Transparenz des Stimmverhaltens im Bundesrat

ShortId
05.423
Id
20050423
Updated
10.04.2024 18:25
Language
de
Title
Transparenz des Stimmverhaltens im Bundesrat
AdditionalIndexing
04;Regierung;Organisation der Bundesverwaltung;Abstimmungsverhalten;Transparenz;Kollegialitätsprinzip;Gesetz
1
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K0803010101, Abstimmungsverhalten
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Vorfeld der Volksabstimmung zu Schengen/Dublin ist es bei der diesbezüglichen Abstimmung im Bundesrat zu Konfusionen gekommen. Während einzelne Bundesratsmitglieder behaupteten, die Abstimmung im Bundesrat sei einstimmig ausgefallen, erklärten andere Bundesräte, zumindest sie hätten anders gestimmt. In der Folge waren den Medien alle möglichen Stimmenverhältnisse zu entnehmen, und es wurde gerätselt, welches Bundesratsmitglied wohl wie gestimmt habe. Dies hat in der Bevölkerung eine grosse Verunsicherung ausgelöst. </p><p>Der Bundesrat hat traditionsgemäss eine hohe Glaubwürdigkeit inne. Um diese Glaubwürdigkeit insbesondere vor wichtigen Abstimmungen nicht mehr zu strapazieren, erscheint es angebracht, das jeweilige Stimmverhalten jedes einzelnen Bundesratsmitgliedes sowie das Stimmenverhältnis einer Abstimmung offen zu legen. Damit erhält die Bevölkerung Klarheit über das Zustandekommen von bundesrätlichen Entscheiden. Diese Transparenz ist Ausfluss der Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. </p><p>Mit Artikel 12 RVOG wird das in Artikel 177 Absatz 1 BV statuierte Kollegialitätsprinzip nach wie vor gewahrt, und der Gesamtbundesrat vertritt die Haltung der Mehrheit, nachdem vorgängig die Meinung der einzelnen Mitglieder des Bundesrates bekannt gegeben wurde. Mit der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 12 Absatz 1 RVOG wird es den Bundesratsmitgliedern einfacher gemacht, die Position des Kollegiums gegenüber der Bevölkerung glaubwürdig zu vertreten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 12 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Der Bundesrat legt bei seinen Entscheiden das Stimmenverhältnis und das Stimmverhalten der einzelnen Bundesratsmitglieder offen.</p>
  • Transparenz des Stimmverhaltens im Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Vorfeld der Volksabstimmung zu Schengen/Dublin ist es bei der diesbezüglichen Abstimmung im Bundesrat zu Konfusionen gekommen. Während einzelne Bundesratsmitglieder behaupteten, die Abstimmung im Bundesrat sei einstimmig ausgefallen, erklärten andere Bundesräte, zumindest sie hätten anders gestimmt. In der Folge waren den Medien alle möglichen Stimmenverhältnisse zu entnehmen, und es wurde gerätselt, welches Bundesratsmitglied wohl wie gestimmt habe. Dies hat in der Bevölkerung eine grosse Verunsicherung ausgelöst. </p><p>Der Bundesrat hat traditionsgemäss eine hohe Glaubwürdigkeit inne. Um diese Glaubwürdigkeit insbesondere vor wichtigen Abstimmungen nicht mehr zu strapazieren, erscheint es angebracht, das jeweilige Stimmverhalten jedes einzelnen Bundesratsmitgliedes sowie das Stimmenverhältnis einer Abstimmung offen zu legen. Damit erhält die Bevölkerung Klarheit über das Zustandekommen von bundesrätlichen Entscheiden. Diese Transparenz ist Ausfluss der Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. </p><p>Mit Artikel 12 RVOG wird das in Artikel 177 Absatz 1 BV statuierte Kollegialitätsprinzip nach wie vor gewahrt, und der Gesamtbundesrat vertritt die Haltung der Mehrheit, nachdem vorgängig die Meinung der einzelnen Mitglieder des Bundesrates bekannt gegeben wurde. Mit der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 12 Absatz 1 RVOG wird es den Bundesratsmitgliedern einfacher gemacht, die Position des Kollegiums gegenüber der Bevölkerung glaubwürdig zu vertreten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 12 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Der Bundesrat legt bei seinen Entscheiden das Stimmenverhältnis und das Stimmverhalten der einzelnen Bundesratsmitglieder offen.</p>
    • Transparenz des Stimmverhaltens im Bundesrat

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