Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
- ShortId
-
05.431
- Id
-
20050431
- Updated
-
10.04.2024 18:10
- Language
-
de
- Title
-
Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
- AdditionalIndexing
-
28;32;Tagesschule;Verfassungsartikel;Beziehung Bund-Kanton;Kind;Kinderbetreuung;schulischer Zeitplan
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K13010309, Tagesschule
- L04K13010306, schulischer Zeitplan
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L05K0107010205, Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz braucht ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen. Dieses Angebot ist aus pädagogischer, bildungspolitischer, sozialer, gleichstellungspolitischer, demografiepolitischer, volkswirtschaftlicher und standortpolitischer Optik eine Notwendigkeit. </p><p>Eine knappe Zusammenfassung der verschiedenen Gründe</p><p>Pädagogische Gründe: Die Entwicklungspsychologie zeigt: Kinder brauchen für ihre Entwicklung andere Kinder. Der regelmässige und selbstgesteuerte Kontakt zu anderen Kindern ist heute für viele Kinder nicht mehr selbstverständlich. Die soziale Entwicklung, die Beziehungsfähigkeit, die Fähigkeit, sich durchzusetzen oder auch mal zurückzustehen, und viele weitere Fähigkeiten können aber nur in einer sozialen Gemeinschaft gelernt und trainiert werden. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist für viele Kinder der Ort, wo sie die Chance erhalten, dies zu tun. </p><p>Bildungspolitische Gründe: Damit sich die Schule auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann, muss die Betreuung der Kinder - im Vorschul- und im Schulalter - geregelt sein. Die familien- und schulergänzende Betreuung ist dabei für viele Kinder eine zusätzliche Chance. Verschiedene Studien haben nämlich gezeigt, dass sich der Besuch solcher Einrichtungen vor allem für Kinder aus bildungsfernen Schichten positiv auf ihren Schulerfolg auswirkt. </p><p>Soziale Gründe: Viele alleinerziehende Eltern müssen heute zur Sozialhilfe, weil sie als Folge fehlender Kinderbetreuung keine befriedigende Stelle finden. Damit bleiben diese Menschen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die Abhängigkeit von der Gemeinde, aber auch die fehlende berufliche Bestätigung und die Isolation sind Stressfaktoren, die krank machen oder gar Gewalt auslösen können.</p><p>Gleichstellungspolitische Gründe: Immer mehr Frauen bleiben auch nach der Geburt der Kinder erwerbstätig. Sie wollen ökonomisch unabhängig bleiben, ihren beruflichen Werdegang fortsetzen und nebst den Familienaufgaben auch andere Herausforderungen annehmen. Wird diesen Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwehrt, zeigt sich, dass immer mehr Frauen auf Kinder verzichten. </p><p>Demografiepolitische Gründe: Die Zahl der Geburten sinkt weiter, und die Anzahl Paare, die auf Kinder verzichten, steigt rasch. Sucht man nach den Gründen für den zunehmenden Kinderverzicht, findet man sie in erster Linie bei der Schwierigkeit, Familie und Beruf befriedigend zu vereinbaren. Werden insbesondere Frauen vor die "Entweder-oder-Wahl" gestellt, entscheiden sie sich zunehmend für die ökonomische Sicherheit Beruf und gegen das ökonomische Risiko Familie.</p><p>Volkswirtschaftliche Gründe: Heute machen mehr junge Frauen als junge Männer die Matur. Auch bei den Neuimmatrikulationen an den Hochschulen sind die Frauen in der Mehrzahl. Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, wenn diese Frauen nach wenigen Berufsjahren aus Familiengründen aussteigen und es aufgrund des schnellen Wandels in der Berufswelt zu einer Dequalifiaktion kommt. </p><p>Standortpolitische Gründe: Die Schweiz ist auf internationale Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen. Sehr oft machen diese die Zusage zu einer neuen Arbeitsstelle vom Bildungsangebot für die Kinder und von den Arbeitsmöglichkeiten für die Partnerin oder den Partner abhängig. Wenn die Schweiz international konkurrenzfähig bleiben will, muss sie gute familien- und schulergänzende Betreuungsplätze anbieten können.</p><p>Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung hat der Entwicklung des Angebots an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen einen wichtigen Impuls gegeben. Um diesen zu verstärken und die Zuständigkeiten zu klären, soll die Verfassung in Artikel 62 mit einem Absatz 3 ergänzt werden. Die Kantone erhalten darin den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden zusammen mit Privaten ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen schaffen. Bedarfsgerecht ist sowohl quantitativ (Anzahl) als auch qualitativ (Konzept und Preis) zu verstehen. </p><p>Beobachtet man die Entwicklung in vergleichbaren europäischen Staaten, zeigt sich, dass die familien- und schulergänzende Betreuung immer stärker als Teil der lebenslangen Bildung gesehen wird. Familien- und schulergänzende Betreuung unter dem Stichwort Bildung zusammen zu fassen ist ein Trend, der sich auch in der Schweiz feststellen lässt. Immer mehr Städte, Gemeinden und Kantone weisen auf Verwaltungsebene diese Bereiche dem Bildungswesen zu. Eine Ergänzung der Verfassungsbestimmung über die Bildung drängt sich deshalb auf.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung ist durch folgende Bestimmung zu ergänzen:</p><p>Art. 62 Abs. 3</p><p>Die Kantone sorgen dafür, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung für Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bereitstellen. Der Bund kann sie bei dieser Aufgabe unterstützen.</p>
- Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz braucht ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen. Dieses Angebot ist aus pädagogischer, bildungspolitischer, sozialer, gleichstellungspolitischer, demografiepolitischer, volkswirtschaftlicher und standortpolitischer Optik eine Notwendigkeit. </p><p>Eine knappe Zusammenfassung der verschiedenen Gründe</p><p>Pädagogische Gründe: Die Entwicklungspsychologie zeigt: Kinder brauchen für ihre Entwicklung andere Kinder. Der regelmässige und selbstgesteuerte Kontakt zu anderen Kindern ist heute für viele Kinder nicht mehr selbstverständlich. Die soziale Entwicklung, die Beziehungsfähigkeit, die Fähigkeit, sich durchzusetzen oder auch mal zurückzustehen, und viele weitere Fähigkeiten können aber nur in einer sozialen Gemeinschaft gelernt und trainiert werden. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist für viele Kinder der Ort, wo sie die Chance erhalten, dies zu tun. </p><p>Bildungspolitische Gründe: Damit sich die Schule auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann, muss die Betreuung der Kinder - im Vorschul- und im Schulalter - geregelt sein. Die familien- und schulergänzende Betreuung ist dabei für viele Kinder eine zusätzliche Chance. Verschiedene Studien haben nämlich gezeigt, dass sich der Besuch solcher Einrichtungen vor allem für Kinder aus bildungsfernen Schichten positiv auf ihren Schulerfolg auswirkt. </p><p>Soziale Gründe: Viele alleinerziehende Eltern müssen heute zur Sozialhilfe, weil sie als Folge fehlender Kinderbetreuung keine befriedigende Stelle finden. Damit bleiben diese Menschen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die Abhängigkeit von der Gemeinde, aber auch die fehlende berufliche Bestätigung und die Isolation sind Stressfaktoren, die krank machen oder gar Gewalt auslösen können.</p><p>Gleichstellungspolitische Gründe: Immer mehr Frauen bleiben auch nach der Geburt der Kinder erwerbstätig. Sie wollen ökonomisch unabhängig bleiben, ihren beruflichen Werdegang fortsetzen und nebst den Familienaufgaben auch andere Herausforderungen annehmen. Wird diesen Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwehrt, zeigt sich, dass immer mehr Frauen auf Kinder verzichten. </p><p>Demografiepolitische Gründe: Die Zahl der Geburten sinkt weiter, und die Anzahl Paare, die auf Kinder verzichten, steigt rasch. Sucht man nach den Gründen für den zunehmenden Kinderverzicht, findet man sie in erster Linie bei der Schwierigkeit, Familie und Beruf befriedigend zu vereinbaren. Werden insbesondere Frauen vor die "Entweder-oder-Wahl" gestellt, entscheiden sie sich zunehmend für die ökonomische Sicherheit Beruf und gegen das ökonomische Risiko Familie.</p><p>Volkswirtschaftliche Gründe: Heute machen mehr junge Frauen als junge Männer die Matur. Auch bei den Neuimmatrikulationen an den Hochschulen sind die Frauen in der Mehrzahl. Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, wenn diese Frauen nach wenigen Berufsjahren aus Familiengründen aussteigen und es aufgrund des schnellen Wandels in der Berufswelt zu einer Dequalifiaktion kommt. </p><p>Standortpolitische Gründe: Die Schweiz ist auf internationale Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen. Sehr oft machen diese die Zusage zu einer neuen Arbeitsstelle vom Bildungsangebot für die Kinder und von den Arbeitsmöglichkeiten für die Partnerin oder den Partner abhängig. Wenn die Schweiz international konkurrenzfähig bleiben will, muss sie gute familien- und schulergänzende Betreuungsplätze anbieten können.</p><p>Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung hat der Entwicklung des Angebots an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen einen wichtigen Impuls gegeben. Um diesen zu verstärken und die Zuständigkeiten zu klären, soll die Verfassung in Artikel 62 mit einem Absatz 3 ergänzt werden. Die Kantone erhalten darin den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden zusammen mit Privaten ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen schaffen. Bedarfsgerecht ist sowohl quantitativ (Anzahl) als auch qualitativ (Konzept und Preis) zu verstehen. </p><p>Beobachtet man die Entwicklung in vergleichbaren europäischen Staaten, zeigt sich, dass die familien- und schulergänzende Betreuung immer stärker als Teil der lebenslangen Bildung gesehen wird. Familien- und schulergänzende Betreuung unter dem Stichwort Bildung zusammen zu fassen ist ein Trend, der sich auch in der Schweiz feststellen lässt. Immer mehr Städte, Gemeinden und Kantone weisen auf Verwaltungsebene diese Bereiche dem Bildungswesen zu. Eine Ergänzung der Verfassungsbestimmung über die Bildung drängt sich deshalb auf.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung ist durch folgende Bestimmung zu ergänzen:</p><p>Art. 62 Abs. 3</p><p>Die Kantone sorgen dafür, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung für Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bereitstellen. Der Bund kann sie bei dieser Aufgabe unterstützen.</p>
- Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
Back to List