Für mehr Zusammenhalt und Kohärenz im Bundesrat
- ShortId
-
05.444
- Id
-
20050444
- Updated
-
10.04.2024 17:24
- Language
-
de
- Title
-
Für mehr Zusammenhalt und Kohärenz im Bundesrat
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesratswahl;Regierung;Wahlsystem;sprachliche Gruppe;Regierungsprogramm;Proporzwahl
- 1
-
- L05K0801030201, Bundesratswahl
- L04K08010303, Wahlsystem
- L04K08060203, Regierung
- L05K0801030304, Proporzwahl
- L04K01090204, sprachliche Gruppe
- L06K080602010102, Regierungsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das gegenwärtige Verfahren für die Bundesratswahlen legt zu wenig Wert auf das spätere Funktionieren der Regierung - eine Revision drängt sich auf. Eine Kollegialbehörde muss als Team funktionieren und konstruktiv zusammenarbeiten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen erhält das Parlament neu das Recht, Personen zu wählen, die bereit sind, gemeinsam eine Regierung zu bilden.</p><p>Das neue Wahlsystem mit zwei Wahlgängen und der Möglichkeit der teilweisen Neubesetzung zwischen den Wahlgängen wird nach wie vor eine gute politische Abstützung der Regierung und eine breite Mitwirkung der Parteien ermöglichen. Wenn sich die Parteien auf ein Programm einigen, wird die Konkordanz mit dem neuen System gestärkt. Denkbar ist auch die Einigung auf eine einfache Sitzverteilung ohne gemeinsames Programm, aber mit dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Zusammenarbeit.</p><p>Die Besetzung von Vakanzen erfolgt nach dem geltenden Verfahren von Artikel 133 des Parlamentsgesetzes.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Wahl der Mitglieder des Bundesrates erfolgt nach einem neuen Verfahren, das wie folgt skizziert wird:</p><p>Die Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen mit Listen bestehend aus sieben wählbaren Personen. </p><p>Jede Liste muss mindestens zwei Personen aus sprachlichen Minderheiten aufweisen und bedarf der Unterstützung von mindestens 30 Mitgliedern der Bundesversammlung. </p><p>Falls im ersten Wahlgang eine Liste das absolute Mehr erzielt, sind die sieben Personen dieser Liste in den Bundesrat gewählt. </p><p>Falls im ersten Wahlgang keine Liste das absolute Mehr erzielt, treten in einem zweiten Wahlgang jene beiden Listen gegeneinander an, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erzielt haben. Diese beiden Listen können für den zweiten Wahlgang teilweise neu besetzt werden; dabei können maximal je drei Personen durch Personen von im ersten Wahlgang ausgeschiedenen Listen ersetzt werden. </p><p>Im Falle einer solchen Neubesetzung für den zweiten Wahlgang muss eine Liste mindestens 45 Unterschriften von Mitgliedern der Bundesversammlung vereinen und mindestens zwei Personen aus sprachlichen Minderheiten umfassen.</p><p>Die sieben Personen derjenigen Liste, die im zweiten Wahlgang mehr Stimmen erhält, sind in den Bundesrat gewählt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder die Präsidentin der Bundesversammlung den Stichentscheid.</p>
- Für mehr Zusammenhalt und Kohärenz im Bundesrat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das gegenwärtige Verfahren für die Bundesratswahlen legt zu wenig Wert auf das spätere Funktionieren der Regierung - eine Revision drängt sich auf. Eine Kollegialbehörde muss als Team funktionieren und konstruktiv zusammenarbeiten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen erhält das Parlament neu das Recht, Personen zu wählen, die bereit sind, gemeinsam eine Regierung zu bilden.</p><p>Das neue Wahlsystem mit zwei Wahlgängen und der Möglichkeit der teilweisen Neubesetzung zwischen den Wahlgängen wird nach wie vor eine gute politische Abstützung der Regierung und eine breite Mitwirkung der Parteien ermöglichen. Wenn sich die Parteien auf ein Programm einigen, wird die Konkordanz mit dem neuen System gestärkt. Denkbar ist auch die Einigung auf eine einfache Sitzverteilung ohne gemeinsames Programm, aber mit dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Zusammenarbeit.</p><p>Die Besetzung von Vakanzen erfolgt nach dem geltenden Verfahren von Artikel 133 des Parlamentsgesetzes.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Wahl der Mitglieder des Bundesrates erfolgt nach einem neuen Verfahren, das wie folgt skizziert wird:</p><p>Die Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen mit Listen bestehend aus sieben wählbaren Personen. </p><p>Jede Liste muss mindestens zwei Personen aus sprachlichen Minderheiten aufweisen und bedarf der Unterstützung von mindestens 30 Mitgliedern der Bundesversammlung. </p><p>Falls im ersten Wahlgang eine Liste das absolute Mehr erzielt, sind die sieben Personen dieser Liste in den Bundesrat gewählt. </p><p>Falls im ersten Wahlgang keine Liste das absolute Mehr erzielt, treten in einem zweiten Wahlgang jene beiden Listen gegeneinander an, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erzielt haben. Diese beiden Listen können für den zweiten Wahlgang teilweise neu besetzt werden; dabei können maximal je drei Personen durch Personen von im ersten Wahlgang ausgeschiedenen Listen ersetzt werden. </p><p>Im Falle einer solchen Neubesetzung für den zweiten Wahlgang muss eine Liste mindestens 45 Unterschriften von Mitgliedern der Bundesversammlung vereinen und mindestens zwei Personen aus sprachlichen Minderheiten umfassen.</p><p>Die sieben Personen derjenigen Liste, die im zweiten Wahlgang mehr Stimmen erhält, sind in den Bundesrat gewählt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder die Präsidentin der Bundesversammlung den Stichentscheid.</p>
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