Verbot von Pitbulls in der Schweiz

ShortId
05.453
Id
20050453
Updated
10.02.2026 20:30
Language
de
Title
Verbot von Pitbulls in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;Bewilligung;Tierhaltung;Hund
1
  • L05K0101030701, Hund
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K14010102, Tierhaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.</p>
  • Verbot von Pitbulls in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.</p>
    • Verbot von Pitbulls in der Schweiz
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.</p>
    • Verbot von Pitbulls in der Schweiz
  • Index
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    Texts
    • <p>Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.</p>
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