Einführung eines garantierten Mindestlohnes für Arbeitnehmer und eines zulässigen Höchsteinkommens

ShortId
05.425
Id
20050425
Updated
10.04.2024 18:49
Language
de
Title
Einführung eines garantierten Mindestlohnes für Arbeitnehmer und eines zulässigen Höchsteinkommens
AdditionalIndexing
15;freie Schlagwörter: Maximallohn;Einkommenspolitik;Lohnpolitik;Lohnfestsetzung;Teuerungsausgleich;Mindestlohn
1
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L05K0702010304, Lohnfestsetzung
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L05K0704050203, Einkommenspolitik
  • L05K0702010108, Teuerungsausgleich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einer Zeit, in der von Personen mit bescheidenem Einkommen verlangt wird, dass sie bedeutende soziale Rückschritte im Namen der Wettbewerbsfähigkeit hinnehmen, ist es unhaltbar, dass sich Vermögen anhäufen können, die auf Fantasielöhnen und Abfindungen basieren, die jeglichen Bezug zur Realität vermissen lassen.</p><p>Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der öffentlichen Ordnung sowie aus gesundheitspolitischen Überlegungen muss verhindert werden, dass die sehr hohen Einkommen ins Unermessliche steigen.</p><p>Immer mehr Personen haben nur niedrige Einkommen, leiden unter einer immer prekäreren Situation, müssen Temporärarbeit nachgehen oder sind Working Poor - ein grosses gesellschaftliches Problem und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.</p><p>Mit einem Höchsteinkommen, das in seiner Entwicklung eng an den Mindestlohn gekoppelt ist, legt die Gesellschaft selbst fest, wie gross die Ungleichheit maximal sein darf, damit diese noch im Einklang ist mit den gesellschaftlichen Werten. Mit dem vorgeschlagenen Verhältnis von 10 zu 1 würde man wieder den Stand erreichen, der vor etwa 50 Jahren in den reichen westlichen Ländern gegolten hat.</p><p>Mit der Festlegung eines persönlichen Höchsteinkommens stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Einkommen geschehen soll, das über diesen Höchstbetrag hinausgeht. Logischerweise sollte es der Allgemeinheit zugute kommen, die nach demokratischen Prinzipien über ihre gesellschaftlichen Prioritäten entscheiden kann.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen ein garantierter Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel garanti, SMIG) und ein Höchsteinkommen (Revenu maximal acceptable, RMA) nach folgenden Vorgaben festgelegt werden:</p><p>- Der Mindestnettolohn liegt bei 3500 Franken.</p><p>- Das maximale persönliche Nettoeinkommen darf nicht mehr als zehnmal so hoch sein wie der Mindestlohn.</p><p>- Bei einer Anpassung an einen Index oder einer Erhöhung verändern sich der Mindestlohn und das Höchsteinkommen im gleichen Masse.</p><p>- Jedes Einkommen, das das zulässige Höchsteinkommen übersteigt, muss als Bundessteuer auf dem Vermögen abgegeben werden.</p>
  • Einführung eines garantierten Mindestlohnes für Arbeitnehmer und eines zulässigen Höchsteinkommens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer Zeit, in der von Personen mit bescheidenem Einkommen verlangt wird, dass sie bedeutende soziale Rückschritte im Namen der Wettbewerbsfähigkeit hinnehmen, ist es unhaltbar, dass sich Vermögen anhäufen können, die auf Fantasielöhnen und Abfindungen basieren, die jeglichen Bezug zur Realität vermissen lassen.</p><p>Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der öffentlichen Ordnung sowie aus gesundheitspolitischen Überlegungen muss verhindert werden, dass die sehr hohen Einkommen ins Unermessliche steigen.</p><p>Immer mehr Personen haben nur niedrige Einkommen, leiden unter einer immer prekäreren Situation, müssen Temporärarbeit nachgehen oder sind Working Poor - ein grosses gesellschaftliches Problem und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.</p><p>Mit einem Höchsteinkommen, das in seiner Entwicklung eng an den Mindestlohn gekoppelt ist, legt die Gesellschaft selbst fest, wie gross die Ungleichheit maximal sein darf, damit diese noch im Einklang ist mit den gesellschaftlichen Werten. Mit dem vorgeschlagenen Verhältnis von 10 zu 1 würde man wieder den Stand erreichen, der vor etwa 50 Jahren in den reichen westlichen Ländern gegolten hat.</p><p>Mit der Festlegung eines persönlichen Höchsteinkommens stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Einkommen geschehen soll, das über diesen Höchstbetrag hinausgeht. Logischerweise sollte es der Allgemeinheit zugute kommen, die nach demokratischen Prinzipien über ihre gesellschaftlichen Prioritäten entscheiden kann.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen ein garantierter Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel garanti, SMIG) und ein Höchsteinkommen (Revenu maximal acceptable, RMA) nach folgenden Vorgaben festgelegt werden:</p><p>- Der Mindestnettolohn liegt bei 3500 Franken.</p><p>- Das maximale persönliche Nettoeinkommen darf nicht mehr als zehnmal so hoch sein wie der Mindestlohn.</p><p>- Bei einer Anpassung an einen Index oder einer Erhöhung verändern sich der Mindestlohn und das Höchsteinkommen im gleichen Masse.</p><p>- Jedes Einkommen, das das zulässige Höchsteinkommen übersteigt, muss als Bundessteuer auf dem Vermögen abgegeben werden.</p>
    • Einführung eines garantierten Mindestlohnes für Arbeitnehmer und eines zulässigen Höchsteinkommens

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