Schlussalter 70 bei der Säule 3a
- ShortId
-
05.441
- Id
-
20050441
- Updated
-
10.04.2024 10:35
- Language
-
de
- Title
-
Schlussalter 70 bei der Säule 3a
- AdditionalIndexing
-
28;Steuerabzug;Dritte Säule;älterer Mensch
- 1
-
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L04K11070304, Steuerabzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Lebenserwartung der Bevölkerung nimmt dank optimaler Gesundheitsprävention laufend zu. 1970 lag die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes bei 78,3 Jahren, bei einer gleichaltrigen Frau bei 81,3 Jahren. Heute ist sie bei 81,9 respektive 85,9 Jahren. Viele 65-jährige Personen fühlen sich gesundheitlich fit und würden gerne weiterarbeiten. Diese Tendenz wurde durch jüngst angegangene Gesetzesänderungen und Gesetzes- und Verordnungsvorschläge (BVV 2, AHV-Revision) bestätigt. Es ist aber ungenügend, nur die rechtlichen Grundlagen der ersten und zweiten Säule für die ins Rentneralter kommende Bevölkerung anzupassen. Auch in der Säule 3a ist es unabdingbar, das Schlussalter anzugleichen. Damit werden die Arbeitsanreize für die Senioren verbessert, Sozialversicherungsausgaben gespart und eine eigenverantwortliche Vorsorgepolitik der Senioren gefördert. Ausserdem können die Senioren steuerbefreit Geld auf die Seite legen, das ihnen später bei schlechtem Gesundheitszustand Pflege und weitere Unterstützung ermöglicht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre angehoben wird.</p>
- Schlussalter 70 bei der Säule 3a
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Lebenserwartung der Bevölkerung nimmt dank optimaler Gesundheitsprävention laufend zu. 1970 lag die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes bei 78,3 Jahren, bei einer gleichaltrigen Frau bei 81,3 Jahren. Heute ist sie bei 81,9 respektive 85,9 Jahren. Viele 65-jährige Personen fühlen sich gesundheitlich fit und würden gerne weiterarbeiten. Diese Tendenz wurde durch jüngst angegangene Gesetzesänderungen und Gesetzes- und Verordnungsvorschläge (BVV 2, AHV-Revision) bestätigt. Es ist aber ungenügend, nur die rechtlichen Grundlagen der ersten und zweiten Säule für die ins Rentneralter kommende Bevölkerung anzupassen. Auch in der Säule 3a ist es unabdingbar, das Schlussalter anzugleichen. Damit werden die Arbeitsanreize für die Senioren verbessert, Sozialversicherungsausgaben gespart und eine eigenverantwortliche Vorsorgepolitik der Senioren gefördert. Ausserdem können die Senioren steuerbefreit Geld auf die Seite legen, das ihnen später bei schlechtem Gesundheitszustand Pflege und weitere Unterstützung ermöglicht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre angehoben wird.</p>
- Schlussalter 70 bei der Säule 3a
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