Beschlussfassung über das alljährliche Rüstungsprogramm
- ShortId
-
05.466
- Id
-
20050466
- Updated
-
10.04.2024 18:52
- Language
-
de
- Title
-
Beschlussfassung über das alljährliche Rüstungsprogramm
- AdditionalIndexing
-
04;09;Offenlegung der Interessenbindungen;Informationsrecht;Bewaffnung;Submissionswesen;Entscheidungsprozess;Sicherheitspolitische Kommission;Transparenz;VBS;Rüstungspolitik;Armeematerial;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L03K040202, Rüstungspolitik
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L06K080303010111, Sicherheitspolitische Kommission
- L04K12010201, Informationsrecht
- L03K040204, Bewaffnung
- L04K04020305, Armeematerial
- L03K080403, VBS
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene Begebenheiten haben in jüngerer Vergangenheit die Beratung der Rüstungsprogramme deutlich verändert. Folgende seien hervorgehoben:</p><p>1. Es werden fast nur noch Serienprodukte international erhältlichen Rüstungsmaterials angeschafft. Die früher üblichen "Helvetisierungen" gehören der Vergangenheit an.</p><p>2. Als Folge des Kaufs von Serienprodukten konnte der Verfahrensablauf bezüglich Beschaffung von Rüstungsgütern in der Verwaltung markant beschleunigt werden.</p><p>3. Anbieter von Rüstungsgütern versuchen in zunehmendem Masse, auf anstehende Beschaffungsentscheide im Parlament Einfluss zu nehmen, indem sie das Parlament insgesamt oder einzelne Parlamentarier mit zweckdienlich präparierten Informationen bedienen.</p><p>Diese Feststellungen rufen nach Anpassungen im Ablauf der Beschlussfassung über Rüstungsvorhaben.</p><p>Zunächst ist innerhalb der SiK eine ständige Subkommission zu schaffen, die unter entsprechender Verpflichtung zur Geheimhaltung Einsicht in alle evaluationsrelevanten Unterlagen im Rahmen der Beschaffung von Rüstungsgütern erhält. Insbesondere soll sie auch in solche Geschäftsabläufe Einsicht erhalten, die dem Parlament gegenüber verborgen bleiben. Diese umfassende Einsicht ist notwendig, damit gezielter Gerüchtebildung und den daraus sich entwickelnden Medienkampagnen mit den notwendigen Sachinformationen begegnet werden kann.</p><p>Als Zweites ist jede Interessenverflechtung zwischen dem als Besteller auftretenden VBS einerseits, den an der Lieferung und am Unterhalt von Rüstungsgütern interessierten Firmen andererseits vollständig auszumerzen. Die Einsitznahme des Chefs Planungsstab der Armee in den Verwaltungsrat der Ruag ist schnellstmöglich aufzuheben. Allein die konsequente Trennung der Verantwortungs- und Interessenbereiche garantiert Transparenz und Gleichbehandlung aller Bewerber in einem Evaluationsverfahren.</p><p>Drittens haben alle an Entscheiden über Rüstungsvorhaben Beteiligten ihre Interessenbindungen lückenlos offen zu legen. Dies ist mit Blick auf immer wieder zu erwartende Beeinflussungsversuche vonseiten interessierter Rüstungskonzerne für die Transparenz und Korrektheit von Evaluationsverfahren unabdingbar. Gegen von Rüstungskonzernen vermittelte Informationen zu laufenden Rüstungsgeschäften ist so lange nichts einzuwenden, als der Absender offen und korrekt deklariert wird. Damit aber nicht Methoden der verdeckten Beeinflussung von Entscheidungsträgern zu Rüstungsgeschäften zur Anwendung gelangen können, sind Vorsorgemassnahmen zu treffen. Die vollumfängliche Offenlegung aller Interessenbindungen im Rahmen von Rüstungsgeschäften ist eine solche Vorsorgemassnahme.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung zur Beratung und Beschlussfassung über die alljährlichen Rüstungsprogramme ist so zu ändern, dass:</p><p>1. das Rüstungsprogramm durch eine ständige Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) vorberaten wird, welche Einsicht erhält in die dem Parlament nicht zugänglichen Geschäftsakten zu Evaluations- und Beschaffungsvorhaben;</p><p>2. jeder Interessenkonflikt zwischen dem VBS als Besteller und an Rüstungsgeschäften beteiligten Firmen ausgemerzt wird;</p><p>3. die Interessenbindungen aller an der Beschlussfassung über Rüstungsgeschäfte Beteiligten jederzeit transparent sind.</p>
