Krebsfrüherkennung
- ShortId
-
05.464
- Id
-
20050464
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Krebsfrüherkennung
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: Mammografie;Versicherungsleistung;medizinische Untersuchung;Prävention;Krankenversicherung;Krebs;Frau
- 1
-
- L04K01050110, Krebs
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050209, medizinische Untersuchung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0107010301, Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sowohl im KVG als auch im UVG werden Massnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten, von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie von Berufskrankheiten aufgeführt. Im Unterschied zu den Bestimmungen des UVG (Art. 81-84 und 88), die zu einer ganzen Reihe konkreter Vorkehren geführt haben, wurden die Bestimmungen des KVG (Art. 19 und 26) nicht mit systematischen und koordinierten Massnahmen umgesetzt. Wenn es solche strukturierten und systematischen Früherkennungsprogramme, die bestimmte Zielgruppen erfassen, gibt, gehen sie zur Hauptsache auf die Initiative einzelner Kantone, namentlich der Romandie, zurück. Dort zeitigen sie im Bereich des Brustkrebses deutliche Erfolge. Die UVG-Bestimmungen haben sicher einen grossen Beitrag dazu geleistet, dass die Arbeitsplätze sicherer geworden sind und dass verschiedenen klar umgrenzten berufsbedingten Krebsformen wirksam vorgebeugt werden kann. Es sind aber angesichts der Veränderungen des Umwelteinflusses und der neuen Techniken, die in der Industrie und im Alltag benutzt werden - man denke nur an die Dieselmotoren und deren Partikelausstoss -, neue Massnahmen zu treffen. </p><p>Die Früherkennungsmassnahmen sollten nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt sein, und sie sollten die ganze Schweiz erfassen. Gewiss, dies führt zu zusätzlichen Kosten; ebenso sicher führt dies aber auch zu Einsparungen bei den Gesundheitskosten, weil aufgrund der Früherkennung mehr Personen wieder gesund werden. Die Programme sollen auf epidemiologischen Erkenntnissen gründen und auf die Gruppen mit dem höchsten Risiko ausgerichtet sein. Sie müssen landesweit gelten, damit es weder Doppelspurigkeiten noch Diskriminierungen gibt. Es bringt nichts, wenn jeder Kanton für sich das Rad neu erfindet.</p><p>Diese Problematik wurde schon mehrfach diskutiert. Bisher wurde aber kaum etwas unternommen, um diese Programme auf das ganze Land auszudehnen. Jedes Mal wird das Versprechen, es werde ein neues Gesetz über die Prävention geschaffen, wiederholt. Dieses lässt aber immer noch auf sich warten. Bis dieses Gesetz aber allenfalls geschaffen ist, sind die bestehenden Vorschriften im erwähnten Sinne zu ergänzen. Nur so lassen sich diese Programme rasch umsetzen und damit sowohl die Lebensqualität verbessern wie auch Einsparungen erzielen. Die Erfahrungen, die man bisher auf diesem Gebiet machen konnte, zeigen deren Erfolg deutlich. Die wissenschaftliche Literatur lässt daran keinen Zweifel.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Rahmenbedingungen des KVG und weitere gesetzliche Bestimmungen zur Prävention müssen so ergänzt werden, dass die systematische Krebsfrüherkennung durch geeignete Programme gefördert wird und diese Programme allen Risikogruppen zugänglich sind. Dazu sind auf Bundesebene Kriterien festzulegen, nach denen diese Risikogruppen bestimmt werden. Insbesondere geht es darum, in allen Kantonen qualitativ hochstehende Programme zur Früherkennung des Brustkrebses zu organisieren.</p>
- Krebsfrüherkennung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Sowohl im KVG als auch im UVG werden Massnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten, von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie von Berufskrankheiten aufgeführt. Im Unterschied zu den Bestimmungen des UVG (Art. 81-84 und 88), die zu einer ganzen Reihe konkreter Vorkehren geführt haben, wurden die Bestimmungen des KVG (Art. 19 und 26) nicht mit systematischen und koordinierten Massnahmen umgesetzt. Wenn es solche strukturierten und systematischen Früherkennungsprogramme, die bestimmte Zielgruppen erfassen, gibt, gehen sie zur Hauptsache auf die Initiative einzelner Kantone, namentlich der Romandie, zurück. Dort zeitigen sie im Bereich des Brustkrebses deutliche Erfolge. Die UVG-Bestimmungen haben sicher einen grossen Beitrag dazu geleistet, dass die Arbeitsplätze sicherer geworden sind und dass verschiedenen klar umgrenzten berufsbedingten Krebsformen wirksam vorgebeugt werden kann. Es sind aber angesichts der Veränderungen des Umwelteinflusses und der neuen Techniken, die in der Industrie und im Alltag benutzt werden - man denke nur an die Dieselmotoren und deren Partikelausstoss -, neue Massnahmen zu treffen. </p><p>Die Früherkennungsmassnahmen sollten nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt sein, und sie sollten die ganze Schweiz erfassen. Gewiss, dies führt zu zusätzlichen Kosten; ebenso sicher führt dies aber auch zu Einsparungen bei den Gesundheitskosten, weil aufgrund der Früherkennung mehr Personen wieder gesund werden. Die Programme sollen auf epidemiologischen Erkenntnissen gründen und auf die Gruppen mit dem höchsten Risiko ausgerichtet sein. Sie müssen landesweit gelten, damit es weder Doppelspurigkeiten noch Diskriminierungen gibt. Es bringt nichts, wenn jeder Kanton für sich das Rad neu erfindet.</p><p>Diese Problematik wurde schon mehrfach diskutiert. Bisher wurde aber kaum etwas unternommen, um diese Programme auf das ganze Land auszudehnen. Jedes Mal wird das Versprechen, es werde ein neues Gesetz über die Prävention geschaffen, wiederholt. Dieses lässt aber immer noch auf sich warten. Bis dieses Gesetz aber allenfalls geschaffen ist, sind die bestehenden Vorschriften im erwähnten Sinne zu ergänzen. Nur so lassen sich diese Programme rasch umsetzen und damit sowohl die Lebensqualität verbessern wie auch Einsparungen erzielen. Die Erfahrungen, die man bisher auf diesem Gebiet machen konnte, zeigen deren Erfolg deutlich. Die wissenschaftliche Literatur lässt daran keinen Zweifel.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Rahmenbedingungen des KVG und weitere gesetzliche Bestimmungen zur Prävention müssen so ergänzt werden, dass die systematische Krebsfrüherkennung durch geeignete Programme gefördert wird und diese Programme allen Risikogruppen zugänglich sind. Dazu sind auf Bundesebene Kriterien festzulegen, nach denen diese Risikogruppen bestimmt werden. Insbesondere geht es darum, in allen Kantonen qualitativ hochstehende Programme zur Früherkennung des Brustkrebses zu organisieren.</p>
- Krebsfrüherkennung
Back to List