Gender-Reporting bei dem Bund nahestehenden Unternehmen und Anstalten. Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages. Wachstumsförderung

ShortId
05.427
Id
20050427
Updated
10.04.2024 18:22
Language
de
Title
Gender-Reporting bei dem Bund nahestehenden Unternehmen und Anstalten. Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages. Wachstumsförderung
AdditionalIndexing
04;Gleichstellung von Mann und Frau;Bericht;sexuelle Diskriminierung;Lohngleichheit;Kinderbetreuung;Teilzeitarbeit;parastaatliche Verwaltung;Frauenarbeit;Gesetz;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Wirtschaft stagniert. Innovation und Wachstum sind blockiert, und der erwerbliche Nachwuchs ist nicht gesichert. Mit dafür verantwortlich ist die ungenügende Integration der Frauen in den Erwerbsprozess. Immer mehr Frauen sind zwar berufstätig. Sie sind aber nicht gleichwertig am Wirtschaftsgeschehen beteiligt. Der Arbeitsmarkt ist noch immer vertikal und horizontal nach Geschlechtern segmentiert. Immer mehr Frauen sind auch immer besser ausgebildet, können ihre Ausbildung aber nur partiell ökonomisch verwerten. Das bedeutet nicht nur private Einbussen, sondern zugleich einen grossen volkswirtschaftlichen Verschleiss von Ressourcen, da teure Ausbildungsinvestitionen nicht richtig genutzt werden können. </p><p>Eine Politik, die auf Wirtschaftswachstum setzt, muss immer auch die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben fördern. Dem Bund und den ihm nahestehenden Unternehmen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Das wurde auch in der Diskussion zu einer gleichlautenden Forderung nach einem Gender-Reporting für die börsenkotierten Unternehmen in der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates geltend gemacht. Über den Stand der Gleichstellungspolitik in den bundesnahen Unternehmen bestehen offenbar nur sehr lückenhafte Informationen. Das ergibt sich aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 04.3808 vom 23. März 2005. Die Antwort zeigt auch, dass der Bundesrat bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne spezielle gesetzliche Grundlage keine personalpolitische Weisungskompetenz hat (vgl. Ziffer 1 der Antwort des Bundesrates). </p><p>Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen. Trotz Gleichstellungsgesetz konnte insbesondere die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Das zeigt auch die neuste Lohnstrukturerhebung 2002 des Bundesamtes für Statistik. In den Führungspositionen der Wirtschaft sind die Frauen noch immer krass untervertreten. Die Frauen stossen vielfach an eine gläserne Decke. Ein Hemmschuh für die Verwirklichung der Gleichstellung ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigen die unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern mit Kindern (vgl. NFP 43). Zur Verbesserung braucht es neben Betreuungseinrichtungen familiengerechte Personalpolitiken der Unternehmungen mit angepassten Arbeitsbedingungen, die soziale Absicherung der Teilzeitarbeit für beide Geschlechter usw.</p><p>Die Verpflichtung zum Gender-Reporting macht den einzelnen bundesnahen Unternehmen und Anstalten keine Vorgaben in Bezug auf die Gleichstellungspolitik. Das Reporting stellt aber Transparenz bezüglich dem Stand der Gleichstellung her. Die Unternehmen werden damit an ihre rechtliche und soziale Verantwortung erinnert. Das Reporting wird in Sachen Gleichstellung damit innovative Impulse bei den Organisationen und darüber hinaus auch bei der Privatwirtschaft auslösen.</p><p>Die damit verbundene Förderung der Gleichstellung wird sich auf das Wachstumspotenzial der Schweizer Volkswirtschaft positiv auswirken. Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Unternehmerverbänden durchgesetzt, wie die Empfehlungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Mit einer Gesetzesänderung sind die dem Bund nahestehenden Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu verpflichten, mit einem periodischen Gender-Report über den Stand der Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrages in ihrer Unternehmung Bericht zu erstatten. Die Verpflichtung zur Berichterstattung kann gesetzestechnisch beispielsweise über einen Sammelerlass erfolgen, analog dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes, das am 1. Februar 2004 in Kraft getreten ist. </p><p>2. Der Bericht soll insbesondere über folgende Punkte Auskunft geben: </p><p>a. Den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, insbesondere der Umsetzung der Lohngleichheit in der Unternehmung, verbunden mit einem zeitlichen Massnahmenplan, falls die Lohngleichheit noch nicht verwirklicht ist, sowie der Vorkehrungen zur Verhinderung von sexueller Belästigung. </p><p>b. Den Anteil von Frauen und Männern im Kader, verbunden mit einem Massnahmenplan zur Erreichung der Gleichstellung, falls diese im Unternehmen noch nicht erreicht ist (Zielquoten, Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeiterwerbsarbeit, Karrierepläne oder Laufbahnentwicklung, Mentoring usw.).</p><p>c. Den Stand der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Unternehmung mit einer Orientierung insbesondere über das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für beide Geschlechter, familiengerechte Arbeitsbedingungen, das Weiterbildungsangebot bei familienbedingter Erwerbsreduktion bzw. familienbedingtem Erwerbsunterbruch. </p><p>d. Die Bezeichnung der für die Gleichstellung verantwortlichen Person in der Unternehmensleitung und unter Angabe der dafür aufgewendeten Ressourcen.</p>
