Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen

ShortId
05.424
Id
20050424
Updated
10.04.2024 17:42
Language
de
Title
Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen
AdditionalIndexing
15;24;Randregion;Steuersenkung;Spielunternehmen;Berggebiet;Fremdenverkehrspolitik;Steuer;Gesetz;Regionalpolitik
1
  • L05K0101010602, Spielunternehmen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L03K110702, Steuer
  • L05K0101010306, Fremdenverkehrspolitik
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Spielbankengesetz wollte man ausdrücklich auch den Tourismus fördern. Die Casinos in Arosa und Zermatt mussten allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder schliessen. Die Spielbanken in Davos und St. Moritz konnten den Betrieb bislang dank der vom Bundesrat gestützt auf Artikel 41 Absatz 4 SBG gewährten Halbierung des Basisabgabesatzes aufrechterhalten. Diese Reduktion ist aber nur während der ersten acht Betriebsjahre möglich. Danach würde sich der Abgabesatz automatisch verdoppeln und diese beiden Betriebe unmittelbar in ihrer Existenz gefährden. Wenn die Idee der Tourismusförderung des Spielbankengesetzes nicht toter Buchstabe bleiben soll, ist eine Anpassung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen nötig:</p><p>Aus touristischer Sicht </p><p>Wenn die Schweizer Bergferienorte im Vergleich mit ausländischen Orten konkurrenzfähig bleiben wollen, müssen sie möglichst gleich lange Spiesse haben wie ihre Mitbewerber. Davos und St. Moritz sind deshalb wie ihre österreichischen Konkurrenten Kitzbühel und Bad Gastein auf ein Gesamtangebot mit Spielbank angewiesen. Eine Zerstörung von touristischer Infrastruktur ist im Interesse der Tourismusförderung zu vermeiden.</p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht</p><p>Der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen eines Casinos ergibt sich aus den Steuern des Betriebs und seiner Angestellten. Die internationalen Touristinnen und Touristen tragen zudem zu den Exporteinnahmen der Schweiz bei und geben Spielgewinne in der Regel vor Ort wieder aus. Die Casinos bieten im Berggebiet zusätzliche Arbeitsplätze an und tragen damit zur Arbeits- und Einkommenssicherung bei. Diese volkswirtschaftliche und regionalpolitische Funktion der Casinos darf nicht durch eine Erhöhung der Spielbankenabgabe gefährdet werden. </p><p>Aus betriebswirtschaftlicher Sicht</p><p>Den Spielbanken in Tourismusregionen ist es trotz erheblichen Anstrengungen noch nicht gelungen, in die Gewinnzone zu gelangen. Die gesetzlich vorgesehene achtjährige Anlaufphase ist für diese Betriebe aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kurz. Eine von der Hanser und Partner AG erstellte betriebswirtschaftliche Analyse bestätigt, dass die Spielbanken Davos und St. Moritz nur dann rentabel betrieben werden können, wenn auch in den kommenden Jahren die heutige Spielbankenabgabe nicht erhöht wird.</p><p>Fazit</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung des SBG wird keine Spielbank automatisch entlastet. Der Bundesrat erhält lediglich die Möglichkeit, einzelnen Casinos in begründeten Fällen während zusätzlichen acht Jahren eine Reduktion des Basisabgabesatzes zu gewähren. Die Situation muss zudem jährlich neu beurteilt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 41 Absatz 4 Spielbankengesetz (SBG, SR 935.52) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Der Abgabesatz kann während den ersten acht Betriebsjahren einer Spielbank in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion muss jährlich in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festgelegt werden.</p>
  • Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Spielbankengesetz wollte man ausdrücklich auch den Tourismus fördern. Die Casinos in Arosa und Zermatt mussten allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder schliessen. Die Spielbanken in Davos und St. Moritz konnten den Betrieb bislang dank der vom Bundesrat gestützt auf Artikel 41 Absatz 4 SBG gewährten Halbierung des Basisabgabesatzes aufrechterhalten. Diese Reduktion ist aber nur während der ersten acht Betriebsjahre möglich. Danach würde sich der Abgabesatz automatisch verdoppeln und diese beiden Betriebe unmittelbar in ihrer Existenz gefährden. Wenn die Idee der Tourismusförderung des Spielbankengesetzes nicht toter Buchstabe bleiben soll, ist eine Anpassung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen nötig:</p><p>Aus touristischer Sicht </p><p>Wenn die Schweizer Bergferienorte im Vergleich mit ausländischen Orten konkurrenzfähig bleiben wollen, müssen sie möglichst gleich lange Spiesse haben wie ihre Mitbewerber. Davos und St. Moritz sind deshalb wie ihre österreichischen Konkurrenten Kitzbühel und Bad Gastein auf ein Gesamtangebot mit Spielbank angewiesen. Eine Zerstörung von touristischer Infrastruktur ist im Interesse der Tourismusförderung zu vermeiden.</p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht</p><p>Der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen eines Casinos ergibt sich aus den Steuern des Betriebs und seiner Angestellten. Die internationalen Touristinnen und Touristen tragen zudem zu den Exporteinnahmen der Schweiz bei und geben Spielgewinne in der Regel vor Ort wieder aus. Die Casinos bieten im Berggebiet zusätzliche Arbeitsplätze an und tragen damit zur Arbeits- und Einkommenssicherung bei. Diese volkswirtschaftliche und regionalpolitische Funktion der Casinos darf nicht durch eine Erhöhung der Spielbankenabgabe gefährdet werden. </p><p>Aus betriebswirtschaftlicher Sicht</p><p>Den Spielbanken in Tourismusregionen ist es trotz erheblichen Anstrengungen noch nicht gelungen, in die Gewinnzone zu gelangen. Die gesetzlich vorgesehene achtjährige Anlaufphase ist für diese Betriebe aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kurz. Eine von der Hanser und Partner AG erstellte betriebswirtschaftliche Analyse bestätigt, dass die Spielbanken Davos und St. Moritz nur dann rentabel betrieben werden können, wenn auch in den kommenden Jahren die heutige Spielbankenabgabe nicht erhöht wird.</p><p>Fazit</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung des SBG wird keine Spielbank automatisch entlastet. Der Bundesrat erhält lediglich die Möglichkeit, einzelnen Casinos in begründeten Fällen während zusätzlichen acht Jahren eine Reduktion des Basisabgabesatzes zu gewähren. Die Situation muss zudem jährlich neu beurteilt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 41 Absatz 4 Spielbankengesetz (SBG, SR 935.52) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Der Abgabesatz kann während den ersten acht Betriebsjahren einer Spielbank in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion muss jährlich in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festgelegt werden.</p>
    • Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen

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