005 geschlossen werden, da beim Umbau überraschend Asbest entdeckt wurde. In der Liste der Liegenschaften, welche im Kanton St. Gallen Asbest enthalten, war das Rathaus nicht aufgeführt. Ebenso musste Globus in Zürich seine Türen für zwei Tage schliessen, da die Asbest-Überprüfung des Zürcher Amtes für Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) mangelhaft ausgeführt wurde. Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein um die gravierende Problematik "Asbest" bei den Behörden, den Unternehmen und in der Gesellschaft ungenügend ist.</p><p>Asbest ist ein dunkles Kapitel in der Industriegeschichte. Die Gefahren des Asbest wurden jahrelang unterschätzt bzw. verschwiegen. Auch die Suva hat sich lange nur ungenügend um die Asbestgeschädigten gekümmert. </p><p>In Anbetracht der vielen Opfer, welche der Asbest bereits gefordert hat und noch mit sich bringen wird, müssen auf Bundesebene die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um weitere notwendige Massnahmen, welche in EU-Ländern bereits in die Praxis umgesetzt wurden, einzuleiten.</p><p>In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Meldepflicht für asbestbelastete Gebäude; ebenso wenig existiert ein öffentlich einsehbares Register, welches auf einer systematischen Erhebung beruht. Bisher gibt es auch keine Liste aller Unternehmen und Firmen, welche Asbest fabriziert oder mit dem Material gearbeitet haben.</p><p>Nebst der Sanierung weist auch die Entschädigung von Asbestopfern und ihren Familien Lücken auf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche mit Asbest in Kontakt kamen, werden über die Suva versichert. Personen, welche allerdings im Nichtberufsbereich Asbest ausgesetzt wurden, haben berufsversicherungsrechtlich keine Ansprüche. Ausserdem wird in der Schweiz keine Entschädigung für Asbestopfer geleistet. In Frankreich wird die Entschädigung von Asbestopfern besonders gewichtet. Deshalb braucht es einen Fonds, um die an Folgewirkungen erkrankten Menschen angemessen und würdig zu entschädigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, um allen medizinisch diagnostizierten Asbestopfern eine Entschädigung zukommen zu lassen und um alle vorsorglichen Massnahmen zu ergreifen, um die Gefahren von Asbest zu minimieren.</p><p>Folgende Punkte müssen gesetzlich geregelt werden: </p><p>- gesetzliche Meldepflicht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden an die zuständige Behörde;</p><p>- gesetzliche Meldepflicht für alle Unternehmen, welche mit Asbest gearbeitet haben, an die zuständige Behörde; </p><p>- Registrierung sämtlicher asbesthaltiger öffentlicher und privater Gebäude innerhalb eines festzulegenden Zeitplans durch die zuständige Behörde;</p><p>- öffentlich einsehbares Register mit allen asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden;</p><p>- Sanierungsplan für alle asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäude; </p><p>- Ausarbeitung von Massnahmen, um Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude bei Bedarf aufgrund mangelnder eigener finanzieller Mittel bei der Sanierung zu unterstützen;</p><p>- Einrichtung eines nationalen Fonds zur Entschädigung und umfassenden Betreuung von Asbestopfern und ihrer Familien. Gespeist werden soll der Fonds durch den Bund, die Kantone, die Suva und die Unternehmen, welche mit dem Material gearbeitet haben.</p>
- Asbestproblem ernst nehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das St. Galler Rathaus musste im Juni 2005 geschlossen werden, da beim Umbau überraschend Asbest entdeckt wurde. In der Liste der Liegenschaften, welche im Kanton St. Gallen Asbest enthalten, war das Rathaus nicht aufgeführt. Ebenso musste Globus in Zürich seine Türen für zwei Tage schliessen, da die Asbest-Überprüfung des Zürcher Amtes für Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) mangelhaft ausgeführt wurde. Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein um die gravierende Problematik "Asbest" bei den Behörden, den Unternehmen und in der Gesellschaft ungenügend ist.</p><p>Asbest ist ein dunkles Kapitel in der Industriegeschichte. Die Gefahren des Asbest wurden jahrelang unterschätzt bzw. verschwiegen. Auch die Suva hat sich lange nur ungenügend um die Asbestgeschädigten gekümmert. </p><p>In Anbetracht der vielen Opfer, welche der Asbest bereits gefordert hat und noch mit sich bringen wird, müssen auf Bundesebene die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um weitere notwendige Massnahmen, welche in EU-Ländern bereits in die Praxis umgesetzt wurden, einzuleiten.</p><p>In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Meldepflicht für asbestbelastete Gebäude; ebenso wenig existiert ein öffentlich einsehbares Register, welches auf einer systematischen Erhebung beruht. Bisher gibt es auch keine Liste aller Unternehmen und Firmen, welche Asbest fabriziert oder mit dem Material gearbeitet haben.</p><p>Nebst der Sanierung weist auch die Entschädigung von Asbestopfern und ihren Familien Lücken auf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche mit Asbest in Kontakt kamen, werden über die Suva versichert. Personen, welche allerdings im Nichtberufsbereich Asbest ausgesetzt wurden, haben berufsversicherungsrechtlich keine Ansprüche. Ausserdem wird in der Schweiz keine Entschädigung für Asbestopfer geleistet. In Frankreich wird die Entschädigung von Asbestopfern besonders gewichtet. Deshalb braucht es einen Fonds, um die an Folgewirkungen erkrankten Menschen angemessen und würdig zu entschädigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, um allen medizinisch diagnostizierten Asbestopfern eine Entschädigung zukommen zu lassen und um alle vorsorglichen Massnahmen zu ergreifen, um die Gefahren von Asbest zu minimieren.</p><p>Folgende Punkte müssen gesetzlich geregelt werden: </p><p>- gesetzliche Meldepflicht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden an die zuständige Behörde;</p><p>- gesetzliche Meldepflicht für alle Unternehmen, welche mit Asbest gearbeitet haben, an die zuständige Behörde; </p><p>- Registrierung sämtlicher asbesthaltiger öffentlicher und privater Gebäude innerhalb eines festzulegenden Zeitplans durch die zuständige Behörde;</p><p>- öffentlich einsehbares Register mit allen asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden;</p><p>- Sanierungsplan für alle asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäude; </p><p>- Ausarbeitung von Massnahmen, um Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude bei Bedarf aufgrund mangelnder eigener finanzieller Mittel bei der Sanierung zu unterstützen;</p><p>- Einrichtung eines nationalen Fonds zur Entschädigung und umfassenden Betreuung von Asbestopfern und ihrer Familien. Gespeist werden soll der Fonds durch den Bund, die Kantone, die Suva und die Unternehmen, welche mit dem Material gearbeitet haben.</p>
- Asbestproblem ernst nehmen
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