- Beschlussfassung über das alljährliche Rüstungsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Verschiedene Begebenheiten haben in jüngerer Vergangenheit die Beratung der Rüstungsprogramme deutlich verändert. Folgende seien hervorgehoben:</p><p>1. Es werden fast nur noch Serienprodukte international erhältlichen Rüstungsmaterials angeschafft. Die früher üblichen "Helvetisierungen" gehören der Vergangenheit an.</p><p>2. Als Folge des Kaufs von Serienprodukten konnte der Verfahrensablauf bezüglich Beschaffung von Rüstungsgütern in der Verwaltung markant beschleunigt werden.</p><p>3. Anbieter von Rüstungsgütern versuchen in zunehmendem Masse, auf anstehende Beschaffungsentscheide im Parlament Einfluss zu nehmen, indem sie das Parlament insgesamt oder einzelne Parlamentarier mit zweckdienlich präparierten Informationen bedienen.</p><p>Diese Feststellungen rufen nach Anpassungen im Ablauf der Beschlussfassung über Rüstungsvorhaben.</p><p>Zunächst ist innerhalb der SiK eine ständige Subkommission zu schaffen, die unter entsprechender Verpflichtung zur Geheimhaltung Einsicht in alle evaluationsrelevanten Unterlagen im Rahmen der Beschaffung von Rüstungsgütern erhält. Insbesondere soll sie auch in solche Geschäftsabläufe Einsicht erhalten, die dem Parlament gegenüber verborgen bleiben. Diese umfassende Einsicht ist notwendig, damit gezielter Gerüchtebildung und den daraus sich entwickelnden Medienkampagnen mit den notwendigen Sachinformationen begegnet werden kann.</p><p>Als Zweites ist jede Interessenverflechtung zwischen dem als Besteller auftretenden VBS einerseits, den an der Lieferung und am Unterhalt von Rüstungsgütern interessierten Firmen andererseits vollständig auszumerzen. Die Einsitznahme des Chefs Planungsstab der Armee in den Verwaltungsrat der Ruag ist schnellstmöglich aufzuheben. Allein die konsequente Trennung der Verantwortungs- und Interessenbereiche garantiert Transparenz und Gleichbehandlung aller Bewerber in einem Evaluationsverfahren.</p><p>Drittens haben alle an Entscheiden über Rüstungsvorhaben Beteiligten ihre Interessenbindungen lückenlos offen zu legen. Dies ist mit Blick auf immer wieder zu erwartende Beeinflussungsversuche vonseiten interessierter Rüstungskonzerne für die Transparenz und Korrektheit von Evaluationsverfahren unabdingbar. Gegen von Rüstungskonzernen vermittelte Informationen zu laufenden Rüstungsgeschäften ist so lange nichts einzuwenden, als der Absender offen und korrekt deklariert wird. Damit aber nicht Methoden der verdeckten Beeinflussung von Entscheidungsträgern zu Rüstungsgeschäften zur Anwendung gelangen können, sind Vorsorgemassnahmen zu treffen. Die vollumfängliche Offenlegung aller Interessenbindungen im Rahmen von Rüstungsgeschäften ist eine solche Vorsorgemassnahme.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung zur Beratung und Beschlussfassung über die alljährlichen Rüstungsprogramme ist so zu ändern, dass:</p><p>1. das Rüstungsprogramm durch eine ständige Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) vorberaten wird, welche Einsicht erhält in die dem Parlament nicht zugänglichen Geschäftsakten zu Evaluations- und Beschaffungsvorhaben;</p><p>2. jeder Interessenkonflikt zwischen dem VBS als Besteller und an Rüstungsgeschäften beteiligten Firmen ausgemerzt wird;</p><p>3. die Interessenbindungen aller an der Beschlussfassung über Rüstungsgeschäfte Beteiligten jederzeit transparent sind.</p>
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