Budgetverfahren. Vermeidung von Blockierungen bei Ablehnung des Budgets

ShortId
05.451
Id
20050451
Updated
10.04.2024 08:51
Language
de
Title
Budgetverfahren. Vermeidung von Blockierungen bei Ablehnung des Budgets
AdditionalIndexing
24;421;Haushaltsverfahren;Ablehnung des Haushaltsplans;Verfahrensrecht;Haushaltsplan;parlamentarisches Verfahren
1
  • L04K11020101, Ablehnung des Haushaltsplans
  • L03K110201, Haushaltsverfahren
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L02K1102, Haushaltsplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anders als manche kantonalen Gesetzgebungen regelt die Bundesgesetzgebung nicht, welches Verfahren zu befolgen ist, falls das Parlament das Budget ablehnt. Eine solche Gesetzeslücke darf nicht bestehen bleiben, wo wir doch immer mehr damit rechnen müssen, dass die eidgenössischen Räte das vom Bundesrat vorgelegte Budget zurückweisen könnten. Zwar sind bis heute von Fall zu Fall Lösungen für dieses Problem gefunden worden. Es ist aber notwendig, die Bundesgesetzgebung in dieser Hinsicht zu ergänzen und das Verfahren für den Fall, dass der Budgetentwurf abgelehnt wird, zu regeln; dabei kann man sich namentlich an den kantonalen Gesetzgebungen orientieren, die diesen Fall bereits geregelt haben (GE, ZH, BE usw.). Damit wird eine gravierende Gesetzeslücke geschlossen, und es werden Unsicherheiten verhindert, die für die schweizerische Politik und deren Glaubwürdigkeit schwere Auswirkungen haben könnten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass bei einer Ablehnung des Budgets durch die Bundesversammlung keine Blockierung entsteht.</p>
  • Budgetverfahren. Vermeidung von Blockierungen bei Ablehnung des Budgets
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anders als manche kantonalen Gesetzgebungen regelt die Bundesgesetzgebung nicht, welches Verfahren zu befolgen ist, falls das Parlament das Budget ablehnt. Eine solche Gesetzeslücke darf nicht bestehen bleiben, wo wir doch immer mehr damit rechnen müssen, dass die eidgenössischen Räte das vom Bundesrat vorgelegte Budget zurückweisen könnten. Zwar sind bis heute von Fall zu Fall Lösungen für dieses Problem gefunden worden. Es ist aber notwendig, die Bundesgesetzgebung in dieser Hinsicht zu ergänzen und das Verfahren für den Fall, dass der Budgetentwurf abgelehnt wird, zu regeln; dabei kann man sich namentlich an den kantonalen Gesetzgebungen orientieren, die diesen Fall bereits geregelt haben (GE, ZH, BE usw.). Damit wird eine gravierende Gesetzeslücke geschlossen, und es werden Unsicherheiten verhindert, die für die schweizerische Politik und deren Glaubwürdigkeit schwere Auswirkungen haben könnten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass bei einer Ablehnung des Budgets durch die Bundesversammlung keine Blockierung entsteht.</p>
    • Budgetverfahren. Vermeidung von Blockierungen bei Ablehnung des Budgets

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