  • Gender-Reporting bei dem Bund nahestehenden Unternehmen und Anstalten. Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages. Wachstumsförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Wirtschaft stagniert. Innovation und Wachstum sind blockiert, und der erwerbliche Nachwuchs ist nicht gesichert. Mit dafür verantwortlich ist die ungenügende Integration der Frauen in den Erwerbsprozess. Immer mehr Frauen sind zwar berufstätig. Sie sind aber nicht gleichwertig am Wirtschaftsgeschehen beteiligt. Der Arbeitsmarkt ist noch immer vertikal und horizontal nach Geschlechtern segmentiert. Immer mehr Frauen sind auch immer besser ausgebildet, können ihre Ausbildung aber nur partiell ökonomisch verwerten. Das bedeutet nicht nur private Einbussen, sondern zugleich einen grossen volkswirtschaftlichen Verschleiss von Ressourcen, da teure Ausbildungsinvestitionen nicht richtig genutzt werden können. </p><p>Eine Politik, die auf Wirtschaftswachstum setzt, muss immer auch die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben fördern. Dem Bund und den ihm nahestehenden Unternehmen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Das wurde auch in der Diskussion zu einer gleichlautenden Forderung nach einem Gender-Reporting für die börsenkotierten Unternehmen in der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates geltend gemacht. Über den Stand der Gleichstellungspolitik in den bundesnahen Unternehmen bestehen offenbar nur sehr lückenhafte Informationen. Das ergibt sich aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 04.3808 vom 23. März 2005. Die Antwort zeigt auch, dass der Bundesrat bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne spezielle gesetzliche Grundlage keine personalpolitische Weisungskompetenz hat (vgl. Ziffer 1 der Antwort des Bundesrates). </p><p>Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen. Trotz Gleichstellungsgesetz konnte insbesondere die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Das zeigt auch die neuste Lohnstrukturerhebung 2002 des Bundesamtes für Statistik. In den Führungspositionen der Wirtschaft sind die Frauen noch immer krass untervertreten. Die Frauen stossen vielfach an eine gläserne Decke. Ein Hemmschuh für die Verwirklichung der Gleichstellung ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigen die unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern mit Kindern (vgl. NFP 43). Zur Verbesserung braucht es neben Betreuungseinrichtungen familiengerechte Personalpolitiken der Unternehmungen mit angepassten Arbeitsbedingungen, die soziale Absicherung der Teilzeitarbeit für beide Geschlechter usw.</p><p>Die Verpflichtung zum Gender-Reporting macht den einzelnen bundesnahen Unternehmen und Anstalten keine Vorgaben in Bezug auf die Gleichstellungspolitik. Das Reporting stellt aber Transparenz bezüglich dem Stand der Gleichstellung her. Die Unternehmen werden damit an ihre rechtliche und soziale Verantwortung erinnert. Das Reporting wird in Sachen Gleichstellung damit innovative Impulse bei den Organisationen und darüber hinaus auch bei der Privatwirtschaft auslösen.</p><p>Die damit verbundene Förderung der Gleichstellung wird sich auf das Wachstumspotenzial der Schweizer Volkswirtschaft positiv auswirken. Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Unternehmerverbänden durchgesetzt, wie die Empfehlungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Mit einer Gesetzesänderung sind die dem Bund nahestehenden Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu verpflichten, mit einem periodischen Gender-Report über den Stand der Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrages in ihrer Unternehmung Bericht zu erstatten. Die Verpflichtung zur Berichterstattung kann gesetzestechnisch beispielsweise über einen Sammelerlass erfolgen, analog dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes, das am 1. Februar 2004 in Kraft getreten ist. </p><p>2. Der Bericht soll insbesondere über folgende Punkte Auskunft geben: </p><p>a. Den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, insbesondere der Umsetzung der Lohngleichheit in der Unternehmung, verbunden mit einem zeitlichen Massnahmenplan, falls die Lohngleichheit noch nicht verwirklicht ist, sowie der Vorkehrungen zur Verhinderung von sexueller Belästigung. </p><p>b. Den Anteil von Frauen und Männern im Kader, verbunden mit einem Massnahmenplan zur Erreichung der Gleichstellung, falls diese im Unternehmen noch nicht erreicht ist (Zielquoten, Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeiterwerbsarbeit, Karrierepläne oder Laufbahnentwicklung, Mentoring usw.).</p><p>c. Den Stand der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Unternehmung mit einer Orientierung insbesondere über das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für beide Geschlechter, familiengerechte Arbeitsbedingungen, das Weiterbildungsangebot bei familienbedingter Erwerbsreduktion bzw. familienbedingtem Erwerbsunterbruch. </p><p>d. Die Bezeichnung der für die Gleichstellung verantwortlichen Person in der Unternehmensleitung und unter Angabe der dafür aufgewendeten Ressourcen.</p>
    • Gender-Reporting bei dem Bund nahestehenden Unternehmen und Anstalten. Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages. Wachstumsförderung

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